Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
Anleihen / AIF, ECOanlagecheck, Windenergie-Investments, Solarenergie-Investments
Unabhängige Analyse: Offener Fonds Quadoro Erneuerbare Energien Europa
Der offene Publikumsfonds Quadoro Erneuerbare Energien Europa plant, hauptsächlich in Wind- und Solaranlagen in Kerneuropa zu investieren. Schwerpunkt sind Kraftwerke, die bereits in Betrieb sind. Anlageberater des nachhaltigen Fonds ist die EB – Sustainable Investment Management GmbH, die zur Evangelischen Bank gehört. Eine Beteiligung an dem Infrastruktur-Fonds ist ohne Mindestanlagesumme möglich.
Die Anlagebedingungen des Fonds sehen vor, dass das Portfolio über die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums diversifiziert wird. Nach Angaben des Anlageberaters liegt der Fokus des Fonds dabei auf Deutschland, Frankreich, Skandinavien und der Iberischen Halbinsel. Der Fonds beteiligt sich mittelbar an Erneuerbare-Energien-Anlagen. Auch Investitionen in den Bereichen Energieübertragung und Energiespeicherung (z.B. Wärmenetze und Batteriespeicher) sind möglich. Der Quadoro Erneuerbare Energien Europa (kurz: QEEE) ist als „dunkelgrüner“ Fonds gemäß den Anforderungen des Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung konzipiert.
Der ausschüttende Fonds ist ein Infrastruktur-Sondervermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände stehen im Eigentum der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Quadoro Investment GmbH, die sie treuhänderisch für die Anlegerinnen und Anleger verwaltet. Diese werden durch den Erwerb der Anteile Treugeberin bzw. Treugeber und haben schuldrechtliche Ansprüche gegen die KVG. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden.
Fondsinitiatoren
Die Grundidee des Fonds QEEE wurde gemäß den Angaben auf der Fonds-Internetseite von der Quadoro Investment GmbH mit dem Asset Manager EB – Sustainable Investment Management GmbH (EB-SIM) gemeinsam entwickelt. Die KVG Quadoro Investment GmbH gehört zur Doric Gruppe, die unter der Marke Quadoro die Bereiche Erneuerbare Energien und Immobilien bündelt. Die 2008 gegründete KVG verwaltet laut Fondsprospekt vom 21.10.2024 neben dem QEEE 13 weitere Investmentvermögen. Laut Fonds-Internetseite soll Quadoro ihr Know-how im Risikomanagement und der Administration auf Gesamtfondsebene einbringen.
Die Auswahl und das Management der Einzelinvestments sollen durch die EB-SIM erfolgen. Dafür hat die KVG die EB-SIM mit der Anlageberatung des Fonds beauftragt. Die EB-SIM kann darüber hinaus auch Tätigkeiten des Asset Managements für die Infrastruktur-Projektgesellschaften des Fonds erbringen. Die EB-SIM mit Sitz in Kassel ist eine vollständige Tochtergesellschaft der EB Holding GmbH, die wiederum vollständig zur Evangelischen Bank eG gehört. Die Evangelische Bank ist eine der führenden nachhaltigen Banken in Deutschland.
Die EB-SIM ist ein Vermögensverwalter für ethisch-nachhaltige Investments mit einem Fokus auf den Bereich Erneuerbare Energien. Sie beschäftigt gemäß den Angaben in ihrem Jahresabschluss 2023 über 80 Mitarbeitende und verwaltet ein Vermögen von rund 6,3 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 3,8 Milliarden Euro auf offene Spezialfonds, rund 470 Millionen Euro auf Publikumsfonds, rund 870 Millionen Euro auf Alternative Assets und rund 1 Milliarde Euro auf Vermögensverwaltungen. Eine Leistungsbilanz liegt nicht vor. Die EB-SIM bietet nach eigenen Angaben institutionellen und (mittelbar) privaten Kundinnen und Kunden ausschließlich nachhaltige Anlagen in Aktien-, Anleihen- und Multi-Asset-Strategien sowie Private Debt und Real Assets an. Das Team der EB-SIM im Bereich Alternative Assets (Erneuerbare Energien) hat nach Angaben des Unternehmens derzeit mehr als 30 Mitarbeitende mit im Schnitt ca. 15 Jahren Berufserfahrung im Erneuerbare-Energien-Markt.
