Bislang gilt auf Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften noch: Eine Aktie, eine Stimme. Das könnte sich ändern. / Foto: Pixabay

  Nachhaltige Aktien

Wird die Mehrstimmrechtsaktie wieder eingeführt?

Mehrstimmrechtsaktien sind in Deutschland seit 25 Jahren verboten. Jetzt könnten sie über das Zukunftsfinanzierungsgesetz wieder zurückkehren.

Wer Mehrstimmrechtsaktien hält, hat auf Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften mehr Stimmrechte, als er oder sie Aktien besitzt. Normalerweise gilt bei AGs der Grundsatz „eine Aktie, eine Stimme“. Bei Mehrstimmrechtsaktien sind Einfluss und wirtschaftliches Risiko ungleich verteilt – ein Grund, weshalb diese Aktienart seit 1998 verboten ist.

Warum die Mehrstimmrechtsaktie jetzt wieder zugelassen werden soll? Die Bundesregierung will es Unternehmensgründern erleichtern, Kapitalerhöhungen durchzuführen und so weiteres Wachstum zu finanzieren. Bei herkömmlichen Aktien führt dies dazu, dass Gründer spätestens dann die Kontrolle über ihr Unternehmen verlieren, wenn sich 50 Prozent der Aktien in fremden Händen befinden. Bei Mehrstimmrechtsaktien können auch 80 oder 90 Prozent der Aktien in den freien Handel kommen – solange die Firmengründer Mehrstimmrechtsaktien halten, die ihnen die Mehrheit der Stimmrechte sichern.

Damit dieses Machtgefälle nicht missbraucht wird, sieht der Regierungsentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) einige Einschränkungen vor: So müssen alle Aktionäre der Zulassung von Mehrstimmrechtsaktien zustimmen – damit kommen diese Aktien fast nur für neue Unternehmen in Frage. Zudem sollen die Mehrstimmrechte auf maximal zehn Stimmrechte je Aktie begrenzt werden, und bei börsennotierten Firmen sind Mehrstimmrechtsaktien nur für die Übergangsphase vom Startup zum etablierten Unternehmen vorgesehen. Diese Phase darf im Regelfall maximal zehn Jahre dauern.

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