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Bundesamt für Justiz verhängt erneut Ordnungsgeld gegen Deutsche Cannabis AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 13. Oktober ein weiteres Ordnungsgeld in Höhe von 1 Million Euro gegen die Cannabis-Beteiligungsgesellschaft Cannabis AG aus Berlin verhängt.
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Die Deutsche Cannabis AG soll laut BfJ die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht haben. Damit habe das Unternehmen gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Sanktion des BfJ sei § 335 HGB. Die Deutsche Cannabis AG kann gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde einlegen.
Im Dezember 2019 sowie im Januar und Februar 2020 hatte das BfJ wegen ähnlicher Gesetzesverstöße bereits Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 4,55 Millionen Euro gegen die Deutsche Cannabis AG festgesetzt. Gegen die Entscheidungen hatte das Unternehmen Beschwerde eingelegt.