Der Fonds will vorrangig in Erneuerbare-Energien-Parks investieren, die bereits in Betrieb sind. / Foto: EB-SIM
Kapitalstruktur des Fonds
Hinsichtlich des einzuwerbenden Kapitals wird ein Zielvolumen für den Fonds im Prospekt nicht genannt, auch ein Mindestkapital des Fonds wird im Prospekt nicht definiert.
Die Summe der auf Ebene der Infrastruktur-Projektgesellschaften, an denen der Fonds eine Kapitalmehrheit hat, insgesamt aufgenommenen Kredite darf laut Prospekt 60 Prozent der Brutto-Unternehmenswerte dieser Infrastruktur-Projektgesellschaften nicht übersteigen. Die 60-Prozent-Grenze darf in den ersten vier Jahren nach der Auflegung des Fonds überschritten werden.
Anteilsklassen
Für den Fonds sind Anteile von derzeit zwei Anteilklassen (I und R) erhältlich. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der laufenden Vertriebsvergütung, des Aufgabeaufschlags und der Mindestanlagesumme. Anteilklasse R hat keine Mindestanlagesumme, einen Ausgabeaufschlag (Agio) von 5 Prozent und sieht eine jährliche laufende Bestandsprovision für Vertriebsstellen von bis zu 0,5 Prozent des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens in der Abrechnungsperiode vor. Bei der Anteilklasse I beträgt die Mindestanlagesumme 100.000 Euro, der Ausgabeaufschlag 3 Prozent und die laufende Bestandsprovision bis zu 0,32 Prozent.
Kosten
Neben dem einmaligen Ausgabeaufschlag für die Anlegerinnen und Anleger fallen laufende Kosten an, die aus dem Fondsvermögen zu zahlen sind. Die jährliche Verwaltungsgebühr für die KVG beträgt bis zu 1,3 Prozent des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Fonds. Zusammen mit der laufenden Bestandsprovision und der Verwahrstellenvergütung betragen die Kosten insgesamt bis zu 1,85 Prozent (Anteilklasse R) bzw. bis zu 1,67 Prozent (Anteilklasse I) des durchschnittlichen Nettoinventarwertes. Hinzu kommen Kosten beispielsweise für die externen Bewerter und die Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse.
Werden für den Fonds Beteiligungen an Infrastruktur-Projektgesellschaften erworben oder veräußert, erhält die KVG laut Prospekt jeweils eine einmalige Vergütung von bis zu 2,0 Prozent des Kauf- oder Verkaufspreises. Werden von Projektgesellschaften Infrastrukturen entwickelt, gebaut, saniert, modernisiert, erweitert oder wird ein Repowering durchgeführt, erhält die KVG 3 Prozent auf den Betrag der damit verbundenen Kosten. Entstandene Kosten im Zusammenhang mit der (geplanten) Transaktion von Vermögensgegenständen werden dem Fonds laut Prospekt unabhängig vom tatsächlichen Zustandekommen des Geschäfts belastet.
Auf Ebene der Projektgesellschaften fallen in der Regel unter anderem Kosten für Betriebsführung, Pacht, Wartung und Reparaturen an. Diese Kosten werden in der Regel dem Fonds nicht unmittelbar in Rechnung gestellt, sondern mindern gegebenenfalls den Wert der Beteiligung an der jeweiligen Projektgesellschaft.
Laufzeit
Der Fonds hat eine Laufzeit von unbegrenzter Dauer. Die KVG ist berechtigt, die Verwaltung des Fonds mit einer Frist von mindestens sechs Monaten zu kündigen und den Fonds aufzulösen. Die Anlegerinnen und Anleger sind nicht berechtigt, die Auflösung des Fonds zu verlangen. Rücknahmen der Fondsanteile sind während der ersten zwei Jahre nach der Zeichnung der Anteile, die zurückgenommen werden sollen, nicht möglich (Mindesthalteperiode).
