Ein Teakwald in Indien. / Foto: Pixabay

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BaFin untersagt öffentliches Angebot von Teakholz-Vermögensanlage

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Verkauf einer Teakholz-Vermögensanlage in Deutschland untersagt. Der Grund: Der Anbieter hat bislang keinen von der Behörde gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht.

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In der Mitteilung der BaFin heißt es: "Die BaFin hat das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung "Teakinvestment“ über den Kauf, die Pflege sowie die Verwertung von Teakbäumen in Costa Rica und Ecuador in Deutschland untersagt. Anbieter ist die Life Forestry Switzerland AG.

Die Gesellschaft darf diese Vermögensanlage nicht mehr zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat der Life Forestry Switzerland AG am 25. September 2018 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt, diese Vermögensanlage öffentlich anzubieten.

Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.“

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