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CAV Solarzins 1 - ein attraktives grünes Angebot? (Analyse und Interview)
Bis zu 6 Prozent Zinsen pro Jahr, rund fünf Jahre Laufzeit, Mindestanlage 1.000 Euro – die Nachrangdarlehen „CAV Solarzins 1“ sind das erste Angebot der CAV-Gruppe, das sich auch an Kleinanlegerinnen und Kleinanleger richtet. Mit den Einnahmen will die CAV Vermögen GmbH Solaranlagen in Italien und Deutschland finanzieren. Erste Anlagen sind bereits errichtet und vertraglich gesichert.
Die CAV Vermögen GmbH mit Sitz in Regensburg ist Anbieterin und Emittentin der Nachrangdarlehen. Ihre Geschäftsführer sind Thomas Hartauer und Andreas Roth, die 2017 die CAV-Gruppe gegründet haben und mittelbar auch die Gesellschafter der Emittentin sind. Die CAV Unternehmensgruppe ist als Beraterin und Vermögensverwalterin im Bereich der Erneuerbaren Energien mit dem Fokus auf Windenergie an Land, Photovoltaik sowie Photovoltaik-Projektentwicklung tätig und initiiert nachhaltige Kapitalanlagen.
Ökologische Geldanlagen von CAV und Grüne Sachwerte
Insgesamt betreut und verwaltet die CAV-Gruppe laut Leistungsbilanz (Stand: 31.3.2023) rund 73 Millionen Euro Anlegervermögen, das in mehr als 125 Wind- und Solarbeteiligungen investiert ist. Laut CAV sind es inzwischen rund 79 Millionen Euro (Stand: 30.7.2023). Neben den Kommanditbeteiligungs-Angeboten hat die Unternehmensgruppe nach eigenen Angaben bislang insgesamt 16 Nachrangdarlehen mit einer Gesamtsumme von mehr als 4 Millionen Euro aufgesetzt. Die Zinszahlungen und die bei vier Nachrangdarlehen bereits angestandenen Rückzahlungen wurden CAV zufolge bislang vollständig und fristgerecht bedient.
Mehrere ihrer bisherigen Beteiligungsangebote und Nachrangdarlehen hat die CAV Gruppe (das Kürzel CAV steht für Clean, Assets & Values) gemeinsam mit der Grüne Sachwerte Gruppe aus Bremen initiiert. Auch die Vermittlung des Angebots „CAV Solarzins 1“ erfolgt über die Grüne Sachwerte – Gesellschaft für ökologisches Investment mbH. Sie betreibt die neue Internet-Dienstleistungsplattform invest.gruene-sachwerte.de.
ECOreporter hat Thomas Hartauer, Geschäftsführer der Emittentin und Vorstandsvorsitzender der CAV Partners AG, zu den Hintergründen des Angebots befragt. Welche Wachstumspläne hat das Unternehmen, in das die Emittentin hauptsächlich investiert? Welche Risiken bestehen? Sind weitere Vermögensanlagen geplant? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie im Premium-Bereich. Dort analysiert ECOreporter auch den „CAV Solarzins 1“.
Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.
Die Emittentin CAV Vermögen GmbH wurde 2018 im Handelsregister eingetragen. Sie war aber als Vorratsgesellschaft bislang noch nicht operativ tätig, sodass ihre Bilanzsumme zum 31. Dezember 2022 nur rund 4.000 Euro betrug. Zwischenzeitlich wurde nach CAV-Angaben das Stammkapital von 25.000 Euro voll einbezahlt. Der Geschäftszweck der Emittentin ist laut Handelsregister die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch Beteiligung an anderen Unternehmen. Demnach ist es möglich, dass die CAV Vermögen GmbH auch außerhalb des Solarbereichs investiert. Nach Aussage der Geschäftsführung sind aber nur Investitionen im Bereich Solar vorgesehen. Das Nachrangdarlehens-Angebot hat die Marketing-Bezeichnung „CAV Solarzins 1“. Im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 14.7.2023) ist diese Bezeichnung nicht aufgeführt.
