Crowd-Investment

Wiwin: Crowdinvesting für den Windpark Schneebergerhof mit 4,5 Prozent Zins

Über die Plattform Wiwin können Anleger ab 500 Euro eine nachrangige Inhaber-Schuldverschreibung (Anleihe) der Emittentin WIWI Windkraft GmbH & Co. Kriegsfeld KG zeichnen. Der Zins der Anleihe beträgt 4,5 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit bis Ende 2026. Die Emittentin plant, mit dem einzuwerbenden Anleihekapital von 999.500 Euro die Projektrechte für ein Repoweringprojekt im Windpark Schneebergerhof zu kaufen.

Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.

Die Emittentin betreibt derzeit selbst eine Windenergieanlage am Standort Schneebergerhof in Rheinland-Pfalz und ist zugleich Vorhabenträgerin des geplanten Repoweringprojekts. Im Rahmen des Repowerings sollen zwei Enercon-Anlagen und eine Vestas-Anlage, die zwischen 2000 und 2003 in Betrieb genommen wurden und Nennleistungen zwischen 1,5 Megawatt (MW) und 2 MW aufweisen, durch zwei Enercon-Neuanlagen mit einer Nennleistung von jeweils 4,2 MW ersetzt werden.

Genehmigung liegt vor

Laut Wertpapier-Informationsblatt (WIB) hat die zuständige Kreisverwaltung der Emittentin die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für den Bau und Betrieb der beiden Enercon-Anlagen am 31. Oktober 2019 erteilt. Für die Realisierung des Repowering-Projekts fallen neben dem Projektrechtekauf zusätzliche Kosten an, die je nach Projektfortschritt bezahlt und durch Bankdarlehen finanziert werden sollen. Zum Datum des WIB (14. November 2019) hat die Emittentin noch keine Verträge abgeschlossen. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass mit dem Rückbau der Bestandsanlagen im Sommer 2021 begonnen wird. Die technische Inbetriebnahme der beiden Enercon-Anlagen soll Ende 2021 erfolgen.

Projektentwicklung noch nicht abgeschlossen

Laut Anlegerbroschüre bestehen noch Projektentwicklungsrisiken. So ist beispielsweise die Sicherung der für das Repowering erforderlichen Grundstücke noch nicht vollständig abgeschlossen; diese soll planmäßig bis zum Sommer 2020 erfolgen. Darüber hinaus steht der Vergütungstarif für die beiden Neuanlagen noch nicht final fest. Dieser soll  im Rahmen der Windenergie-Ausschreibung der Bundesnetzagentur im Dezember 2019 gesichert werden. Insbesondere für den Fall, dass das Windparkprojekt scheitert, ist die Emittentin berechtigt, die Anleihe mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalenderquartals zu kündigen. Die Kündigung ist während der Laufzeit, spätestens bis zum 30. Juni 2021, zulässig.

Weiteres Kapital aufgenommen

Die WIWI Windkraft GmbH & Co. Kriegsfeld KG ist bereits Emittentin der nachrangigen Schuldverschreibung „Windpark Hornberg“, die ebenfalls auf Wiwin zur Zeichnung angeboten wurde. Darüber hinaus hat die Gesellschaft Genussrechte im Wert von 2 Millionen Euro ausgegeben. Sowohl das Kapital aus der Anleihe Windpark Hornberg als auch das Genussrechtskapital ist nach Angaben der Emittentin dem Kapital aus der vorliegenden nachrangigen Schuldverschreibung im Rang gleichgestellt. Bankverbindlichkeiten sind vorrangig zu bedienen. Laut WIB ist der letzte aufgestellte Jahresabschluss der Emittentin der zum 31. Dezember 2017.

Anleger der nachrangigen Inhaberschuldverschreibung tragen ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Im ungünstigsten Fall kann es zur Insolvenz der Emittentin und damit zum Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals kommen.

Verwandte Artikel

16.10.19
 >
16.09.19
 >
05.07.19
 >
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x