Offshore-Windpark der Windreich AG. / Foto: Unternehmen

  Anleihen / AIF, Wachhund

Urteil im Windreich-Prozess: Viereinhalb Jahre Haft für Willi Balz

Willi Balz, Gründer des baden-württembergischen Windpark-Entwicklers Windreich, ist im Strafprozess um die Insolvenz seines Unternehmens zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Landgericht Stuttgart sieht es als erwiesen an, dass sich der 60-Jährige unter anderem der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung, des Betrugs, der Untreue und des Insiderhandels schuldigt gemacht hat.

Das Strafmaß liegt leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Balz eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Die in Wolfschlugen bei Stuttgart ansässige Windreich AG hatte im September 2013 Insolvenz angemeldet. Nach Einschätzung des Stuttgarter Landgerichts war das Unternehmen schon sehr viel früher zahlungsunfähig. Zudem habe sich Balz weiterer Vergehen schuldig gemacht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach der Urteilsverkündung am gestrigen Mittwoch kündigten Balz‘ Anwälte an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Windreich hatte über zwei Anleihen 135 Millionen Euro Kapital von Anlegerinnen und Anlegern eingesammelt. Mehr dazu können Sie hier lesen.

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