Geplante Investitionen

Die CAV-Gruppe ist an mehr als 125 Wind- und Solarprojekten beteiligt. / Foto: Anders Jacobsen
Das Emissionsvolumen des Nachrangdarlehensangebots beträgt 1,1152 Millionen Euro. Die Kosten belaufen sich laut VIB bei Vollplatzierung auf rund 7,1 Prozent des Emissionsvolumens. Das Mindest-Platzierungskapital beträgt 600.000 Euro. Falls diese Fundingschwelle bis zum 31. Dezember 2023 nicht erreicht wird, sollen laut VIB die Nachrangdarlehen einschließlich Zinsen unverzüglich an die Anlegerinnen und Anleger zurückgezahlt werden.
Die Anlagestrategie der Vermögensanlage sieht vor, den Nettoerlös aus den Nachrangdarlehen in den Erwerb einer bereits errichteten Solaranlage in Deutschland sowie die Vergabe eines Finanzierungsdarlehens an die Soluzionesole S.r.l. zu investieren.
Die Solaranlage in Deutschland befindet sich auf den Dachflächen eines Reiterhofes in Dornstadt in Baden-Württemberg. Die Anlage hat laut VIB eine Gesamtleistung von rund 194 Kilowattpeak (kWp) und ist bereits seit August 2021 technisch betriebsbereit gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Netzanschluss kann nach Angaben der Emittentin aber erst im Laufe des zweiten Halbjahrs 2023 stattfinden, da der Netzbetreiber die Netzkapazitäten nicht zügig genug ausgebaut habe. Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis für die Solaranlage Dornstadt beträgt laut VIB rund 196.000 Euro. Das entspricht rund 19 Prozent der geplanten Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehensangebot.
Rund 830.000 Euro (etwa 80 Prozent der Nettoeinnahmen) beabsichtigt die Emittentin über ein Finanzierungsdarlehen in die Soluzionesole S.r.l. mit Sitz in Bozen in Norditalien zu investieren. Das Finanzierungsdarlehen ist nach Angaben von CAV nachrangig, unbesichert und hat – wie die Nachrangdarlehen CAV Solarzins 1 – eine Laufzeit bis Ende 2028. Die Emittentin ist laut VIB berechtigt, vom Finanzierungsdarlehen bis zum 15. Januar 2024 zurückzutreten, soweit nicht bis spätestens 31. Dezember 2023 die Fundingschwelle des CAV Solarzins 1 erreicht wurde.
Soluzionesole besitzt bislang drei Solaranlagen in Süditalien
Geschäftszweck der Soluzionesole S.r.l. ist laut VIB der Kauf, Verkauf, Bau, die Entwicklung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie die Herstellung und der Verkauf von Strom. Das Unternehmen gehört nach CAV-Angaben zur CAV-Gruppe.
Die Soluzionesole S.r.l. beabsichtigt laut VIB, das Finanzierungsdarlehen der Emittentin für die Auflösung und Rückführung einer Kapitalrücklage von rund 830.000 Euro an die CAV Solarinvest IV GmbH & Co KG zu verwenden. An CAV Solarinvest IV halten laut Handelsregister mehrere Tochterunternehmen von CAV-Beteiligungsgesellschaften Anteile. An den CAV-Beteiligungsgesellschaften haben sich Anlegerinnen und Anleger ab 50.000 Euro Mindestzeichnung als Kommanditisten beteiligt.
Die Kapitalrücklage wurde laut VIB für die Finanzierung und Errichtung von drei Solaranlagen auf Dachflächen in Süditalien gebildet. Darunter ist eine Solaranlage mit einer Gesamtleistung von 999,72 kWp, die auf dem Gebäude einer öffentlichen Verwaltung installiert ist, und zwei weitere Anlagen mit 99,16 kWp und 97,68 kWp. Die drei Solaranlagen (Omnia, Laecon 1 und Laecon 2) sind laut VIB fertig errichtet und in Betrieb, bei der 97,68 kWp-Anlage steht aber der Netzanschluss noch aus. Die Soluzionesole S.r.l. ist laut VIB Eigentümerin der drei Solaranlagen.
