Die Deutsche Lichtmiete vermietete Beleuchtungssysteme an gewerbliche Kunden. Im März meldete die Gruppe zum zweiten Mal Insolvenz an. / Foto: Deutsche Lichtmiete

  Anleihen / AIF, Wachhund

Deutsche Lichtmiete AG: Droht Anlegern ein Totalverlust?

Bei der insolventen Deutsche Lichtmiete AG ist die Insolvenzmasse offenbar kleiner als erhofft: Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat vor wenigen Tagen Masseunzulänglichkeit angezeigt.

Am 15. November teilte das Amtsgericht Oldenburg mit, der Insolvenzverwalter habe gemeldet, „dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht“.

Insolvenz in der Insolvenz

Sonstige Masseverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die meist erst nach Eintritt einer Insolvenz entstanden sind und im Insolvenzverfahren vor anderen Verbindlichkeiten bedient werden müssen. Ist für diese vorrangigen Verbindlichkeiten kein Geld da, gehen auch die übrigen Gläubiger, etwa private Anlegerinnen und Anleger, für gewöhnlich leer aus. Masseunzulänglichkeit wird auch als „Insolvenz in der Insolvenz“ bezeichnet.

Die seit März 2022 zum zweiten Mal insolvente Oldenburger Deutsche Lichtmiete-Gruppe wurde im August an die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH verkauft, ein für die Übernahme gegründetes Unternehmen der Münchener Investmentgesellschaft One Square (ECOreporter berichtete unter anderem hier).

Die Deutsche Lichtmiete hatte vor ihrer Insolvenz von tausenden Anlegerinnen und Anlegern ungefähr 200 Millionen Euro eingesammelt. Die börsennotierten Lichtmiete-Anleihen stehen aktuell nur noch bei 3,5 bis 5,8 Prozent ihres Nennwertes (Stand 21.11.2022, 8:00 Uhr).

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