ECOanlagecheck, Solarenergie-Investments

Unabhängige Analyse: Die Beteiligung CAV Solarinvest III im ECOanlagecheck

Die CAV Solarinvest III GmbH & Co KG beabsichtigt, mittelbar in zahleiche Solaranlagen in Europa zu investieren. Geplante erste Schwerpunkte sind Projekte in Deutschland und Italien. Daneben befinden sich Photovoltaik-Projekte in Spanien und Österreich derzeit in der Prüfung. Eine Zeichnung der Kommanditbeteiligung ist ab 50.000 Euro möglich. Der ECOanlagecheck analysiert das nachhaltige Investment.

Die Emittentin CAV Solarinvest III GmbH & Co KG investiert gemäß der Investitionskriterien mittelbar zu mindestens 30 Prozent in Neubauprojekte und zu mindestens 30 Prozent in bestehende Solaranlagen vom Zweitmarkt. Das angestrebte Gesamt-Portfolio besteht nach Angaben der Geschäftsführung der Emittentin zu 50 Prozent aus neuen Solaranlagen und 50 Prozent aus Zweitmarktanteilen an bestehenden Solaranlagen. Ziel ist der Aufbau eines breit gemischten Portfolios mit mehr als zehn Beteiligungen an Solaranlagen. Die Emittentin plant, mittelbar über ihre Tochtergesellschaft CAV Solarinvest 3. Betriebs GmbH & Co KG in die jeweiligen Solar-Projektgesellschaften zu investieren.

Initiatorin und Leistungsbilanz

Die gemeinsamen Initiatoren des Angebotes sind die Grüne Sachwerte – Gesellschaft für ökologisches Investment mbH und die CAV Partners AG. Anbieterin und Emittentin ist die CAV Solarinvest III GmbH & Co KG aus Zeitlarn bei Regensburg. Als Komplementärin und Geschäftsführerin der Emittentin (und deren Tochtergesellschaft) fungiert die CAV Verwaltungs GmbH. Ihre alleinige Gesellschafterin ist die CAV Partners AG mit Sitz in Regensburg, beide im Jahr 2017 gegründet.

Im März letzten Jahres hat die CAV Partners Gruppe ihre erste Leistungsbilanz veröffentlicht. Demnach hat sie acht Beteiligungsangebote und eine Serie von acht Nachrangdarlehen mit dem Investitionsfokus Solarenergie und/oder Windenenergie platziert. Die Zinszahlungen an die Nachrangdarlehensgeber erfolgten laut Leistungsbilanz bisher pünktlich und plangemäß. Bei fünf der acht Beteiligungsangebote standen bis März 2020 plangemäß bereits erste Ausschüttungen an die Anleger an, die jeweils in der prognostizierten Höhe erfolgten. Nach Angaben von CAV sind weiterhin alle Ausschüttungen bislang plangemäß erfolgt (Stand: 29. März 2021). Die Leistungsbilanz, die das dokumentiert, wird nach CAV-Angaben voraussichtlich noch im April 2021 veröffentlicht. Die CAV Partners Gruppe verwaltet inzwischen ein Anlegervermögen von über 35 Millionen Euro, das in mehr als 90 verschiedene Wind- und Solarbeteiligungen investiert ist.


Vorstände der CAV-Unternehmen sind Andreas Roth und Thomas Hartauer. / Foto: Unternehmen

Die Geschäftsführer bzw. Vorstände der drei CAV-Unternehmen sind jeweils Thomas Hartauer und Andreas Roth. Sie halten zudem je 50 Prozent der Gesellschaftsanteile der CAV Partners AG. Thomas Hartauer (Jahrgang 1976) ist seit 22 Jahren im Bereich Kapitalmarkt tätig. Von 2008 bis Dezember 2016 war er Vorstand und Geschäftsführer der Lacuna-Unternehmensgruppe, hat dort den Bereich Erneuerbare Energien aufgebaut und zahlreiche Wind- und Solarprojekte verantwortet, die erfolgreich bei Kapitalanlegern platziert wurden.

Andreas Roth (Jahrgang 1970) ist seit 25 Jahren als Berater im Kapitalmarktbereich Erneuerbare Energien tätig. Er legte selbst Produkte im Bereich der Erneuerbaren Energien und des Zweitmarktes auf, ist Gründer und Vorstand einer Energiegenossenschaft sowie Beiratsmitglied bei zahlreichen Wind- und Solarparkgesellschaften.

