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Grüne Werte Wertzins 3 GmbH muss Anlegergeld zurückzahlen
Das Landgericht München I hat die Grüne Werte Wertzins 3 GmbH zur Rückzahlung einer nachrangigen Namensschuldverschreibung und rückständiger Zinsen verurteilt. Eine Anlegerin hatte ihre Namensschuldverschreibung gekündigt und die im bayrischen Ismaning ansässige Grüne Werte Wertzins 3 GmbH verklagt, nachdem laut Aussage ihres Anwalts Gerhard Bongarth von der Freiburger Anwaltskanzlei am Augustinerplatz mehrere Zinzzahlungen ausgeblieben waren.
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"Die Grüne Werte Wertzins 3 GmbH ist zwar der Klage entgegengetreten und hat ihre Verteidigungsbereitschaft erklärt, blieb dann aber der mündlichen Verhandlung fern“, teilt Bongarth auf Anfrage von ECOreporter mit. Daraufhin erließ das Amtsgericht München I Mitte Dezember 2018 ein Versäumnisurteil, das ECOreporter vorliegt. Versäumnisurteile werden erlassen, wenn geladene Parteien nicht zu einer mündlichen Verhandlung erscheinen oder sich nicht von einem Anwalt vertreten lassen.
Das Amtsgericht schließt sich in dem Urteil der Einschätzung von Rechtsanwalt Bongarth an, wonach die Nachrangvereinbarung in dem Schuldverschreibungsvertrag unwirksam ist. Laut Bongarth sind auch andere Gerichte wie das Oberlandesgericht Düsseldorf der Auffassung, dass solche Nachrangvereinbarungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht wirksam sind und das eingesetzte Kapital plus Zinsen zurückgefordert werden kann.
"Die Grüne Werte Wertzins 3 GmbH hat kein Rechtsmittel eingelegt. Damit ist das Urteil rechtskräftig, und die Vollstreckung hat begonnen“, so Bongarth gegenüber ECOreporter. "Ob diese zum Erfolg führt, wird sich zeigen. Entsprechende Maßnahmen sind eingeleitet, haben aber bislang noch nicht zu einer Befriedigung der Ansprüche geführt.“