Anleihen / AIF

Platzierung für Green City Anleihe II gestartet – hohe Risiken?

Die Green City AG bietet die Inhaberschuldverschreibung „Green City Anleihe II“ an. Der Zins der Anleihe beträgt 4 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von fünf Jahren. Die Mindestzeichnung beträgt 1.000 Euro. Welche Risiken bestehen? Wozu soll das Anleihekapital dienen?

Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.

Anbieterin und Emittentin der Anleihe ist die Green City AG aus München. Das Unternehmen ist schwerpunktmäßig im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig. Die Geschäftstätigkeit umfasst dabei laut dreiseitigem Wertpapier-Informationsblatt (WIB, Stand: 21.4.2021) die Entwicklung, den Kauf und Verkauf, die Finanzierung und den technischen und kaufmännischen Betrieb von Wind-, Solar- und Wasserkraftwerken sowie deren Vermittlung in den Märkten Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien.

Die Emittentin ist laut WIB Konzernmutter der Green City-Unternehmensgruppe und schließt im Rahmen der Geschäftstätigkeit auch mit Konzerngesellschaften Projektentwicklungs- und Generalunternehmerverträge. Darüber hinaus ist die Emittentin den Angaben nach jeweils über Tochtergesellschaften als Entwicklerin und Betreiberin im Bereich Elektromobilität, als Beraterin im Bereich Stadt- und Regionalplanung sowie als Stromanbieterin für Privat- und Geschäftskunden tätig. Die Emittentin legt laut WIB regelmäßig konzerneigene Finanzprodukte auf, die der Unternehmensfinanzierung der Emittentin oder einer Konzerngesellschaft oder einer projektbezogenen Finanzierung dienen.

Kein Börsenhandel

Die Emittentin ist berechtigt, die Green City Anleihe II teilweise oder vollständig ordentlich zu kündigen, erstmals zum 31. Dezember 2022. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Anleihe ist laut WIB nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt handelbar.

Refinanzierung einer Alt-Anleihe geplant

Das Emissionsvolumen beträgt laut WIB bis zu 8 Millionen Euro. Laut WIB ist „gegenwärtig beabsichtigt“, dass aus dem Nettoemissionserlös ein Betrag von bis zu 6 Millionen Euro zur Refinanzierung der 2015 begebenen und 2021 fälligen Jubiläums-Anleihe  der Emittentin verwendet wird.

Emittentin veröffentlicht Jahresabschluss 2019

Am 20. April 2021 wurde der Jahresabschluss der Green City AG für das Geschäftsjahr 2019 im Unternehmensregister veröffentlicht. Demnach hat die Emittentin im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss von rund 1,3 Millionen Euro erzielen können. Das Jahresergebnis 2020 wird laut Lagebericht insbesondere aufgrund eines schwächeren Finanzergebnisses deutlich unter dem Ergebnis 2019, jedoch im Rahmen der Erwartungen liegen. Der Lagebericht ist im Jahresabschluss 2019 enthalten und auf den 9. April 2021 datiert.

Die Eigenkapitalquote der Emittentin hat sich laut Jahresabschluss 2019 mit 8,14 Prozent gegenüber dem Vorjahr um 1,71 Prozentpunkte verschlechtert. Dies hängt nach Angaben von Green City mit dem starken Zuwachs der Verbindlichkeiten und der daraus resultierenden, auf 68,3 Millionen Euro (Vorjahr: 43,6 Millionen Euro) angestiegenen Bilanzsumme zusammen.

Konzern mit hohem Bilanzverlust in 2018

Die Emittentin hat laut Jahresabschluss 2019 im hohen Umfang Geschäfte mit ihren Tochtergesellschaften und ihr nahestehenden Unternehmen getätigt. Ein Konzernabschluss von Green City enthält auch die Ergebnisse der Tochtergesellschaften und erhöht somit die Transparenz. Der Konzernjahresabschluss der Green City AG für das Geschäftsjahr 2019 ist aber derzeit noch nicht im Unternehmensregister veröffentlicht. Im letzten veröffentlichten Konzernabschluss – für das Geschäftsjahr 2018 – hat die Green City AG einen Konzernjahresfehlbetrag von rund 7 Millionen Euro, einen Konzernbilanzverlust von rund 50 Millionen Euro und einen nicht durch Konzerneigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 35 Millionen Euro ausgewiesen.

Hohe Risiken

Die Emittentin ist von verschiedenen Marktentwicklungen abhängig. Sie ist laut WIB einem intensiven Wettbewerb ausgesetzt, dessen Folgen sinkende Gewinnmargen, geringere Umsatzerlöse, ein geringerer Marktanteil sowie negative Strompreise sein können. Die Windkraft-, Wasserkraft- und Photovoltaikmärkte können sich jeweils negativ entwickeln, etwa durch Änderungen von rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, durch den Entfall von Förderungen oder Einspeisevergütungen bzw. Förderungskürzungen.

Die Emittentin ist laut WIB zur Unternehmensfinanzierung und somit Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs auf kontinuierliche Fremd- oder Kapitalmarktfinanzierungen angewiesen. Es besteht laut WIB das Risiko, dass die Emittentin aufgrund ihrer geschäftlichen Entwicklung nicht in der Lage ist, zu den Fälligkeitsterminen die Zinsen zu bezahlen und zum Laufzeitende die Schuldverschreibung zum Nennbetrag zurückzuzahlen. Durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kann die Emittentin in Insolvenz geraten. Es besteht das Risiko, dass die laufenden Erträge der Emittentin geringer und die laufenden Kosten höher ausfallen als angenommen. Dies kann zum Totalverlust des von den Anlegerinnen und Anlegern eingesetzten Kapitals führen.

Verwandte Artikel

03.12.20
 >
25.11.20
 >
17.09.20
 >
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x