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Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder gegen Deutsche Cannabis AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat im Dezember Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 307.500 Euro gegen die Cannabis-Beteiligungsgesellschaft Deutsche Cannabis AG aus Berlin verhängt.
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Die Deutsche Cannabis AG soll laut BfJ die Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht haben. Damit habe das Unternehmen gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Sanktion des BfJ sei § 335 HGB. Die Deutsche Cannabis AG hat gegen die Ordnungsgeldentscheidungen Beschwerde eingelegt.