Wenn Anlegerinnen oder Anleger Anteile zurückgeben wollen, müssen sie die Anteilrückgaben mindestens zwölf Monate vorher, jeweils bezogen auf den jeweiligen Rücknahmestichtag, durch eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung gegenüber der depotführenden Stelle ankündigen. Rücknahmestichtage sind laut Prospekt der 10. Tag der Monate Februar und August eines jeden Jahres, an dem an der Frankfurter Wertpapierbörse ein Börsenhandel stattfindet. Der Rücknahmepreis wird gemäß den Besonderen Anlagebedingungen zum letzten Tag des Monats ermittelt, der dem jeweiligen Rückgabetermin vorausgeht und an dem an der Frankfurter Wertpapierbörse ein Börsenhandel stattfindet. Ein Rücknahmeabschlag wird laut Prospekt von der KVG in den Anteilklassen R und I nicht erhoben.
Der KVG bleibt es gemäß den Anlagebedingungen vorbehalten, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anlegerinnen und Anleger erforderlich erscheinen lassen, beispielsweise bei einem Liquiditätsengpass. Die KVG beabsichtigt laut Prospekt gegenwärtig keine Einbeziehung der Fondsanteile in einen regulierten Zweitmarkt. Der Anlagehorizont sollte laut Prospekt bei mindestens fünf Jahren liegen.
Ausschüttungen
Geplant sind auch Käufe von Solarparks. / Foto: EB-SIM
Die während des Geschäftsjahres für den Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Erträge aus den Beteiligungen an Projektgesellschaften und dem sonstigen Vermögen sollen laut Prospekt grundsätzlich ausgeschüttet werden. Darüber hinaus sind unterjährige Zwischenausschüttungen möglich. Substanzausschüttungen sind nicht zulässig.
Beträge, die für künftige Instandsetzungen erforderlich sind, müssen einbehalten werden. Beträge, die zum Ausgleich von Wertminderungen der Vermögensgegenstände erforderlich sind, können einbehalten werden. Es müssen laut Prospekt jedoch unter dem Vorbehalt des Einbehalts mindestens 50 Prozent der ordentlichen Erträge des Fonds ausgeschüttet werden. Da der Ausschüttungsbetrag dem Fonds entnommen wird, vermindert sich laut Prospekt am Tag der Ausschüttung der Anteilwert jeder Anteilklasse um den ausgeschütteten Betrag je Anteil.
Die KVG gibt auf der Fonds-Internetseite die geplante Gesamtrendite des Fonds mit 5 bis 6 Prozent pro Jahr und die Ausschüttungsrendite (nach zwei Jahren) mit 4 bis 5 Prozent pro Jahr an. Dabei handelt es sich jeweils um eine Rendite nach der BVI-Methode, einer vom BVI Bundesverband für Investment und Asset Management e.V. entwickelte Berechnungsformel.
Die KVG kann laut Prospekt eine erfolgsabhängige Vergütung von bis zu 20 Prozent des Betrages erhalten, um den der Anteilwert am Ende einer Abrechnungsperiode den Höchststand des Anteilwertes am Ende der fünf vorangegangenen Abrechnungsperioden (Geschäftsjahre) übersteigt. Dies gilt nur, soweit der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode darüber hinaus den Anteilwert am Anfang der Abrechnungsperiode um mindestens 6 Prozent (nach der BVI-Methode) übersteigt. Zudem ist die erfolgsabhängige Vergütung eines Jahres auf höchstens bis zu 1,0 Prozent des durchschnittlichen Nettoinventarwertes in der Abrechnungsperiode begrenzt. Existieren weniger als fünf vorangegangene Abrechnungsperioden, so werden bei der Berechnung des Vergütungsanspruchs alle vorangegangenen Abrechnungsperioden berücksichtigt.
Der Anteilwert des Fonds ist von dem Wert der gehaltenen Vermögensgegenstände und der Höhe der Schulden abhängig. Schwankungen entstehen laut Prospekt unter anderem durch Zinsänderungen, Änderungen der Liquidität, Amortisation und/oder Änderungen wesentlicher Bewertungsannahmen.
