Die Deutsche Lichtmiete vermietete Beleuchtungssysteme an gewerbliche Kunden. Im März meldete die Gruppe zum zweiten Mal Insolvenz an. / Foto: Deutsche Lichtmiete

  Anleihen / AIF, Wachhund

Deutsche Lichtmiete: Wie geht es für Direktinvestoren und Anleihegläubiger weiter?

Die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH äußert sich in einem Informationsschreiben zum aktuellen Stand bei der übernommenen Oldenburger Deutsche Lichtmiete-Gruppe. Gläubiger der insolventen Lichtmiete-Firmen werden wahrscheinlich noch einige Jahre auf mögliche Teilrückzahlungen ihres investierten Kapitals warten müssen. Wer Lichtmiete-Anleihen hält, könnte zudem schlechter dastehen als erwartet.

Die in München ansässige Deutsche Leuchtmittel will eigenen Angaben zufolge Insolvenzgläubigern über eine neue Anleihe und einen sogenannten Besserungsschein bis zu 175 Millionen Euro zukommen lassen. Wie hoch die Rückzahlungen ausfallen werden, hänge vom Geschäftserfolg der Deutsche Leuchtmittel ab. Mit Erlösen an die Insolvenzmasse sei wegen des komplexen Insolvenzverfahrens nicht vor 2026 zu rechnen. Eventuell könnten die Anleihe und der Besserungsschein aber bereits früher an die Gläubiger übergeben werden. Die Anleihe wäre dann am Kapitalmarkt handelbar.

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Die Deutsche Leuchtmittel führt das operative Geschäft der Deutschen Lichtmiete fort, will künftig jedoch nicht mehr alle vermieteten Lampen bei den Geschäftskunden installieren, weil die Kosten dafür „horrend“ seien und die Deutsche Lichtmiete hier durch Vorfinanzierungen „Bank gespielt“ habe. Die Deutsche Leuchtmittel plant, den Kunden künftig auch Optionen wie Kauf, Leasing, Finanzierung und Service anzubieten.

Anleihen sind offenbar nicht besichert

Die Direktinvestoren sind auch nach dem Verkauf der Deutschen Lichtmiete weiterhin Eigentümer der von ihnen erworbenen Beleuchtungssysteme. Die Deutsche Leuchtmittel will jedem Eigentümer ein Kaufangebot für die Lampen unterbreiten. Es sei allerdings „realistischerweise nicht zu erwarten, dass die betroffenen Direktinvestoren 100 Prozent ihres eingesetzten Kapitals zurückerhalten. Dies konnte das bisherige Geschäftsmodell der Deutschen Lichtmiete nicht erwirtschaften und wird auch in der Auffanglösung nicht vollständig darzustellen sein.“

Mit der Differenzforderung zwischen Investition und Rückflüssen könnten sich die Direktinvestoren aber wie die Anleihegläubiger an den Quotenzahlungen aus dem Insolvenzverfahren beteiligen. Die Deutsche Leuchtmittel weist auch darauf hin, dass es aus dem Verkauf der Deutschen Lichtmiete „keine Bevorzugung der Anleihegläubiger“ gebe. Die in den Anleiheprospekten der Deutschen Lichtmiete versprochene Besicherung der Anleihen sei „nach den bisherigen Erkenntnissen nicht rechtswirksam umgesetzt“. Dies gehe aus einem vom Insolvenzverwalter eingeholten Rechtsgutachten hervor. Sollte sich diese Rechtsposition erhärten, wären die Anleihegläubiger wie auch die Direktinvestoren mit ihren Forderungen ungesicherte Insolvenzgläubiger und würden nur über die Quotenzahlungen an den Erlösen aus dem Verkauf der Deutschen Lichtmiete beteiligt.

Mehr zur Insolvenz der Lichtmiete-Gruppe können Sie unter anderem hier lesen.

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