Hauptgebäude der BaFin in Frankfurt. / Foto: Kai Hartmann Photography

  Anleihen / AIF, Wachhund

BaFin vermutet bei Treevest fehlenden Verkaufsprospekt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht bei der Treevest GmbH & Co. KG Anhaltspunkte für einen fehlenden Verkaufsprospekt. Das Unternehmen aus Aschaffenburg bietet Holzinvestments an.

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In einer Meldung der BaFin heißt es:

"Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die treevest GmbH & Co. KG in Deutschland eine Vermögensanlage, bezeichnet als TREEVEST, öffentlich anbietet. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.“

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