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Deutsche Lichtmiete: Insolvenzverwalter verklagt Wirtschaftsprüfer
Der Insolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete-Gruppe, Rüdiger Weiß, verklagt die Wirtschaftsprüfer der Unternehmensgruppe auf 16 Millionen Euro Schadenersatz. Hintergrund sind mögliche Versäumnisse bei der Prüfung von Jahresabschlüssen.
Weiß geht davon aus, dass die Deutsche Lichtmiete AG und ihre drei operativen Tochtergesellschaften bereits zum 31. Dezember 2019 Insolvenzanträge hätten stellen müssen. Das gehe aus einem Gutachten der Beratungsgesellschaft EY Parthenon hervor, teilte Weiß in einer Pressemeldung mit. Die Wirtschaftsprüfer hatten die Abschlüsse 2019 ohne Beanstandungen testiert, die ersten Insolvenzanträge stellte die Deutsche Lichtmiete Ende 2021.
War die Lichtmiete-Gruppe schon 2019 überschuldet?
Weiß zufolge fehlten allen vier Lichtmiete-Unternehmen bereits 2019 sowohl die liquiden Mittel als auch die Einnahmen, um ihre Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäftsbetrieb heraus zu decken. Die Firmen seien zu diesem Zeitpunkt bilanziell überschuldet gewesen und hätten Insolvenz anmelden müssen. Die Wirtschaftsprüfer hätten es versäumt, die Lichtmiete-Gruppe darauf hinzuweisen. In der Mitteilung des Insolvenzverwalters heißt es: „Nachdem die Beklagten nicht nur die Jahresabschlüsse der Gesellschaften geprüft, sondern auch einen (freiwilligen) Konzernabschluss der Deutsche Lichtmiete Gruppe erstellt hatten, waren ihnen deren Verhältnisse insgesamt bekannt. Insbesondere wussten sie aufgrund der Konsolidierung innerhalb der Gruppe, dass die hohen Umsätze zwischen den einzelnen Gesellschaften keine echte Ertragskraft bedeuteten und dem Invest der Anleger lediglich in sehr geringem Umfang „echte“ Außenumsätze gegenüberstanden.“
Laut Weiß sind die Jahresabschlüsse 2019 und damit auch die Jahresabschlüsse 2020 unwirksam. Den Insolvenzverschleppungsschaden müsse die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Lichtmiete-Gläubigern ersetzen. Weiß will seine Klage bis Ende des Jahres auf die Jahresabschlüsse der drei Direktinvestitionsgesellschaften der Lichtmiete-Gruppe ausweiten. Dadurch steige die Klagesumme auf 28 Millionen Euro. Über den weiteren Verlauf der Klageverfahren entscheidet das zuständige Gericht.
Die Deutsche Lichtmiete-Gruppe hatte vor ihrer Insolvenz über Anleihen und Direktinvestitionen ungefähr 210 Millionen Euro bei Anlegerinnen und Anlegern eingesammelt.