Das Kapital aus der Windenergieanleihe von Indesto soll in Windkraftprojekte in Deutschland fließen. / Symbolfoto: Pixabay

  Anleihen / AIF

Indesto: Anleihe für Windenergie-Projekte von Green City mit 6 % Zins – hohes Risiko?

Mit der „indesto GC Wind GmbH Windenergieanleihe“ sollen Projekte der Green City Windentwicklungs GmbH finanziert werden, die Windparks bis zu Baureife entwickeln will. Der Zinssatz der Anleihe beträgt 6 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von rund drei Jahren. ECOreporter hat sich die grüne Geldanlage genauer angesehen.

Bei der Windenergieanleihe handelt es sich um Inhaber-Schuldverschreibungen der Emittentin indesto GC Wind GmbH mit einer Laufzeit bis zum 15. Dezember 2023. Die Emittentin mit Sitz in München verwendet den Netto-Emissionserlös laut Produktinformationsblatt (PIB, Stand: 15. September 2020) ausschließlich zur Finanzierung der Entwicklung von Windparks in Deutschland. Hierzu leitet sie den Emissionserlös als Darlehen an die ebenfalls in München ansässige Green City Windentwicklungs GmbH (kurz: GCW) weiter.

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Das Darlehen setzt sich aus dem geplanten Emissionserlös dieser Anleihe von bis zu 14 Millionen Euro und 7 Millionen Euro an Nachrangdarlehen zusammen. Die Nachrangdarlehen hat die Emittentin laut PIB bereits aufgenommen. Von den zusammen 21 Millionen Euro sind laut PIB 1 Million Euro für Kosten (insbesondere Due-Diligence-Prüfung und Vertrieb) abzuziehen, sodass die Darlehenssumme der Emittentin an die GCW insgesamt 20 Millionen Euro beträgt. Die GCW wird laut PIB im Rahmen des Darlehensvertrages dazu verpflichtet, 21 Millionen Euro nebst Zinsen von 8 Prozent pro Jahr auf den Darlehensbetrag an die Emittentin zurückzuführen.

Wozu dient das Anlegerkapital?

Die GCW verwendet das von der Emittentin begebene Darlehen laut PIB für den Kauf von insgesamt bis zu 14 Projektgesellschaften, die jeweils Windenergieprojekte entwickeln. Der Verkauf der Projektgesellschaften soll laut PIB „mit erteilter Baugenehmigung und fester Stromeinspeisung“ erfolgen. Durch diese Verkäufe soll die GCW in der Lage sein, das Darlehen nebst Zinsen an die Emittentin zurückzuzahlen. Die GCW plant laut PIB nicht, Windparks vor dem Verkauf zu bauen, behält es sich jedoch vor.

Projektübergreifendes Hauptkriterium für die Auswahl der Windenergieprojekte bzw. der zu kaufenden Projektgesellschaften ist laut PIB die Schlüssigkeit der Projektplanung. In diesem Zusammenhang wurden laut VIB „insbesondere Standortprüfungen durchgeführt, um so die Möglichkeiten von Maßnahmen der Baubehörden und der Naturschutzbehörden abschätzen zu können“.

Börsenhandel geplant

Die Mindestzeichnung für die Anleihe beträgt 100.000 Euro. Ab diesem Betrag können Wertpapiere ohne einen zuvor von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Emittentin hat ein dreiseitiges PIB erstellt. Für die Inhaberschuldverschreibungen soll laut PIB spätestens zum Ende der Platzierungsphase die Zulassung zum Handel, voraussichtlich an der Börse München im Freiverkehr, beantragt werden.

Anlegerinnen und Anleger können bei Kontrollwechsel Rückzahlung verlangen

Die Emittentin ist berechtigt, die Inhaberschuldverschreibung halbjährlich zum 15. Juni und 15. Dezember, erstmals jedoch zum 15. Dezember 2021 mit einer Frist von sechs Wochen vollständig oder teilweise zu kündigen.

Die Emittentin und die Green City AG halten jeweils 50 Prozent der Anteile an der Green City Windentwicklungs GmbH (GCW). Falls die Green City AG ihre Beteiligung an der GCW auf unter 25 Prozent verringert, liegt gemäß den Anleihebedingungen ein Kontrollwechsel vor. In dem Fall können die Anleihegläubiger (die Anlegerinnen und Anleger) von der Emittentin die Rückzahlung ihres Kapitals verlangen.

Zwei junge Unternehmen

Die Green City Windentwicklungs GmbH wurde im September 2019 mit einem Stammkapital von 100.000 Euro gegründet. Die Emittentin der Anleihe, die indesto GC Wind GmbH, wurde ebenfalls im September 2019 – noch als indestio vento GmbH – gegründet. Ihr Stammkapital beträgt 25.000 Euro.
Eine von drei GeschäftsführerInnen der Emittentin ist laut Unternehmensregister Sabine Rödig-Brauch. Sie ist – neben Jens Mühlhaus, Vorstand der Green City AG – auch Geschäftsführerin der Green City Windentwicklungs GmbH. Rödig-Brauch ist laut Novethos-Webseite auch die Leiterin im Bereich Alternative Investments von Novethos, einem Family Office und Vermögensmanager. Der Unternehmenssitz der Novethos Financial Partners GmbH ist in München in der Oskar-Schlemmer-Straße 23, der Geschäftsadresse der Emittentin.

Hintergrund: 20 Millionen Euro für Green City

Im Dezember 2019 haben laut Nachtragsbericht des Jahresabschlusses 2018 der Green City AG die Green City AG, die Green City Windentwicklungs GmbH und ein externer Kooperationspartner eine Gesellschaftervereinbarung geschlossen. Konkret haben die Green City AG und eine ihrer Tochtergesellschaften Anteile an der Green City Windentwicklungs GmbH verkauft. Der Verkaufspreis beträgt 20 Millionen Euro. Diese werden mit dem von dem Kooperationspartner, einem im Nachtragsbericht nicht benannten deutschen Vermögensverwalter, im März 2020 gewährten Zwischenfinanzierungsdarlehen von 9 Millionen Euro verrechnet. Die restlichen 11 Millionen Euro sollen laut Nachtragsbericht bis Ende November 2020 an Green City fließen. Die Kooperationspartner wollen laut Prognosebericht des Jahresabschlusses 2018 der Green City AG Frühphasenprojekte im Bereich Windenergie in Deutschland entwickeln und finanzieren.

Fazit

Frühphasenprojekte im Windenergiebereich sind mit hohen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko, dass Bau- und Betriebsgenehmigungen für Projekte nicht erlangt werden. Die Entwicklungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen dauern in Deutschland in der Regel mehrere Jahre. Hier besteht das Risiko, dass Windenergieprojekte nicht innerhalb der Anleihelaufzeit fertig entwickelt und verkauft werden können. Auch aufgrund der fehlenden Besicherung besteht das Risiko des Teil- oder Totalverlustes des eingesetzten Kapitals für die Anleihegläubiger.

Die Nachrangdarlehen von 7 Millionen Euro, welche die Emittentin erhalten hat, verringern zwar das Ausfallrisiko für die Anleihegläubiger. Die Emittentin ist aber nicht darin beschränkt, sich durch weitere Anleiheemissionen oder die Aufnahme weiterer Fremdmittel zusätzlich zu verschulden.

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