Interview mit Thomas Hartauer:

Thomas Hartauer (Mitte) ist einer der Gründer der CAV-Gruppe. / Foto: Fotostudio Daniel
ECOreporter: Herr Hartauer, trägt die Soluzionesole S.r.l. auch Projektentwicklungsrisiken?
Thomas Hartauer, Geschäftsführer der Emittentin und der Soluzionesole S.r.l.: Nein, die Projektentwicklung wird von einem anderen Unternehmen der CAV-Gruppe durchgeführt. Die Soluzionesole S.r.l. übernimmt die Projekte frühestens, wenn die Baugenehmigung vorliegt.
Plant die Soluzionesole S.r.l., ihr Portfolio zu erweitern?
Im Laufe dieses Jahres wird das Portfolio noch um zwei weitere Dachanlagen sowie eine Freiflächenanlage mit einem Megawatt (MW) erweitert. Bei weiteren Freiflächenanlagen in der Größenordnung zwischen 2,5 und 4 MW steht noch nicht fest, ob der Bau in diesem Jahr oder im ersten Quartal 2024 beginnt. Es ist geplant, dass die Soluzionesole S.r.l. insgesamt ein Portfolio von ungefähr 35 bis 40 MW aufbaut.
Wie vermarktet die Soluzionesole S.r.l. dem Strom ihrer bislang drei italienischen Solaranlagen?
Derzeit verkaufen wir den Strom an der Strombörse. So erzielen wir aktuell deutlich höhere Einnahmen als bei einer Vermarktung über Power Purchase Agreements (PPAs). Es ist aber wahrscheinlich, dass die Soluzionesole S.r.l. künftig PPAs abschließen wird, um eine Bankfinanzierung zu erhalten.
Hat die Soluzionesole S.r.l. derzeit Bankverbindlichkeiten, die gegenüber dem Finanzierungsdarlehen der Emittentin vorrangig zu bedienen sind?
Nein, bislang hat die Soluzionesole S.r.l. kein Bankkapital aufgenommen. Banken wollen in der Regel ein größeres Portfolio finanzieren, dessen Einnahmen dann auch über PPAs abgesichert sind. Daher sieht unser Plan vor, zunächst ein Portfolio von ca. 35 bis 40 MW aufzubauen und für dieses PPAs abzuschließen, um so dann ein Bankdarlehen zu günstigen Konditionen zu erhalten.
Das Finanzierungsdarlehen der Emittentin ist daher eine sinnvolle Option für die Soluzionesole S.r.l., um den Portfolioaufbau zu finanzieren?
Ja, das Kapital unserer Anlegerinnen und Anleger macht es möglich, neue Solaranlagen zu realisieren und so die Erneuerbaren Energien zu fördern. Diesen positiven Impact gibt es bei allen unseren Angeboten, bei der „CAV Sonne und Wind“- Reihe mit mehr als 50.000 Euro Anlagesumme und beim Crowdinvesting „CAV Solarzins 1“ bereits ab 1.000 Euro Mindestanlage.
Sind weitere Crowdinvesting-Angebote der CAV Vermögen GmbH geplant, um die Soluzionesole S.r.l. zu finanzieren?
Konkret geplant nicht. Wir sehen uns erst mal an, wie der CAV Solarzins 1 vom Markt angenommen wird. Wenn die Platzierung erfolgreich verläuft, sind weitere Crowdinvesting-Angebote sicherlich eine gute Finanzierungs-Option.
Laufzeit und Zins
Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet am 31. Dezember 2028. Der Zinssatz beträgt laut VIB 2023 und 2024 4,0 Prozent pro Jahr, 2025 4,50 Prozent, 2026 5,0 Prozent, 2027 5,5 Prozent und 2028 6,0 Prozent. Die Rückzahlung erfolgt laut VIB jährlich in Höhe von 6,67 Prozent des ursprünglichen Anlagebetrages, erstmals für das Kalenderjahr 2024. Ein verbliebener Anlagebetrag ist am dritten Bankarbeitstag nach dem Ende der Laufzeit zur Rückzahlung fällig.