Gründungs- und Treuhandkommanditistin der Emittentin ist die Grüne Sachwerte – Gesellschaft für ökologisches Investment GmbH aus Bremen. Ihr Gesellschafter und Geschäftsführer Michael Horling (Jahrgang 1979) hat nach Abschluss seines deutsch-französischen Wirtschaftsstudiums unter anderem sechs Jahre bei einem grünen Wertpapierhandelshaus gearbeitet, bevor er im Jahr 2012 Grüne Sachwerte gründete, die ökologische Geldanlagen mit Sachwertbezug vermittelt sowie inzwischen auch selbst nachhaltige Kapitalanlagen – eigenständig und mit Partnern – auflegt.

Eigenkapitalhöhe und Platzierungsgarantie

Gesamtfinanzierungsvolumen: 4,12 Millionen Euro
Eigenkapitalvolumen: 4,0 Millionen Euro (97,1 Prozent)
Platzierungsgarantie: Nein
Agio: 0,12 Millionen Euro (2,9 Prozent)


CAV will mittelbar in Solaranlagen investieren. / Foto: Grüne Sachwerte

Die Komplementärin CAV Verwaltungs GmbH ist berechtigt, das Eigenkapital um bis zu weitere 2,0 Millionen Euro auf insgesamt 6,0 Millionen Euro zu erhöhen. Die Kommanditanteile können nach CAV-Angaben maximal 20 Anleger je Laufzeit zeichnen. Ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligter Verkaufsprospekt liegt daher für das Private Placement (Privatplatzierung) nicht vor. Für die angeboten Kommanditanteile hat die Emittentin ein über 80-seitiges Memorandum (Stand: März 2021) erstellt.

Eine Platzierungsgarantie besteht nicht, sie ist bei den vier vorherigen gemeinsamen Angeboten von CAV und Grüne Sachwerte (als Treuhänderin), für die Grüne Sachwerte bislang insgesamt rund 8 Millionen Euro vermittelt hat, aber auch nicht erforderlich gewesen. Nach Abschluss der Eigenkapital-Platzierungsphase kann die Emittentin Fremdkapital aufnehmen. Darüber entscheidet auf Beschlussvorschlag der Geschäftsführung die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit. Solar-Projektgesellschaften finanzieren sich in der Regel hauptsächlich mit Bankkapital, das besichert ist und gegenüber Eigenkapital vorrangig zu bedienen ist.

Nebenkosten
(in Prozent des Eigenkapitalvolumens ohne Agio)

Agio: 3,0 Prozent
Eigenkapitalvermittlung (ohne Agio): 3,0 Prozent
Konzeption, Emissionsunterlagen und Marketing: 1,1 Prozent
Gesamtweichkosten: 7,1 Prozent

Das Agio beträgt bis zu 3 Prozent. Die Komplementärin erhält für Aufbau und Verwaltung des Projektportfolios eine Vergütung von 4 Prozent des Kaufpreises zzgl. einer eventuell anfallenden Umsatzsteuer.

Laufende Kosten

Geschäftsführung (pro Jahr): 0,65 Prozent des Kommanditkapitals (26.000 Euro bei Vollplatzierung)
Treuhänderin (pro Jahr): 0,25 Prozent des Kommanditkapitals (10.000 Euro bei Vollplatzierung)

Bei den Projektgesellschaften entstehen in der Regel laufende Kosten unter anderem für Wartung und Instandhaltung, kaufmännische und technische Betriebsführung und Pacht und Versicherungen.

Laufzeit und Auszahlungen

Laufzeit: bis 31. Dezember 2032 (Typ A), bis 31. Dezember 2040 (Typ B)
Gesamtauszahlung (Prognose): 147,2 Prozent (Typ A), 184,8 Prozent (Typ B), jeweils inkl. 100 Prozent Kapitalrückzahlung
Schlussauszahlung (Prognose): 109 Prozent (2032, Typ A), 108,6 Prozent (2040, Typ B)
Renditeprognose vor Steuern pro Jahr (IRR):  ca. 3,8 Prozent (Typ A), ca. 4,0 Prozent (Typ B)
Einkunftsart: Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Anlegerinnen und Anleger müssen sich im Rahmen der Beitrittserklärung für einen Typ und damit für eine Laufzeit entscheiden. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist während der Laufzeit ausgeschlossen. Bei der Beteiligung Typ A endet die Laufzeit zum 31. Dezember 2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Scheidet ein Kommanditist aus der Emittentin aus, hat er laut Gesellschaftsvertrag einen Anspruch auf Zahlung eines Abfindungsguthabens, das die Komplementärin ermittelt. Das Abfindungsguthaben bemisst sich am Verkehrswert der Beteiligung zum Zeitpunkt des Ausscheidens.

