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BaFin ordnet Abwicklung von Einlagengeschäften an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Liechtensteiner Unternehmen angewiesen, offensichtlich unerlaubt betriebene Einlagengeschäfte abzuwickeln. Die Firma hatte Photovoltaikanlagen verkauft und zurückgepachtet.
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In der Mitteilung der BaFin heißt es: "Die BaFin hat mit Bescheid vom 27. August 2018 gegenüber der SEG Smart Energy Group AG, Eschen (Liechtenstein), die sofortige Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet.
Das Unternehmen verkaufte Photovoltaikanlagen zu überteuerten Preisen und ließ sich diese Anlagen mit einem zeitgleich abgeschlossenen Pachtvertrag zurückverpachten. Die Kunden erhielten für den von vornherein bestimmten Zeitraum von 144 Monaten einen festen Pachtzins. Dieser Pachtzins stellt eine ratierliche Rückzahlung dar.
Damit betreibt die SEG Smart Energy Group AG gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG). Die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin hat das Unternehmen nicht. Es handelt daher unerlaubt. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.“
ECOreporter hat SEG Smart Energy telefonisch und per E-Mail um eine Stellungnahme zu dem BaFin-Bescheid gebeten. Das Unternehmen hat sich jedoch nicht zurückgemeldet.