Investitionen
Der Fonds beabsichtigt, in Infrastruktur-Projektgesellschaften zu investieren. Dabei muss es sich gemäß den im Prospekt enthaltenen Besonderen Anlagebedingungen (Investitionskriterien) um Gesellschaften handeln, die Erneuerbare-Energien-Anlagen oder Anlagen im Sektor Energieübertragung und Energiespeicherung errichten, sanieren, halten oder betreiben. Eine Beschränkung auf bestimmte Erneuerbare Energien oder eine bestimmte prozentuale Verteilung auf die Sektoren wird in den Anlagebedingungen nicht verlangt. Demnach könnte der Fonds rechtlich gesehen beispielsweise hauptsächlich in Wasserstoff- und Biomasseanlagen investieren. Gemäß den Angaben auf der Fonds-Internetseite (Stand: 12.11.2024) plant die KVG aber folgende Verteilung der Investitionen: mindestens 75 Prozent Erneuerbare Energien (Wind, Solar, Wasser) und maximal 25 Prozent Sonstiges (Speicher, Netzinfrastruktur, Wärme).
Der Investitionsfokus des Fonds liegt auf in Betrieb befindlichen Infrastrukturen. Daneben können gemäß den Anlagebedingungen auch Investitionen in früheren Phasen getätigt werden – maximal 10 Prozent in der Projektentwicklungsphase vor Vorliegen der Baugenehmigung und maximal 40 Prozent in der Bauphase. Das Portfolio wird über die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) diversifiziert, wobei maximal 50 Prozent in einem Land investiert werden dürfen. Die in diesem Absatz benannten Anlagegrenzen müssen erst 48 Monate ab Fondsauflage eingehalten werden. Zum EWR gehören die Länder der Europäischen Union plus Norwegen, Island und Liechtenstein. Gemäß den Angaben auf der Internetseite des Fonds ist geplant, dass der Fokus auf Deutschland, Frankreich, Skandinavien und der Iberischen Halbinsel (Spanien, Portugal) liegt.
Nicht mehr als 10 Prozent des Fondswertes dürfen in einer einzigen Infrastruktur-Projektgesellschaft angelegt sein. Minderheitsbeteiligungen und Beteiligungen, die mit einem Währungsrisiko verbunden sind, sind jeweils auf 30 Prozent des Fondsvermögens begrenzt. Zudem sehen die Besonderen Anlagebedingungen vor, dass die Beteiligungen an Infrastruktur-Projektgesellschaften 60 bis 80 Prozent des Fondsvermögens ausmachen. Die erlaubte Höchstliquidität beträgt dementsprechend bis zu 40 Prozent des Fondsvermögens. Als Mindestliquidität, die für die Rücknahme von Anteilen verfügbar ist, sind 10 Prozent vorgeschrieben.
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat der Fonds noch keine Investitionen getätigt. Das erste Investment erfolgt nach Ablauf der initialen Zeichnungsfrist am 16.12.2024. Auch danach kann der Fonds gezeichnet werden, die Ausgabe der Fondsanteile soll monatlich erfolgen. Nach Angaben der EB-SIM laufen erste Geschäftsanbahnungen für den Erwerb von Projekten für den Fonds.
Projektzugang
Der Fonds möchte unter anderem in Deutschland, Frankreich und Skandinavien investieren. / Foto: EB-SIM
Der Anlageberater und Asset Manager des Fonds, EB-SIM, und die KVG Quadoro Investment GmbH verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich Erneuerbare Energien.
Die EB-SIM managt nach eigenen Angaben aktuell Investments in mehr als 50 Erneuerbare-Energien-Projekten mit insgesamt etwa 3 Gigawatt Leistung in Deutschland und in sieben weiteren europäischen Ländern. Das Team der EB-SIM im Bereich Alternative Assets hat den Angaben nach in den letzten sechs Jahren insgesamt Investitionen und Beteiligungen im Bereich Wind- und Solarenergie mit einem Volumen von ungefähr 1.400 MW umgesetzt und zudem eine Minderheitsbeteiligung an einem großem Wasserkraftwerk (1.500 MW) in Portugal realisiert.