Eine vorherige ordentliche Kündigung durch die Emittentin ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres zulässig. In dem Fall erfolgt gemäß den Nachrangdarlehens-Bedingungen die Rückzahlung des verbliebenen Anlagebetrags zuzüglich einer Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Vorfälligkeitsentschädigung beträgt gemäß den Nachrangdarlehens-Bedingungen
a) Bei einer Kündigung zum 31. Dezember 2024: 4,5 Prozent des Anlagebetrages
b) Bei einer Kündigung zum 31. Dezember 2025: 4,0 Prozent des Anlagebetrages
c) Bei einer Kündigung zum 31. Dezember 2026: 3,5 Prozent des Anlagebetrages
d) Bei einer Kündigung zum 31. Dezember 2027: 2,0 Prozent des Anlagebetrages.
Daraus ergeben sich nach Berechnung von CAV folgende durchschnittliche jährliche Renditen (IRR) des CAV Solarzins I:
Planmäßige Laufzeit: IRR = 4,79 Prozent
Kündigung zum 31.12.2024: IRR = 7,13 Prozent
Kündigung zum 31.12.2025: IRR = 5,71 Prozent
Kündigung zum 31.12.2026: IRR = 5,28 Prozent
Kündigung zum 31.12.2027: IRR = 4,96 Prozent
Risiken

Die CAV-Tochter Soluzionesole will ihren Anlagenbestand deutlich ausbauen. / Foto: CAV Partners AG
Die Nachrangdarlehen beinhalten einen Rangrücktritt und eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder bei einer Liquidation der Emittentin treten die Forderungen aus den Nachrangdarlehen im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen zurück.
Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Anlegerin oder der Anleger kann bereits dann keine Erfüllung der Ansprüche aus den Nachrangdarlehen verlangen, wenn die Emittentin zu dem Zeitpunkt überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder dies durch die Erfüllung der Ansprüche zu werden droht.
Die Emittentin wird ein Finanzierungsdarlehen an die Soluzionesole S.r.l. zum Erwerb von Solaranlagen vergeben. Insoweit ist die Emittentin von der Erfüllung des Finanzierungsdarlehens durch die Soluzionesole S.r.l. abhängig. Es besteht das Risiko, dass die Soluzionesole S.r.l. das Darlehen nicht oder nur teilweise zurückzahlen kann. Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn technische, wirtschaftliche oder rechtliche Probleme bei Solaranlagen der Soluzionesole S.r.l. auftreten oder sich die Rahmenbedingungen für Solaranlagen-Betreiber in Italien verschlechtern sollten. Für Anlegerinnen und Anleger können erhebliche Risiken bestehen, ihr eingesetztes Kapital teilweise oder vollständig zu verlieren.
Fazit
Beim CAV Solarzins 1 handelt es sich um ein ökologisch nachhaltiges und sinnvolles Investitionsangebot. Mit einem anfänglichen Zins von 4,0 Prozent pro Jahr ist der Zinsabstand der Nachrangdarlehen zu derzeit am Markt verfügbaren Tages- und Festgeldangeboten zunächst vergleichsweise gering. Daher ist dieser Zinssatz des Nachrangdarlehensangebots unter Rendite/Risiko-Gesichtspunkten derzeit nicht attraktiv. Unter Berücksichtigung des während der Laufzeit steigenden Zinssatzes und infolge eventueller Vorfälligkeitsentschädigungen ist die Renditeerwartung des Angebots aber höher. Für CAV spricht auch die 2023 veröffentlichte positive Leistungsbilanz.
Beteiligungsangebot CAV Sonne und Wind XII in der Platzierung
Grüne Sachwerte und die CAV-Gruppe haben auch das Beteiligungsangebot CAV Sonne und Wind XII initiiert, das aktuell in der Platzierung ist. Die CAV Sonne und Wind XII GmbH & Co KG ist mittelbar bereits in mehrere Solar- und Windparks investiert. Insgesamt soll das Portfolio bis zu 20 Beteiligungen an Solar- und Windenergieprojekten in Europa umfassen. Anlegerinnen und Anleger können den Aufbau des Portfolios finanzieren, indem sie sich ab 50.000 Euro als Kommanditisten an der Emittentin beteiligen.
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15.01.25
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