Bürgerwindpark Uetze: Für neue Windanlagen sinkt die Maximalvergütung. / Foto: Bürgerwindpark Uetze

  Erneuerbare Energie, Meldungen

Bundesnetzagentur veröffentlicht Höchstwert für Windausschreibungen 2019

Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land zu den Gebotsterminen des Jahres 2019 auf 6,20 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) festgelegt. Es handelt sich dabei um die maximale Vergütung, die ein Anlagenbetreiber erzielen kann.

Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.

"Der Wert ist so gewählt, dass wirtschaftliche Gebote auch für weniger ertragreiche Standorte abgegeben werden können", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Pressemitteilung. "Der festgelegte Höchstwert ermöglicht im kommenden Jahr hinreichenden Wettbewerb und setzt zugleich eine klare Kostenbremse."

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine Festlegung durch die Bundenetzagentur vor, wenn die in den Ausschreibungen erzielten Zuschlagswerte von den voraussichtlichen Stromgestehungskosten stark abweichen.

Höchstwert sinkt im Vergleich zu 2018

Die Erzeugungskosten für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden der Bundesnetzagentur zufolge in aktuellen Gutachten unter Berücksichtigung von veränderlichen Parametern mit einer Bandbreite von bis zu 6,15 ct/kWh prognostiziert. Dieser Wert wurde bei der Bestimmung des Höchstwerts leicht angehoben, um Wettbewerb an weniger ertragreichen Standorten nicht auszuschließen. Der festgelegte Höchstwert gilt für ein Jahr.

Ohne eine Festlegung durch die Bundesnetzagentur würden die Höchstwerte auf Grundlage der höchsten noch bezuschlagten Gebote der jeweils letzten drei Ausschreibungsrunden ermittelt. Der Durchschnitt würde so um jeweils 8 Prozent erhöht. Dies könnte zu einem aus Sicht der Bundesnetzagentur unangemessen starken Anstieg der Höchstwerte führen.

Bei der letzten Ausschreibung für Windanlagen zu Land im Oktober hatte der durchschnittliche, mengengewichtete  Zuschlagswert 6,26 Cent/kWh betragen. Der zulässige Höchstwert lag bei 6,3 Cent/kWh.

Verwandte Artikel

20.11.18
 >
09.11.18
 >
05.11.18
 >
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x