Da die EB-SIM als Asset Manager für das Segment Erneuerbare Energien auch mehrere Spezialfonds berät, die sich auf Windkraft, Wasserkraft und Photovoltaik in Europa fokussieren, werden laufend Projekte gesichtet und geprüft. Entsprechend habe sich die EB-SIM über die Jahre ein umfangreiches Netzwerk aufgebaut, das ihr Zugang zu attraktiven Investitionsmöglichkeiten verschaffe. Pro Jahr prüft die EB-SIM nach eigenen Angaben etwa 230 Erneuerbare-Energien-Projekte, die überwiegend im Betrieb oder zumindest baureif sind. Beispiele für die zuletzt vom Team der EB-SIM erfolgreich abgeschlossenen Transaktionen sind nach Angaben des Unternehmens: ein Onshore-Windpark-Projekt in Litauen, drei Windparks in Frankreich, ein Freiflächen-Photovoltaik-Projekt in Portugal, ein Photovoltaik-Projekt in Spanien, ein deutsches Onshore-Windpark-Repowering-Projekt sowie ein deutsch-niederländisches Windparkportfolio.
Ökologische Wirkung
Der Fonds investiert mittelbar in Infrastrukturen, die zum Erreichen des Umweltziels Klimaschutz gemäß EU-Verordnung beitragen sollen. Der für den Fonds verbindliche Mindestanteil nachhaltiger Investitionen beträgt 75 Prozent. Laut Prospekt soll erreicht werden, dass 100 Prozent der Investitionen des Fonds, gemessen an den Umsätzen der Projektgesellschaften, als nachhaltig gemäß EU-Offenlegungsverordnung eingestuft werden. Fondsliquidität zählt nicht zu den nachhaltigen Investitionen. Derzeit stehen noch keine Investitionen des Fonds fest, sodass die ökologische Wirkung nicht konkret beurteilt werden kann.
Der geplante Schwerpunkt des Fonds sind Projekte in den Bereichen Solarenergie, Windenergie und Wasserkraft. Der Investitionsfokus liegt dabei auf in Betrieb befindliche Anlagen, aber auch Investitionen in Projektentwicklungsphasen (bis zu 10 Prozent) und in der Bauphase (bis zu 40 Prozent). Nicht nur bei Projekten in der Entwicklungs- oder Bauphase, sondern auch bei neuen Bestandsanlagen ist eine deutlich positive ökologische Wirkung des Fondskapitals zu erwarten.
Risiko
Der Fonds hat zum Platzierungsstart noch keine Investitionen getätigt. Er ist davon abhängig, dass der Anlageberater ausreichend viele für den Fonds geeignete Investitionsmöglichkeiten identifizieren kann. Bei einem möglichen Kauf von Projekten von Spezialfonds, die der Anlageberater ebenfalls berät, kann ein Potenzial für Interessenskonflikte entstehen.
Der Fonds kann mittelbar in Erneuerbare-Energien-Anlagen investieren, welche die Baureife noch nicht erlangt haben und/oder noch in der Bauphase sind. In diesen Fällen kann der Fonds mittelbar Projektentwicklungs- und Baurisiken mittragen. Es ist auch möglich, dass bereits entwickelte Projekte nicht mehr wirtschaftlich realisiert werden können, weil zwischenzeitlich die Baukosten und Finanzierungskosten (hohes Zinsniveau) gestiegen sind und/oder der Strommarktpreis gesunken ist.
In der Betriebsphase von Erneuerbare-Energien-Anlagen besteht das Risiko, dass die Erträge unter der Prognose liegen, wenn beispielsweise die Windmenge und/oder die Sonnenstunden geringer sind als erwartet. Zudem könnte beispielsweise der Wartungsaufwand höher sein als geplant, gesetzliche Einspeisevergütungen rückwirkend gekürzt werden, Naturkatastrophen auftreten oder Vertragspartner ausfallen. Bei Investitionen in Bereiche, die im Vergleich zu den Windkraft- und Solarmärkten weniger etabliert sind, beispielsweise bei Batteriespeicherprojekten, können höhere Risiken bestehen. Die Mehrzahl der für den Fonds festgelegten Anlagebegrenzungen gelten innerhalb der ersten vier Jahre nach Fondsauflegung nicht, sodass in dieser Zeit beispielsweise der Anteil der Projekte mit Entwicklungsrisiken höher liegen könnte.
