Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!

Energiesammelgesetz: Solarförderung wird stufenweise gekürzt
Die Kürzung der staatlichen Förderung von Solardachanlagen erfolgt später als zuletzt angekündigt und fällt geringer aus. Das geht aus einem überarbeiteten Entwurf zum Energiesammelgesetz hervor.
Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, die Fördersätze für neue Solardachanlagen mit einer Kapazität von 40 bis 750 Kilowatt ab 1.1.2019 um 20 Prozent auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) zu senken. Dieses Vorhaben wurde nun abgemildert, wie aus einem dem pv magazin vorliegenden aktualisierten Entwurf zum Energiesammelgesetz hervorgeht.
Demnach haben sich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, die Förderung bis April 2019 um etwa 11 Prozent zurückzufahren. Ab 1. Februar ist ein Fördersatz von 9,87 ct/kWh vorgesehen. Im März sinkt der Satz auf 9,39 ct/kWh, im April auf 8,90 ct/kWh.
Der überarbeitete Gesetzesentwurf soll heute (28.11.) im Wirtschaftsausschuss des Bundestages beschlossen werden. Am Freitag befasst sich dann der Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit dem Energiesammelgesetz und wird es aller Voraussicht nach verabschieden.