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Erneuerbare Energie, Meldungen
Klimaschutzgesetz wird verschärft – Klimaneutralität fünf Jahre früher
Die Bundesregierung will auf Druck des Bundesverfassungsgerichts und der EU in der kommenden Woche das Klimaschutzgesetz verschärfen. Ein Medienbericht nennt Details zu den Plänen. Schon regt sich fragwürdiger Protest.
"Wir werden nächste Woche im Kabinett sein mit einem ehrgeizigen Klimaschutzgesetz, das allerdings machbar ist", erklärte Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Bundeskanzlerin Angela Merkel beteuerte, den Zeitplan straffen zu wollen. "Wir werden alles daran setzen, bereits 2045 das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen", sagte Merkel bei einem Onlinekongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Mittwoch.
Das wäre fünf Jahre früher als bislang geplant. Zudem sollen bis 2030 65 Prozent weniger Treibhausgase ausgestoßen werden als 1990. Bisher lag dieses Ziel bei 55 Prozent. Für 2040 werde ein Reduktionsziel von 88 Prozent gesetzt.
Emissions-Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040
Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche das Klimagesetz von 2019 als unzureichend gerügt und bis Ende 2022 eine Reform verlangt. Diese stand allerdings ohnehin an, da die EU bereits ihr Klimaziel für 2030 verschärft hat. Sie hatte für die Gemeinschaft insgesamt die Vorgabe von mindestens 55 Prozent beschlossen statt der bislang gültigen 40 Prozent.
Das Düsseldorfer „Handelsblatt“ berichtet bereits Verschärfungen für einzelne Branchen von der Energiewirtschaft über die Industrie bis zum Gebäudesektor.
Insbesondere sieht der Gesetzentwurf, der der Wirtschaftszeitung nach eigenen Angaben vorliegt, nun jährliche Emissions-Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 sowie branchenspezifische Emissionsmengen für die Jahre 2035 und 2040 vor. Zudem soll bis spätestens 2045 Treibhausgasneutralität erreicht werden, fünf Jahre früher als bislang vorgesehen.
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die Bundesregierung insbesondere verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.
Forderungen, bei einer Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge in den Sektoren Verkehr und Gebäude automatisch die CO2-Preise zu erhöhen, bleiben in dem Gesetzentwurf allerdings unberücksichtigt. Stattdessen bleibt laut „Handelsblatt“ die Möglichkeit bestehen, Zielverfehlungen ins nächste Berichtsjahr zu verschieben.
Verschärfung soll Freiheiten erhalten
Protest aus der Wirtschaft ließ nicht lange auf sich warten. Das „Handelsblatt“ zitiert den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der demnach von einer „hektischen Verschärfung der nationalen Klimaziele“ spricht, die die Unsicherheit für Wirtschaft und Verbraucher erhöhe.
Allerdings zielt das Urteil von Deutschlands obersten Richtern gerade auf die Wahrung freiheitlicher Grundrechte ab. Denn in deren Sinne müssen Vorkehrungen getroffen werden, um hohe Lasten künftiger Emissionsmilderungspflichten zu verringern.
Wenn die Bundesregierung das Pariser Klimaabkommen einhalten will, das einen Temperaturanstieg um maximal zwei Grad zum vorindustriellen Niveau festschreibt, müssten beim bisherigen Stand des Klimaschutzgesetzes die „nach 2030 noch erforderlichen Minderungen [des Treibhausgasausstoßes] dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden", so die Richter.
Jetzt Klimaschutzmaßnahmen langfristig festzulegen, soll also vielmehr Unsicherheiten beseitigen. Vor allem aber sollen im Idealfall Lasten fairer verteilt werden, was umso drastischere, tatsächlich hektische und Freiheitsrechte einschränkende Maßnahmen nach 2030 vermeidet.