Das Hauptgebäude der BaFin in Bonn. / Foto: BaFin

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BaFin: BGZ BNP Finance Paribas ist kein zugelassenes Kreditinstitut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass die angeblich in Polen ansässige BGZ BNP Finance Paribas in Deutschland keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften hat. Außerdem bestehe Verwechslungsgefahr mit anderen, zugelassenen Instituten.

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In einer Meldung der BaFin heißt es: "Die "BGZ BNP Finance Paribas“ mit angeblichem Sitz in Warschau, Polen, sendet unaufgefordert E-Mails an potenzielle Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

In den E-Mails bietet sie Kredite und Dienstleistungen als Wertpapierhandelsbank an und wirbt mit angeblichen Kooperationen mit zugelassenen Kreditinstituten.

Die BaFin stellt vorsorglich klar, dass sie der "BGZ BNP Finance Paribas“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.

Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie beaufsichtigte Institute wählen, um bei potenziellen Kunden Vertrauen zu erwecken. Die "BGZ BNP Finance Paribas“ nutzt einen ähnlichen Namen wie die Bank BGZ BNP Paribas S.A., Warschau, Polen, ein grenzüberschreitend tätiges, zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut.“

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