Es besteht das Risiko, dass das Platzierungsvolumen unter den Erwartungen bleibt. Das kann zur Folge haben, dass weniger Projekte für den Fonds erworben werden können, die Risikostreuung damit geringer ausfällt als geplant und bereits einzelne gescheiterte Projekte einen größeren negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Fondsanteile haben könnten. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass zahlreiche oder der Großteil der künftigen Projekte des Fonds sich negativ entwickeln werden. Das könnte dazu führen, dass die Anlegerinnen und Anleger ihr eingesetztes Kapital bei einer Rückgabe der Fondsanteile nur teilweise oder gar nicht zurückerhalten.
Stärken
- Anlageberater und KVG mit langjährigen Erfahrungen im Markt für Erneuerbare Energien
- Breite Streuung der Fonds-Investitionen über mehrere Projekte, Technologien und Länder geplant
- Umfangreicher Projektezugang der EB-SIM in mehreren europäischen Ländern
Schwächen
- Investitionen stehen noch nicht fest
- Bau- und Projektentwicklungsrisiken möglich
Chancen
- Zielmärkte Erneuerbare Energien und Energiespeicher mit Wachstumspotenzial
- Höhere Erträge bei den Projekten als kalkuliert
Risiken
- Geringere Projekterträge als erwartet
- Platzierungsrisiko
Fazit
Finanziell
Der Fonds soll hauptsächlich in die langjährig erprobten Erneuerbaren Energien Wind, Solar und Wasser in den etablierten europäischen Erneuerbare-Energien-Ländermärkten investieren. Auch bei den Projektphasen verfolgt der Fonds eine risikobegrenzende Strategie, indem er vor allem auf Bestandsanlagen setzt und nach Ablauf der ersten vier Jahre den Anteil von Projektentwicklungen auf 10 Prozent des Fondskapitals beschränkt. Beim Erwerb von Bestandsprojekten sind die Renditechancen in der Regel geringer als bei Investitionen in (frühen) Projektentwicklungsphasen. Eine gute Auswahl der Projekte ist daher ausschlaggebend, um die geplante Gesamtrendite des Fonds von 5 bis 6 Prozent pro Jahr erreichen zu können. Die künftige Renditeentwicklung ist zudem voraussichtlich insbesondere von der Entwicklung der Rahmenbedingungen (z.B. Zinsniveau, Strompreise, Baukosten) abhängig.
Nachhaltigkeit
Der Fonds beabsichtigt, ausschließlich in Gesellschaften zu investieren, deren Projekte nachhaltig sind und zum Klimaschutz beitragen. Geplante Schwerpunkte sind Photovoltaik-, Windkraft- und Wasserkraftanlagen.
ECOreporter-Empfehlung
Der offene Fonds Quadoro Erneuerbare Energien Europa hat unter Chancen/Risiken-Gesichtspunkten ein überzeugendes Investitionskonzept. Er bietet Anlegerinnen und Anlegern die Möglichkeit, sich schon mit kleinen Beträgen an einem potenziell breit gestreuten Anlagen-Portfolio mit klarer Fokussierung auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu beteiligen.
Basisdaten
Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG): Quadoro Investment GmbH, Offenbach am Main
Fondsname: Quadoro Erneuerbare Energien Europa
Produktart: Infrastruktur-Sondervermögen nach §§ 260a ff. KAGB
Anlageberater des Fonds: EB – Sustainable Investment Management GmbH, Kassel
Verwahrstelle: Caceis Bank S.A., Germany Branch
Mindestzeichnungssumme: keine (Anteilklasse R), 100.000 Euro (Anteilklasse I)
Ausgabeaufschlag: 5 Prozent (Anteilklasse R), 3 Prozent (Anteilklasse I)
Laufzeit: unbegrenzt
Billigung der Anlagebedingungen: BaFin
ISIN: DE000A3EK2V6 (Anteilklasse R), DE000A3EK484 (Anteilklasse I)