Wattner-Solarpark in Sachsen-Anhalt. / Foto: Wattner

  Erneuerbare Energie, Anleihen / AIF, Crowd-Investment

Neues Crowd-Investment: Deutsche Solaranlage von Wattner, ab 3 % Zins, ab fünf Jahre Laufzeit

Die Wattner-Gruppe aus Köln hat ein Crowd-Investment initiiert. Es soll ein Solarpark in Sachsen-Anhalt refinanziert werden, der seit 2011 in Betrieb ist. Anleger können ab 250 Euro investieren. Es gibt dafür drei verschiedene Nachrangdarlehen der Projektgesellschaft.

Bestehen für das Investment Risiken wegen der Corona-Krise? Warum ist das Bankkapital der Solarpark-Projektgesellschaft 2019 gestiegen? Verfügt das Angebot über einen Sicherheitspuffer für die Anleger? Ulrich Uhlenhut, Vorstand der Wattner AG, antwortet auf ECOreporter-Fragen zum Projekt.

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Die Nachrangdarlehen werden über die Online-Plattform DKB Crowd vermittelt. Darlehensnehmerin, Emittentin und Eigentümerin der Solaranlage ist die Projektgesellschaft Wattner SunAsset Solarkraftwerk 017 GmbH & Co. KG aus Köln. Sie bietet drei verschiedene Nachrangdarlehensvarianten an:

  • Solar "S“: Zinssatz 3,0 % pro Jahr, Laufzeit 5 Jahre, Tilgung gleichmäßig über die Laufzeitjahre
  • Solar "M“: Zinssatz 3,25 % pro Jahr, Laufzeit 7,75 Jahre, Tilgung hauptsächlich (83 %) in den letzten drei Laufzeitjahren
  • Solar "L“: Zinssatz 3,5 % pro Jahr, Laufzeit 10 Jahre, Tilgung vollständig in den letzten drei Laufzeitjahren

Bei allen drei Varianten beträgt die Tilgung vertragsgemäß 100 % des gezeichneten Nachrangdarlehens. Das gesamte Emissionsvolumen beläuft sich auf 2,15 Millionen Euro.

Gesetzliche Einspeisevergütung bis 2031

Die Emittentin betreibt das Freiflächen-Solarkraftwerk Rätzlingen I in Sachsen-Anhalt mit einer Nennleistung von 5,613 Megawattpeak (MWp). Es ist ausgestattet mit rund 24.000 polykristallinen Modulen von ET Solar und drei Zentralwechselrichtern von Siemens. Der Solarpark erhält gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch bis Ende 2031 eine gesetzliche Einspeisevergütung von 21,11 Cent/kWh.

Ist die Emittentin des Solarkraftwerks Rätzlingen I von Entwicklungen bei den Solarparks Rätzlingen II und III abhängig, z. B. dadurch, dass sie gemeinsam Wege, Leitungen und ein Umspannkraftwerk benutzen? Ulrich Uhlenhut, Vorstand der Wattner AG, verneint: "Die drei Solarkraftwerke können vollständig unabhängig voneinander betrieben werden. Jedes der Kraftwerke hat eine eigene Betreibergesellschaft mit eigener Infrastruktur und eigenen Nutzungsrechten für Grundstücke. Das ist auch eine Forderung der finanzierenden Banken gewesen.“

Warum ist das Fremdkapital 2019 gestiegen?


Ulrich Uhlenhut, Vorstand der Wattner AG. / Foto: Unternehmen

Die Solaranlage wird seit 2012 unter anderem mit Mitteln der Deutsche Kreditbank (DKB) AG finanziert. Ende 2019 betrugen die Darlehen 7,5 Millionen Euro und sollen planmäßig zum 31. März 2030 vollständig getilgt sein. Warum waren die Verbindlichkeiten der Emittentin Ende 2019 höher als Ende 2018 (rund 5,8 Millionen Euro)? Ulrich Uhlenhut erläutert: "Wir haben die Fremdfinanzierung des Solarkraftwerks durch die DKB AG Ende 2019 restrukturiert und insgesamt erhöht. Dies war insbesondere möglich, weil wir die Wartungskosten dauerhaft gesenkt haben und die Anlage sehr gut läuft.“ Außerdem habe man günstigere Zinssätze vereinbaren können, so Uhlenhut. Durch die "freigewordenen künftigen Cashflows“ habe man höhere Bankdarlehen aufnehmen können, wodurch sich die Verbindlichkeiten erhöht hätten, sagt er.