Die Gesellschafterversammlung kann die Laufzeit mit einer Dreiviertel-Mehrheit aller Stimmen über Ende 2040 hinaus verlängern. Eine Auflösung der Emittentin vor Ende 2040 erfordert einen Gesellschafterbeschluss mit einer Dreiviertel-Mehrheit sowie die Zustimmung der Komplementärin.


Lassen sich die Solaranlagen länger als 20 Jahre wirtschaftlich betreiben, können die Schlusszahlungen für Anlegerinnen und Anleger höher als prognostiziert ausfallen. Foto: red zeppelin

Der im Memorandum dargestellte geplant Auszahlungsverlauf sieht jährliche Auszahlungen von durchschnittlich ca. 4,3 Prozent (Typ A) bzw. ca. 4,5 Prozent (Typ B) des Kommanditkapitals an die Anlegerinnen und Anleger vor. Die Treuhänderin und die Komplementärin erhalten eine erfolgsabhängige Vergütung für ein abgelaufenes Jahr, wenn die Auszahlung in dem Jahr über 3,0 Prozent liegt. Die Erfolgsvergütung beträgt für die Komplementärin 15 Prozent und für die Treuhänderin 5 Prozent des Betrags, der die Auszahlung von 3,0 Prozent übersteigt. Die niedrige Erfolgsvergütungs-Schwelle ist in diesem Fall akzeptabel, da die – nicht erfolgsabhängigen – laufenden Vergütungen für die Komplementärin und die Treuhänderin gering sind.

Bei Solar-Standorten ist es möglich, dass langfristige Pachtverträge mit Verlängerungsoption vorliegen, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlagen über 20 Jahren hinaus ermöglichen. Damit kann sich der Wert des Portfolios der Emittentin erhöhen, so dass auch die Verkaufserlöse und die Schlussauszahlung an die Anlegerinnen und Anleger über der Prognose liegen können. Sollten die Schlussauszahlungen am Laufzeitende (2032 bei Typ A und 2040 bei Typ B) über der Prognose liegen, so gehen die darüber liegenden Zahlungen zu 80 Prozent an die Anlegerinnen und Anleger und nur zu insgesamt 20 Prozent an die Komplementärin und die Treuhänderin.

Investitionen

Die Emittentin plant, mittelbar über ihre Tochtergesellschaft CAV Solarinvest 3. Betriebs GmbH & Co KG in Projektgesellschaften zu investieren, die Photovoltaik-Anlagen in Europa betreiben. Derzeit hat die Tochtergesellschaft nach CAV-Angaben noch keine Investitionen getätigt (Stand: 29. März 2021). Im Memorandum werden die Solarmärkte Deutschland, Österreich, Spanien, Italien und Griechenland als mögliche Investitionsstandorte vorgestellt. Auch Frankreich ist nach Angaben der Emittentin eine Investitionsoption. Grundsätzlich schließen die im Memorandum dargestellten Investitionskriterien kein Land in Europa aus. Nach Angaben der Geschäftsführung der Emittentin werden ihre Investitionen auf Länder der Eurozone begrenzt. Eine – gemessen am Gesamt-Investitionsvolumen – prozentuale Unter- oder Obergrenze für Investitionen in bestimmte Länder gibt es bei den Investitionskriterien nicht.


Erster Schwerpunkt bei den neuen Projekten sollen Freiflächenanlagen sein. / Foto: Anders Jacobsen

Die Investitionen sollen laut Investitionskriterium zu mindestens 30 Prozent im Zweitmarkt und zu mindestens 30 Prozent in Neuprojekte erfolgen. Die Emittentin bzw. deren Tochter wird nach CAV-Angaben bei den bestehenden Zweitmarkt-Solarprojekten voraussichtlich schwerpunktmäßig in Standorte in Deutschland investieren, gefolgt von Standorten in Spanien und Italien. Laut Memorandum handelt es sich bei den ausgesuchten Solarmärkten für neue Solarprojekte um Deutschland, Österreich, Spanien, Italien und Griechenland.

