AOC darf vorerst selbst versuchen, wieder auf die Beine zu kommen. / Symbolfoto: Pixabay

  Anleihen / AIF, Wachhund

Insolvente AOC | Die Stadtentwickler GmbH: Amtsgericht genehmigt Eigenverwaltung

Das zahlungsunfähige Magdeburger Immobilienunternehmen AOC I Die Stadtentwickler darf seine Geschäfte vorerst überwiegend selbstbestimmt weiterführen.

Das Amtsgericht Magdeburg gab dem Antrag des Unternehmens statt und ordnete die vorläufige Eigenverwaltung an. Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Gericht den Rechtsanwalt Dirk Becker von der Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung.

Anleihe steht nur noch bei 2,5 Prozent

AOC will sich in Eigenverwaltung restrukturieren, um ein reguläres Insolvenzverfahren abzuwenden. Die AOC-Gruppe hatte vor einigen Tagen „aus rechtlichen Gründen“ auch Insolvenzanträge für ihre Firmen aocplan gmbh und AOC Weyhausen An der Klanze GmbH gestellt.

Die AOC-Anleihe 2022/2027 notierte am Mittwoch zum Handelsschluss an der Frankfurter Börse nur noch bei 2,5 Prozent ihres Nennwertes. Im Juni 2023 stand sie noch nahe 100 Prozent, danach ging es steil bergab.

Die AOC I Die Stadtentwickler GmbH war im Zuge der Baukrise unter Druck geraten. ECOreporter hatte bereits im Juli 2023 darauf hingewiesen, dass das Unternehmen in finanzielle Schieflage geraten könnte, falls es dem Management nicht gelingen sollte, frisches Kapital aufzutreiben.

AOC I Die Stadtentwickler Anleihe 2022/27: ISIN DE000A3MQBD5 / WKN A3MQBD

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