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Nachhaltige Aktien, Anleihen / AIF, Fonds / ETF
An diesen Feiertagen haben die Börsen geöffnet
An manchen Feiertagen können Sie Aktien oder Anleihen handeln, an anderen nicht. ECOreporter gibt einen Überblick und sagt Ihnen, was Sie an vermeintlich ruhigen Börsentagen beachten sollten.
Die Frankfurter Börse und der Handelsplatz Xetra, an denen sich die meisten anderen deutschen Börsen orientieren, bleiben neben allen Samstagen und Sonntagen an folgenden Feiertagen geschlossen:
- Silvester
- Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Heiligabend
- Erster Weihnachtstag
- Zweiter Weihnachtstag
An diesen in mindestens einem Bundesland geltenden gesetzlichen Feiertagen findet ein Börsenhandel statt, in Frankfurt allerdings nur bis 20 Uhr statt wie sonst bis 22 Uhr:
- Heilige Drei Könige (6. Januar)
- Internationaler Frauentag (8. März)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- Mariä Himmelfahrt (15. August)
- Weltkindertag (20. September)
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- Reformationstag (31. Oktober)
- Allerheiligen (1. November)
- Buß- und Bettag (20. November)
An diesen Tagen wird an den Börsen relativ wenig gehandelt. Die Folge: Kauf- und Verkaufspreise können stärker voneinander abweichen als üblich. Für Anlegerinnen und Anleger ist eine solche größere Handelsspanne oft ungünstig. Behalten Sie dies im Hinterkopf, falls Sie überlegen sollten, an börsenoffenen Feiertagen Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Oft spricht nichts dagegen, mit den Transaktionen bis zum nächsten regulären Handelstag zu warten.