KoRo-Produkte in Großpackungen: Die Berliner Firma will neue Kunden erreichen. / Foto: Unternehmen

  Crowd-Investment

Companisto: Crowd-Investment des Online-Händlers KoRo

Die KoRo Handels GmbH vertreibt über ihren Online-Shop naturbelassene Lebensmittel wie Trockenfrüchte, Nüsse und Getreide. Der Clou: Die Lebensmittel werden nur in größeren Mengen verkauft. Durch den Wegfall von Zwischenhändlern können sie zu günstigeren Preisen als im Einzelhandel angeboten werden.

Das Berliner Unternehmen will expandieren und wirbt dazu Geld über die Crowd ein. Mit dem eingeworbenen Kapital will KoRo neue Kunden gewinnen, die Marketingaktivitäten ausbauen und das Sortiment erweitern.

Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.

Beteiligung ab 100 Euro möglich

Anleger können den Online-Händler bei der Expansion unterstützen. Eine Investition ist ab 100 Euro auf der Crowd-Investing-Plattform Companisto (www.companisto.de) möglich.

Anders als bei den meisten anderen Crowd-Investing-Projekten bietet KoRo zum Hauptteil eine erfolgsabhängige Verzinsung des eingesetzten Kapitals an. Die erfolgsabhängige Verzinsung beläuft sich auf mindestens 0,0016 Prozent des Jahresgewinns von KoRo pro 100 Euro Anlagebetrag. Lediglich 1 Prozent der angelegten Summe erhalten Anleger pro Jahr als fixen Zins.

Die Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens beläuft sich auf 7 Jahre. Die Fundingschwelle liegt bei 100.000 Euro. Bislang wurden 328.100 Euro an Investorenkapital eingeworben (Stand: 6.8., 12:40 Uhr). Das Fundingziel liegt bei 500.000 Euro, das Fundinglimit bei 700.000 Euro.

2 Millionen Euro Jahresumsatz

Die KoRo Handels GmbH wurde 2012 gegründet. Das Unternehmen hat 2017 einen Jahresumsatz von zwei Millionen Euro erwirtschaftet. KoRo hat derzeit mehr als 250 Produkte im Programm und ist in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Österreich aktiv.

Bei dem Crowd-Investment handelt es sich um ein partiarisches Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt, das an die KoRo Handels GmbH vergeben wird. Falls das Unternehmen insolvent werden sollte, werden zuerst die anderen Gläubiger bedient (der Darlehensgeber wird „nachrangig“ bedient). Die Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

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