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Green City Energy Kraftwerkspark II + III im Insolvenzverfahren
Das Amtsgericht München hat die Insolvenzverfahren der Grünstromunternehmen Green City Energy Kraftwerkspark II und Green City Energy Kraftwerkspark III eröffnet. Die Windparkbeteiligungen der Firmen sollen nun doch nicht verkauft werden. Was müssen Anleihegläubiger jetzt wissen?
Ursprünglich hatten die Kraftwerkspark-Gesellschaften geplant, ihre jeweils drei Beteiligungen an Windparks an Investoren zu veräußern. Aufgrund der seit etwa einem Jahr deutlich gesunkenen Börsenstrompreise und des gestiegenen Zinsniveaus gelang dies jedoch nicht.
„Nach intensiven Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Vergleich der beiden möglichen Optionen Verkauf und Weiterbetrieb sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass eine Sanierung der Gesellschaften im Rahmen von Insolvenzplanverfahren und damit der langfristige Weiterbetrieb der Windkraftbeteiligungen für die Gläubiger eine deutlich bessere Verwertungsalternative bietet als deren Verkauf“, teilt Insolvenzverwalter Axel Bierbach von der Münchner Anwaltskanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen mit.
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03.06.22
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