Die ersten Schwerpunkte bei den Neubauprojekten werden nach Angaben der Geschäftsführung der Emittentin Freiflächenanlagen in Deutschland und Italien sein. Aber auch eine Beteiligung an einem Dachanlagen-Portfolio in Italien ist den Angaben nach bereits konkret geplant. Nach CAV-Angaben gibt es in Italien für neue Solaranlagen mit einer Leistung von weniger als 0,1 MW einen Einspeisetarif und für größere Anlagen mit bis zu 1 MW ein Marktprämienmodell. In Deutschland gibt es für Solaranlagen unter 0,75 MW  einen Einspeisetarif und für Solarprojekte ab 0,75 MW Ausschreibungsverfahren. Für Dachanlagen mit 0,3 MW bis 0,75 MW gibt es die Option, an einer Ausschreibung teilzunehmen.


CAV plant auch Investments in Dachsolaranlagen. / Foto: Justin Lim

Österreich möchte die Solarenergie – insbesondere im Bereich Dachanlagen – deutlich ausbauen, allerdings sind die rechtlichen Rahmenbedingungen noch unklar, da das geplante Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz weiterhin noch nicht beschlossen ist. Daher erwartet die Geschäftsführung der Emittentin nach eigenen Angaben vor dem dritten bis viertem Quartal 2021 keine wesentlichen Geschäftsabschlüsse für österreichische Solarprojekte. Für Beteiligungen an Solarprojekten in Spanien ist dagegen nach Angaben der Emittentin auch kurzfristig ein Geschäftsabschluss möglich. Für neue Solarprojekte in Spanien werden in der Regel direkte Stromlieferverträgen (Power Purchase Agreement – PPAs) abgeschlossen. Für mögliche, spätere Investitionen in Griechenland sondiert CAV derzeit nach eigenen Angaben den Markt.

Die von den Beteiligungsgesellschaften gehaltenen Solaranlagen sollen laut Memorandum überwiegend bereits Strom einspeisen. Bei noch zu realisierenden Projekten müssen laut Investitionskriterium alle Genehmigungen zum Bau der Anlagen vorliegen. Ausnahme: Im Bereich von Solar-Dachanlagen ist eine Investition in Beteiligungsgesellschaften möglich, in denen aktuell noch Dachprojekte in der Entwicklung anteilig vorhanden sind. Das Eingehen von Projektentwicklungsrisiken für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist hingegen laut Investitionskriterium ausgeschlossen. In direktem Zusammenhang mit Solarprojekten, an denen sich die Emittentin mittelbar beteiligt, ist auch eine Investition in Speichermedien und/oder Ladeinfrastruktur möglich.

Die Emittentin verfolgt laut Memorandum das Ziel, dass nach vollständiger Erstinvestition des Eigenkapitals mehr als zehn Einzelbeteiligungsgesellschaften im Portfolio enthalten sind. Die maximale Investition an einer Einzelbeteiligungsgesellschaft ist gemäß Investitionskriterium auf 15 Prozent des investierten Eigenkapitals begrenzt. Ausnahme: Ist eine Beteiligungsgesellschaft in mindestens drei Photovoltaikanlagen an unterschiedlichen Standorten investiert, so beträgt die maximale Investition 20 Prozent des investierten Eigenkapitals der Emittentin.

Durch die Einbeziehung von Solarstandorten in mehreren Märkten ist eine breitere Risikostreuung möglich, beispielsweise hinsichtlich der politischen Risiken. Zudem erhöhen sich mit der Einbeziehung auch die Anzahl der Investitionsmöglichkeiten für die Emittentin. Die Emittentin wird – mittelbar über ihre Tochtergesellschaft – in der Regel Minderheitsbeteiligungen an den Projektgesellschaften eingehen. Somit ist es möglich, dass in der Gesellschafterversammlung Entscheidungen gegen die Interessen der Emittentin getroffen werden, beispielsweise bei der Entscheidung über eine Verlängerung von Laufzeiten von Projektgesellschaften. Das Eingehen von Minderheitsbeteiligungen ermöglicht es der Emittentin andererseits aber auch, das Kapital in zahlreiche Projekte zu investieren, um so eine breite Risikostreuung zu erreichen. Die Geschäftsführung der Emittentin plant nach eigenen Angaben, die nach den geplanten laufenden Auszahlungen an die Anlegerinnen und Anleger verbleibende Liquidität zu reinvestieren, um weiter zu diversifizieren und den Portfoliowert am geplanten Laufzeitende zu erhöhen.

