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Erneuerbare Energie, Meldungen
Bundestag verabschiedet Energiesammelgesetz – Solarförderkürzung beginnt im Februar
Am Freitag hat der Bundestag wie erwartet das Energiesammelgesetz verabschiedet. Damit steht fest: Ab Februar wird die Förderung mittelgroßer Solardachanlagen stufenweise weiter gekürzt.
Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, die Förderung von Solardachanlagen mit einer Kapazität von 40 bis 750 Kilowatt bis April 2019 um etwa 11 Prozent zurückzufahren. Ab 1. Februar wird der Fördersatz auf 9,87 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) gesenkt. Ab März gilt ein Fördersatz von 9,39 ct/kWh, ab April von 8,90 ct/kWh. Danach greift wieder die normale, geringere Förderdegression, die sich am Gesamtvolumen der Solarneubauten bemisst.
Die Opposition lehnt das Gesetz ab
Sämtliche Oppositionsparteien im Bundestag stimmten gegen den Gesetzesentwurf. Abgeordnete der Grünen und Linken warfen der Regierung vor, den Ausbau Erneuerbarer Energien unnötig zu erschweren.
Auch die Solarbranche reagierte mit Kritik auf die Verabschiedung des Energiesammelgesetzes. "Im Dunkeln bleibt, warum die Bundesregierung den Ausbau von verbrauchsnahen größeren Solardächern bremst“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). "Die hier geplanten Eingriffe in den Vertrauensschutz und Förderrahmen wurden von der Koalition leider nur geringfügig gedämpft und müssen künftig unterbleiben.“