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Deutsche Lichtmiete: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger erwägt Klagen gegen Berater
Die Münchener Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) will mögliche Ansprüche gegen Vermittler und Berater bei Direktinvestments der insolventen Deutschen Lichtmiete prüfen und hat dazu eine Online-Plattform eingerichtet.
Konkret geht es um Lampen-Investments über die Investitionsgesellschaften Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH und Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH Direktinvestments. In einer Mitteilung der SdK heißt es dazu:
„Wie mittlerweile feststeht, haben etliche Direktinvestoren nie Eigentum an einer Leuchte erworben, da die an sie verkauften Leuchten tatsächlich nie produziert wurden. In anderen Fällen lag der angegebene Wert der Leuchten zum Zeitpunkt des Verkaufs nach derzeitigen Erkenntnissen vielfach unter dem tatsächlichen Wert.
Viele Anleger hatten ihre Investitionsentscheidung aufgrund einer Beratung durch einen Anlageberater getroffen. In den der SdK bisher aus dem Mitgliederkreis bekannten Fällen dürfte nach Einschätzung von einem durch die SdK beauftragten Rechtsanwalt meistens keine sachgerechte Aufklärung über die bestehenden Risiken erfolgt sein. Den betroffenen Anlegern könnten folglich Schadensersatzansprüche zustehen. Demnach wären solche Anleger so zu stellen, als hätten sie die Anlage nie getätigt.“
Die SdK hat unter www.sdk.org/lichtmiete-beraterhaftung eine Plattform eröffnet, auf der Anlegerinnen und Anleger Angaben zu ihrer Beratungssituation machen können. Die Schutzgemeinschaft will diese Daten durch einen Rechtsanwalt auswerten lassen und „für Fälle mit hinreichender Erfolgsaussicht eine Prozessfinanzierungsgesellschaft einbinden, um eine kostenlose Geltendmachung der Ansprüche zu ermöglichen“.
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