Ökologische Wirkung und Impact

Die Emittentin investiert mittelbar in Solarenergieanlagen. Die energetische Amortisationszeit von Solaranlagen liegt bei weniger als zwei bis drei Jahren. In dieser Zeit erzeugen die Anlagen die Energiemenge, die bei Herstellung, Transport und Wartung der Anlagen verbraucht wird.

Die Emittentin plant, mittelbar mindestens 30 Prozent bis voraussichtlich maximal 50 Prozent des Anlegerkapitals in bestehende Solaranlagen zu investieren, die bereits mehrere Jahre in Betrieb sind und Ökostrom erzeugen. Mit den anderen voraussichtlich mindestens 30 Prozent des Anlegerkapitals plant die Emittentin, den Bau und die Realisierung von neuen Solarprojekten zu (re)finanzieren. In diesen Fällen ist die positive und direkte ökologische Wirkung des Anlegerkapitals voraussichtlich besonders hoch.

Risiko

Die Emittentin soll mittelbar über ihre Tochtergesellschaft zu mindestens 30 Prozent in bestehende Zweitmarkt-Solaranlagen investieren, die voraussichtlich in der Regel bereits mehrere Jahre lang Strom ins Netz einspeisen. Bei diesen Anlagen bestehen daher keine Fertigstellungsrisiken. Bei den Neubauprojekten, die ebenfalls mindestens 30 Prozent des Portfolios ausmachen sollen, können dagegen Baurisiken sowie bei Dachanlagen-Projekten teilweise Entwicklungsrisiken bestehen. Das Eingehen von Projektentwicklungsrisiken für Solar-Freiflächenanlagen ist hingegen laut Investitionskriterium ausgeschlossen.


CAV plant Projekte in mehreren europäischen Ländern. / Foto: Marina Roth

Bei der Investition in laufende Solaranlagen liegen in der Regel fundierte, langjährige Stromertragsdaten für eine zuverlässige und marktgerechte Bewertung der jeweiligen Gesellschaftsanteile vor. Trotzdem besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Tochtergesellschaft der Emittentin einen zu hohen Kaufpreis für die Anteile zahlt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass zum Zeitpunkt der Kaufpreisfindung nicht alle relevanten Projektinformationen vorlagen.

Es ist möglich, dass die Emittentin das Anlegerkapital größtenteils in Solaranlagen außerhalb Deutschlands investieren wird, so dass erhöhte Auslandsrisiken und Rechtsrisiken entstehen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass gesetzlichen Einspeisevergütungen rückwirkend auch für bereits in Betrieb genommene Solarparks reduziert werden und in der Folge Projektgesellschaften Bankdarlehen nicht mehr vollständig bedienen können. Es besteht das Risiko, dass sich die gesamtwirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Solarinvestitionen in verschiedenen europäischen Ländern verschlechtern. Beispielsweise ist Italien hoch verschuldet und in einigen süditalienischen Regionen ist Korruption und organisierte Kriminalität verbreitet.

In allen europäischen Ländern besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Sonne weniger scheint als erwartet und die Stromerträge in der Folge unter der Prognose liegen. Zudem bestehen auf Ebene der Projektgesellschaften in der Regel weitere marktübliche Risiken, die mit dem Betrieb von Solaranlagen verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise höherer Wartungsaufwand als geplant, rückwirkende Änderungen der Rahmenbedingungen oder Ausfälle von Vertragspartnern.

Der Großteil der geplanten Auszahlungen an die Anlegerinnen und Anleger soll durch den Verkauf der Projektbeteiligungen am Ende der geplanten Laufzeit (2032 bzw. 2040) erwirtschaftet werden. Es besteht das Risiko, dass die Verkaufserlöse geringer ausfallen als prognostiziert. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das Zinsniveau am Ende der geplanten Laufzeit deutlich über dem aktuell sehr niedrigem Zinsniveau liegen sollte.

