Im Mittelpunkt des Streits steht eine Anleihe für den Bau von Geothermie-Kraftwerken. / Foto: Pixabay

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Wachhund-Fall: Geokraftwerke.de zu Zahlung verurteilt

Die Geokraftwerke.de GmbH muss nach zwei Urteilen des Landgerichts Regensburg vom 07.07.2020 erneut Zahlungen an Erwerber von Namensschuldverschreibungen leisten. Dies gab die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bekannt.

Die beiden Mandanten der Kanzlei hatten jeweils in der Vergangenheit Namensschuldverschreibungen von der zum damaligen Zeitpunkt noch unter Fröschl Geokraftwerke GmbH firmierenden Geokraftwerke.de GmbH erworben.

ECOreporter hatte 2014 vom Einstieg in die Geokraftwerke.de-Anleihe abgeraten und sie 2015 zum Wachhund-Fall gemacht. 2017 hatte ECOreporter berichtet, dass die Geokraftwerke.de mit den Zinszahlungen in Verzug geraten war.

Teil der Anlagebeträge muss zurückgezahlt werden

Die Anleger hatten ihre Verträge mit der Geokraftwerke.de laut der Kanzlei zum 31. Dezember 2018 gekündigt. Da jedoch nach Beendigung der Vertragsverhältnisse keine Rückzahlung des Anlagekapitals erfolgte, beauftragten die Anleger die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit der gerichtlichen Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen.

Geokraftwerke.de vertrat in den Verfahren unter anderem die Auffassung, eine Rückzahlung habe nicht zu erfolgen, weil zwischen den Parteien eine Nachrangigkeit von Rückzahlungsansprüchen vereinbart wurde. Das Landgericht folgte dem nicht und verurteilte die Geokraftwerke.de schließlich zur Rückzahlung eines Teiles der jeweiligen Anlagebeträge.

Bereits im Spätsommer 2019 war die Geokraftwerke.de GmbH vom Landgericht Regensburg zur Leistung von Schadensersatz verurteilt worden. Der ebenfalls von CLLB vertretene Kläger hatte im Jahr 2013 Namensschuldverschreibungen für 10.000 Euro erworben.

Er gab an, diese seien ihm in einem Telefongespräch von der Geokraftwerke.de GmbH als zukunftsträchtige Anlageform vorgestellt worden, welche durch das EEG abgesichert sei. Darüber hinaus sei ihm versichert worden, dass er sein Geld jederzeit zurückerhalten könne.

Gericht: Wahrheitswiedrige Angaben gemacht

Das Landgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Geokraftwerke.de GmbH ihre vorvertraglichen Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt habe, in dem sie dem Kläger gegenüber wahrheitswidrige Angaben zur Rückzahlung seines Kapitals gemacht habe. Es verurteilte die Geokraftwerke.de deshalb zur Rückzahlung der Anlagesumme.

Das zuständige OLG Nürnberg hat laut CLLB zwischenzeitlich in dem von Geokraftwerke.de eingelegten Berufungsverfahren darauf hingewiesen, dass es gegenwärtig keine Erfolgsaussichten der Berufung sieht und geraten, diese zurückzunehmen.

„Auch wenn diese Urteile noch nicht rechtskräftig sind, zeigen sie doch, dass Erwerber von Namensschuldverschreibungen der Geokraftwerke.de GmbH, die sich unzureichend aufgeklärt fühlen, Chancen haben, vor Gericht ein positives Urteil zu erstreiten. Auch Anleger, die ihr Vertragsverhältnis bereits gekündigt haben, dürften sich durch die jüngst ergangenen Urteile bestätigt fühlen “ erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Laut der Kanzlei sind noch diverse Verfahren in der ersten und in der zweiten Instanz gegen die Geokraftwerke.de GmbH anhängig.

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