Die CAV Green Equity bietet Kommanditbeteiligungen an, um Anteile am Ladesäulenbetreiber Green Charge zu erwerben. / Foto: GreenCharge GmbH

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Ladeinfrastruktur für E-Autos: neue Beteiligungsmöglichkeit

In wenigen Jahren schon soll die Mehrheit der Autos, die über die deutschen Straßen rollen, elektrisch angetrieben sein. Nötig dafür sind unter anderem neue Ladesäulen. Sehr viele neue Ladesäulen. Nun gibt es für nur 20 Investoren die Möglichkeit, sich an einem Anbieter von Ladesäulen-Parks zu beteiligen. Mittelbar allerdings: Als Anlegerin oder Anleger erwirbt man mit mindestens 50.000 Euro Anteile an der CAV Green Equity GmbH & Co KG. Diese wiederum will sich über eine Tochter an der Green Charge GmbH aus dem hessischen Cölbe beteiligen. Green Charge bietet die Ladeinfrastruktur beispielsweise für Shopping- oder Fachmarktzentren an und für Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden auf den Parkplätzen die Möglichkeit einrichten wollen, ihre E-Autos zu laden.​

Zu dem Preis von 50.000 Euro je Anteil kommt ein Agio von bis zu 4 Prozent. Die Zeichnungsfrist für das Angebot läuft bis 31. Oktober, sie kann einmalig bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden.

Den Nettoerlös aus der Emission der Kommanditanteile will die CAV Green Equity in ihre Tochtergesellschaft, die CAV Green Equity Betriebs GmbH & Co KG investieren. Diese soll sich über Gesellschafterdarlehen und die Zeichnung von Kapitalerhöhungen an "anderen Unternehmen" beteiligen, im Wertpapierprospekt  ist bereits der Plan einer Beteiligung an dem Ladesäulenbetreiber GreenCharge genannt. Anlegerinnen und Anleger finanzieren also das Beteiligungsgeschäft der CAV Green Equity und sollen dafür einen Anteil an den Einnahmen aus diesen Beteiligungen erhalten – wenn die Firmen, an denen CAV Green Equity Anteile hält, erfolgreich sind.

Die CAV Green Equity ist eine Tochter des Vermögensverwalters CAV Partners aus dem bayrischen Zeitlarn. CAV ist spezialisiert auf Erneuerbare Energien-Kapitalanlagen, das Unternehmen hat laut aktueller Leistungsbilanz (Stand: 31. März 2023) mittlerweile 21 Beteiligungsangebote und eine Serie von 13 Nachrangdarlehen emittiert. Die Zinszahlungen an die Nachrangdarlehensgeber erfolgten laut Leistungsbilanz bislang pünktlich und plangemäß.

Bei zwölf der 21 Beteiligungsangebote standen plangemäß schon Auszahlungen an die Anlegerinnen und Anleger an. Diese liegen bei sechs der Angebote im Plan, bei einem Angebot unter Plan und bei fünf Angeboten über Plan. Über die erfolgten Auszahlungen hinaus wären laut Leistungsbilanz bei allen Beteiligungsangeboten weitere Auszahlungen möglich gewesen. Das Kapital wurde stattdessen reinvestiert, um den Wert der jeweiligen Portfolien zu steigern. Der Großteil der geplanten Auszahlungen an die Anlegerinnen und Anleger soll durch den Verkauf der Portfolien am Ende der jeweiligen Laufzeit erwirtschaftet werden – so wie auch im aktuellen Angebot der Fall. Die Laufzeiten aller Beteiligungen sind noch nicht beendet, so dass die Aussagekraft der Leistungsbilanz diesbezüglich noch eingeschränkt ist. Einen umfassenden ECOanlagecheck der Beteiligung „CAV Sonne und Wind XII“ können Sie hier lesen.

GreenCharge besitzt aktuell 112 ausschließlich mit Ökostrom betriebene Ladepunkte für Elektroautos in Deutschland, bis 2026 ist ein Ausbau dieser Ladepunkte auf rund 1.950 Stück geplant. Die technische Betriebsführung für alle eigenen und auch für fremde gebaute Ladepunkte übt GreenCharge selbst aus.

Der Kauf einer Beteiligung an CAV Green Equity ist nach Angaben des Wertpapierprospekts mit Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung des Unternehmens verbunden. Anlegerinnen und Anleger sollen eine Ergebnisbeteiligung erhalten. In den Jahren 2023 und 2024 erfolgt diese demnach einheitlich, in den Folgejahren werden die Ergebnisse in Abhängigkeit vom Beitrittszeitpunkt verteilt.

Rund sechs Jahre Laufzeit

Die Laufzeit der Gesellschaft endet am 31. Dezember 2029. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung kann die Laufzeit allerdings verlängert werden. Während der Laufzeit sollen keine jährlichen Ausschüttungen erfolgen, das Geld wird demnach auf den Kapitalkonten der Anlegerinnen und Anleger verbleiben. Ausschüttungen sind zum Ende der Laufzeit vorgesehen.

Während der Laufzeit gibt es kein ordentliches Kündigungsrecht. Möchten Investoren ihren Gesellschaftsanteil ganz oder teilweise verkaufen oder unentgeltlich auf Dritte übertragen, muss der Anteil zuvor der CAV Verwaltungs GmbH als Komplementärin, das heißt als persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft CAV Green Equity, zum Kauf angeboten werden.

Auch soweit die Komplementärin von ihrem Vorkaufsrecht nicht oder nicht fristgemäß Gebrauch macht, kann ein Verkauf oder eine Übertragung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Komplementärin und zum Ende eines Geschäftsjahres vorgenommen werden. Die freie Handelbarkeit ist damit laut CAV stark eingeschränkt.


Die Ladesäulen von Green Charge werden ausschließlich mit grünem Strom betrieben. / Foto: GreenCharge GmbH

Entnahmen und Ausschüttungen sind dem Wertpapierprospekt nach ausgeschlossen, wenn die Zahlungen zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der CAV Green Equity führen würden oder diese Überschuldung beziehungsweise Zahlungsunfähigkeit schon besteht.

CAV hat eine sogenannte SWOT-Analyse des Geschäfts von Green Charge erstellen lassen, die Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken eines Unternehmens zusammenfassen soll. Die Analyse kommt bei der Bewertung des Ladesäulenanbieters dabei zu unter anderem folgenden Ergebnissen:

Stärken:

  • Die Antriebswende zur Elektromobilität ist nicht mehr aufzuhalten
  • Starke politische Unterstützung für Elektromobilität
  • Standorte für Ladepunkte werden jetzt vergeben und haben einen hohen langfristigen Wert

Schwächen:

  • Dominanz weniger großer Anbieter (Oligopol) wie im Strommarkt auch im Markt für Ladepunkte möglich
  • Konkurrenz sind große Konzerne mit starker Lobby
  • Lieferkettenprobleme verlangsamen die Produktion von Elektrofahrzeugen
  • Hoher Kapitalbedarf zum Ausbau der Ladepunkte

Chancen:

  • Großer Aufholbedarf in Deutschland bei Elektromobilität, bei bewährter Technologie und steigender Akzeptanz
  • Überproportionales Wachstum beim Marktanteil von Elektroautos

Risiken:

  • Möglicher Wegfall der politischen Unterstützung und Abkehr vom Elektroauto
  • Weiterer starker Zinsanstieg hemmt und Verteuert Investitionen signifikant

CAV Green Equity weist im Wertpapierprospekt darauf hin, dass der Erwerb der Kommanditanteile mit erheblichen Risiken verbunden ist. Es kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens kommen.

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