Unverpackt Umgedacht wollte mit Lebensmitteln in Pfandgläsern Geld verdienen. Jetzt ist die Firma insolvent. / Foto: Unternehmen

  Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Wachhund

Unverpackt Umgedacht GmbH gewinnt nach Insolvenzantrag Gründerpreis

Die Unverpackt Umgedacht GmbH hat ein Mehrwegkonzept entwickelt und verkauft Bio-Lebensmittel im „Unverpacktglas“. Vor rund einem Jahr investierten Anlegerinnen und Anleger über ein Crowdinvesting 850.000 Euro in das Unternehmen. Anfang dieses Monats ist nun das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unverpackt Umgedacht GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorher hat das Unternehmen noch einen renommierten Preis gewonnen.

Laut Pressemitteilung der Förderbank KfW wurden am 19. Oktober in einer feierlichen Prämierungsveranstaltung in Berlin die diesjährigen „KfW Awards Gründen“ vergeben. Am Wettbewerb, der zum 25. Mal stattfand, konnten Firmen aller Branchen ab dem Gründungsjahr 2017 teilnehmen.

Je ein Unternehmen aus jedem Bundesland wurde als Landessieger ausgezeichnet. Aus Brandenburg erhielt die Unverpackt Umgedacht GmbH den Award. Ausgewählt wurden die Preisträger laut KfW in einem mehrstufigen Verfahren von einer erfahrenen Jury mit Vertreterinnen und Vertretern aus der KfW, Förderinstituten, Wirtschaft, Politik und Medien. Die Jury bewertete die Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad, ihrer Kreativität und der Übernahme gesellschaftlicher beziehungsweise ökologischer Verantwortung. Alle Unternehmen werden laut Pressemitteilung bei der Vermarktung ihrer Erfolgsgeschichte von einer PR-Agentur unterstützt.

In finanzieller Hinsicht ist die Unverpackt Umgedacht GmbH aber eher keine Erfolgsgeschichte. Das Amtsgericht Charlottenburg hat laut dem Justiz-Portal Insolvenzbekanntmachungen am 1. November über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet.

Gerichtsbeschluss bereits im August 2022

Nach Angaben des Amtsgerichts ist der Antrag am 17. August 2022 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen. Es bleibt nach Angaben des Amtsgerichts entsprechend dem Beschluss vom 25. August 2022 angeordnet, dass Zahlungen der Schuldnerin Unverpackt Umgedacht GmbH auf Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung im Sinne von § 266 StGB nur mit Zustimmung des Sachwalters geleistet werden dürfen. Weiter heißt es: Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen. Zum Sachwalter wurde der Rechtsanwalt Christian Köhler-Ma aus Berlin bestellt.

Die Insolvenzgläubiger werden in der öffentlichen Bekanntmachung aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 2. Dezember 2022 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wurden vom Amtsgericht für den 16. Dezember 2022 anberaumt.

Ansprüche der Anlegerinnen und Anleger sind nachrangig

Bei dem Crowdinvesting, das über die Internet-Plattform greenrocket.de vermittelt wurde, haben Anlegerinnen und Anleger Nachrangdarlehen gezeichnet. Diese hatten einen Zins von 7 Prozent pro Jahr plus erfolgsabhängige Bonuszinsen in Aussicht gestellt. ECOreporter hatte hier auf die hohen Risiken des Nachrangdarlehensangebotes hingewiesen. In dem Artikel erfahren Sie zudem unter anderem, welche großen Vorhaben die Unverpackt Umgedacht GmbH in diesem Jahr umsetzen wollte.

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