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Deutsche Cannabis AG: Gericht reduziert Ordnungsgeld
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben in den letzten Jahren in mehr als einem Dutzend Fällen Ordnungsgelder und Geldbußen gegen die Cannabis-Beteiligungsgesellschaft Deutsche Cannabis AG aus Hamburg verhängt. Eines der Ordnungsgelder ist mittlerweile reduziert worden.
Am 21. Januar letzten Jahres hatte das BfJ ein Ordnungsgeld in Höhe von 750.000 Euro gegen die Deutsche Cannabis AG festgesetzt. Der Vorwurf: Das Unternehmen soll die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2012 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht haben. Damit habe die Deutsche Cannabis AG gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Sanktion des BfJ sei § 335 HGB.
Die Deutsche Cannabis AG legte gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde ein. Wie das BfJ jetzt mitteilt, hat das Landgericht Bonn bereits am 28. Oktober 2020 das Ordnungsgeld auf 350.000 Euro herabgesetzt und die weitergehende Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht Köln wurde hingegen zugelassen.