Stärken 

  • Breite Streuung der Investitionen über zahlreiche Projekte und Märkte geplant
  • Erfahrene Geschäftsführung der CAV Gruppe
  • Günstige Kostenstruktur der Emittentin

Chancen

  • Verkaufserlös für Projekte höher als prognostiziert
  • Höhere Stromerträge als erwartet

Schwächen

  • Projekte stehen noch nicht fest
  • Bauherrenrisiken und teilweise Entwicklungsrisiken möglich

Risiken

  • Verkaufserlös für Projekte geringer als kalkuliert
  • Geringere Stromerträge als erwartet

Fazit:

Finanziell


Das Investment hat eine hohe ökologische Wirkung. / Foto: Pascal DeBrunner

Beim Ankauf von Anteilen an bestehenden Solaranlagen auf dem Zweitmarkt liegen in der Regel langjährige Erfahrungswerte für die Anlagen vor. Damit sind die zukünftigen Stromerträge zuverlässiger zu prognostizieren. Diese Erfahrungswerte liegen bei Neubauprojekten nicht vor, die dafür aber beispielsweise den Vorteil haben, dass sie in der Regel nicht von hohen gesetzlichen Einspeisetarifen abhängig sind. In den Fällen, in denen die Emittentin mittelbar Projekt-Beteiligungen bereits vor oder in der Bauphase erwirbt, sind zudem höhere Renditen möglich. Diese sind – einem höheren Risiko entsprechend – auch in einigen Auslandsmärkten wie beispielsweise Italien möglich. Die vorliegende Leistungsbilanz zeigt, dass die CAV-Unternehmensgruppe mit ihrer erfahrenen Geschäftsführung einen guten Marktzugang hat.

Die CAV Solarinvest III GmbH & Co KG wird voraussichtlich über eine breite Risikostreuung verfügen, wenn sie wie vorgesehen über ihre Tochter in mehrere Erst- und Zweitmarkt-Projekte in verschiedenen Ländern investieren kann. Die Geschäftsführung der Emittentin plant nach eigenen Angaben, überschüssige Liquidität zu reinvestieren, um den Portfoliowert am Ende der geplanten Laufzeit zu sichern und auszubauen. Unter anderem abhängig von der Entwicklung der Strompreise und einem wirtschaftlichen Betrieb von Solaranlagen über 20 Jahre hinaus ist es möglich, dass der Portfoliowert am Laufzeitende über den Erwartungen liegt und eine höhere Schlussauszahlung ermöglicht.

Nachhaltigkeit

Solaranlagen erzeugen Strom nachhaltig. Eine zusätzliche positive ökologische Wirkung ergibt sich bei den geplanten Investitionen in Neubauprojekte.

ECOreporter.de-Empfehlung

Die CAV Solarinvest III plant, mittelbar ein breit gestreutes Beteiligungs-Portfolio an Solaranlagen in mehreren europäischen Ländern aufzubauen. Die Investitionsstrategie ist überzeugend. Auch aufgrund der günstigen Kostenstruktur ist die erwartete Rendite so hoch, dass sie im Verhältnis zu den Risiken des Beteiligungsangebotes als marktgerecht gelten kann.

Basisdaten

Emittentin und Anbieterin:
CAV Solarinvest III GmbH & Co KG, Zeitlarn bei Regensburg

Komplementärin und Geschäftsführerin:
CAV Verwaltungs GmbH, Zeitlarn

Treuhänderin: Grüne Sachwerte – Gesellschaft für ökologisches Investment GmbH, Bremen

Beteiligungsform: Treugeber oder Direktkommanditist

Währung: Euro

Gesamtfinanzierungsvolumen:
4,12 Millionen Euro

Eigenkapitalvolumen (ohne Agio): 4,0 Millionen Euro

Mindestzeichnungssumme:
50.000 Euro

Agio: bis zu 3,0 Prozent

Laufzeit: bis 31. Dezember 2032 (Typ A), bis 31. Dezember 2040 (Typ B)

BaFin-Billigung: Nein

Leistungsbilanz: Ja

Haftsumme: 1 Prozent der Kommanditeinlage (Außenverhältnis), 100 Prozent der Kommanditeinlage (Innenverhältnis)

Verwandte Artikel

08.04.21
 >
10.03.21
 >
10.02.21
 >
18.12.20
 >
11.12.20
 >
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x