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Green City: Insolvenzverwalter erwartet „überdurchschnittlich hohe“ Rückzahlungen – aber nicht für jeden
Mindestens 25 Prozent – mit dieser Rückzahlungsquote an Investoren rechnet Axel W. Bierbach, der Insolvenzverwalter der Green City AG. Viele Anlegerinnen und Anleger dürften allerdings leer ausgehen.
Bei der Gläubigerversammlung der Green City AG am Mittwoch in München sagte Bierbach, nach dem Verkauf eines Großteils der Green City-Gesellschaften an die französische Qair Group könnten „nicht nachrangige Gläubiger“ mindestens ein Viertel ihres investierten Geldes zurückerhalten. Wer Aktien der Green City AG besitze oder dem Konzern Nachrangdarlehen gewährt habe, dürfe hingegen nicht mit einem Liquidationserlös bzw. einer Befriedigung von Forderungen rechnen.
ECOreporter wollte genauer wissen, bei welchen Finanzprodukten sich Anlegerinnen und Anleger Hoffnung auf Zahlungen machen können.
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Auf Nachfrage der Redaktion erklärte Insolvenzverwalter Bierbach, dass bei folgenden von privaten Investoren gezeichneten Anleihen der AG Rückzahlungsquoten von mindestens 25 Prozent zu erwarten seien: Jubiläumsanleihe Tranche B (WKN A14KJ1), Green City Anleihe II (WKN A3H3KN) und Green City Anleihe 2022 (WKN A3E5YL).
In den separaten Insolvenzverfahren der Konzerntöchter Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG ist es Bierbach zufolge „noch zu früh“, um Aussagen zu Rückzahlungsquoten zu machen. Bei den drei Unternehmen stehe die Höhe der Insolvenzmasse noch nicht sicher fest.
Die Anleihen der Kraftwerkspark-Firmen sind mit einem Nachrang versehen, die Solarimpuls-Anleihe nicht. Heißt: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Solarimpuls-Gläubiger mehr Geld zurückerhalten werden als Anlegerinnen und Anleger, die Kraftwerkspark-Anleihen besitzen.
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03.06.22
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