Anlegerkapital nachrangig

Im Zuge der Finanzierung wurden nach Angaben der Emittentin zugunsten der DKB AG im üblichen Umfang Sicherheiten gestellt. So wurde insbesondere die Solaranlage sicherungsübereignet und die Einspeiseerlöse abgetreten. Die vertraglich vereinbarten Zahlungen an die DKB AG haben stets Vorrang vor den Zahlungen an die Nachrangdarlehensgeber. Das Nachrangdarlehenskapital stellt den eigenkapitalähnlich haftenden Finanzierungsanteil des Projektes.

Zusätzlicher Sicherheitspuffer durch Pachtverlängerung möglich?

Für das Grundstück, auf dem das Solarkraftwerk Rätzlingen I errichtet wurde, bestehen nach Angaben der Emittentin langfristige Pachtverträge bis zum Ende der EEG-Laufzeit am 31. Dezember 2031. Kann die Emittentin den Pachtvertrag per Option über 2031 hinaus verlängern? Uhlenhut bejaht: "Die vertraglichen Vereinbarungen würden einen Weiterbetrieb nach Ende der EEG-Laufzeit in 2031 noch viele Jahre zulassen.“

Wäre dann auch ein wirtschaftlicher Betrieb der Solaranlage denkbar, da die Pacht- und Betriebskosten an den – wahrscheinlich – geringeren Stromverkaufserlös angepasst werden müssten? Uhlenhut erläutert: "Aus heutiger Sicht ist natürlich nur schwer abzuschätzen, ob dann die Erlöse aus dem freien Verkauf des Stroms die Kosten der Stromproduktion übersteigen.“ Vielleicht gebe es irgendeine Form der Anschlussförderung. "Wir gehen jedenfalls davon aus, dass ein Weiterbetrieb rentabel sein wird. Ökostrom wird schließlich weiterhin benötigt“, sagt Uhlenhut. Die Crowd-Anleger würden aber plangemäß bereits Mitte 2030 ihre Tilgungen und Zinsen vollständig erhalten. Der Weiterbetrieb ab 2032 wäre daher eine Art Sicherheitspuffer.

Risiko durch Corona?


Solarkraftwerk Rätzlingen I. / Foto: Wattner

Viele Crowdinvestment-Angebote sind in der Corona-Krise mit erhöhten Risiken verbunden. Das gilt beispielsweise für Start-ups, die nach Anlaufverlusten, die mit einem Geschäftsaufbau üblicherweise verbunden sind, 2020 umsatzmäßig richtig durchstarten wollten und nun durch Corona abgebremst werden.

Von Umsatzverlusten durch Corona ist die Emittentin des Solarkraftwerks Rätzlingen I nicht betroffen: Sie erhält feste gesetzliche Einspeisevergütungen. Und Solaranlagen sind wartungsarm. Es ist zwar möglich, dass es in Corona-Zeiten bei technischen Defekten länger dauert, bis ein Serviceteam verfügbar ist und diese Defekte behebt. Die Wartung der Solarkraftwerks Rätzlingen I erfolgt aber durch eine eigene Betriebsführungsgesellschaft von Wattner, sodass sie nicht auf Fremdfirmen angewiesen ist.

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass die Emittentin mittel- bis langfristig von der Corona-Krise betroffen sein wird. Das ist beispielsweise möglich, falls in Deutschland in den nächsten Jahren die Gewerbesteuer erhöht wird, um die infolge der Corona-Krise gestiegene Staatsverschuldung abzubauen. Hierfür verfügt die Emittentin aber über einen Sicherheitspuffer, da die EEG-Vergütung von Rätzlingen I planmäßig länger läuft als die Nachrangdarlehen, sodass die Zahlungen an die Anleger voraussichtlich nachgeholt werden könnten. Der Sicherheitspuffer hilft aber nicht, falls Deutschland – z.B. infolge eines mehrjährigen wirtschaftlichen Zusammenbruchs wegen Corona – den Bestandsschutz aussetzt und die gesetzliche Einspeisevergütung für Solaranlagen rückwirkend kürzt oder streicht. Ein solches Worst-Case-Szenario ist aber nicht wahrscheinlich.

Fazit

Daher gilt für das Crowdinvestment Solarkraftwerk Rätzlingen I von Wattner bis auf Weiteres: Wichtig ist vor allem, dass  die Sonne weiterhin mindestens prognosegemäß scheint – und darauf hat Corona keinen Einfluss. Insgesamt ein solides Crowd-Investment mit mittlerem Risiko bei mittlerer Renditeerwartung (3,0 bis 3,5 % pro Jahr).

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