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EZB und BaFin mahnen Banken weiterhin zu „äußerster Zurückhaltung“ bei Dividenden
Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfehlen den unter ihrer Aufsicht stehenden Instituten nach wie vor, nur sehr eingeschränkt Dividenden auszuschütten.
Die EZB appelliert an Finanzdienstleister, bis zum 30. September 2021 keine oder nur begrenzt Dividenden auszuschütten. Die Dividenden sollten weniger als 15 Prozent der kumulierten Gewinne aus den Jahren 2019 und 2020 und nicht mehr als 20 Basispunkte der harten Kernkapitalquote (CET1 Ratio) ausmachen.
BaFin-Präsident Felix Hufeld begrüßt den Appell der EZB: „Den Instituten zu raten, weiterhin sehr restriktiv mit Ausschüttungen umzugehen, ist der richtige Weg.“ Die EZB hat zudem ihre Aufforderung erneuert, variable Vergütungsbestandteile sehr maßvoll zu gestalten. „Auch hier ist in der Corona-Krise besondere Zurückhaltung gefordert“, bekräftigt Hufeld.Es lasse sich nicht genau abschätzen, welche wirtschaftlichen Folgen die Corona-Pandemie noch haben werde, führt der BaFin-Präsident aus. Er rechne aber mit verstärkten Kreditausfällen. Die Banken sollten daher möglichst viel Kapital im System halten und dieses System nicht unnötig schwächen.
Am besten gar keine Dividenden zahlen
„Das gilt weiterhin auch für die deutschen weniger bedeutenden Institute“, macht BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler deutlich. Auch diesen Instituten rate er nach wie vor dringend, Dividenden und Gewinne am besten gar nicht oder aber sehr restriktiv auszuschütten. Bislang seien diese Institute, die unter direkter Aufsicht der BaFin stehen, verantwortungsvoll mit Ausschüttungen umgegangen. „So sollte es auch bleiben“, fordert Röseler.
Die BaFin praktiziert eigenen Angaben zufolge derzeit die Einzelfallbetrachtung. Allgemein verbieten kann sie Ausschüttungen nicht, sie kann aber eingreifen, wenn ein Institut ausschüttet, obwohl es die Kapital- und Liquiditätsanforderungen nicht erfüllt. „Ein Institut, das ausschütten will, sollte sich daher erst einmal kritisch fragen, ob es eine nachhaltig positive Ertragsprognose geben kann und auch dann noch ausreichend Kapital und Liquidität hätte, wenn die Lage schwieriger würde“, mahnt Röseler. Sollte ein Institut eine Ausschüttung beabsichtigen, erwartet die BaFin auch weiterhin, dass dies ihr und der Deutschen Bundesbank angezeigt wird – und zwar bevor das Institut einen gesellschaftsrechtlich bindenden Beschluss erlässt.