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Deutsche Lichtmiete: Anleger sollen Verwertungsauftrag abgeben
Der Insolvenzverwalter der drei Direkt-Investitionsgesellschaften der Deutsche Lichtmiete-Gruppe fordert Anlegerinnen und Anleger auf, einen Verwertungsauftrag abzugeben. Dadurch soll ein besserer Verkauf der LED-Lampen möglich sein, die die Investoren von dem mittlerweile zum zweiten Mal zahlungsunfähigen Oldenburger Konzern erworben hatten.
In inhaltsgleichen Schreiben der Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, der Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH und der Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH heißt es:
„Unabhängig von der Frage, ob die Anleger Eigentümer der LED-Industrieprodukte sind, besteht die Gefahr, dass die Anleger einen teilweisen oder vollständigen Forderungsausfall bezüglich der Mieten sowie des Rückkaufpreises für die LED-Industrieprodukte erleiden. Derzeit wird geprüft, ob die Übereignung der LED-Industrieprodukte an die Anleger wirksam und insolvenzbeständig ist. Die vorläufige Insolvenzverwaltung der Emittentin bietet den Anlegern an, sich an der Verwertung der LED-Industrieprodukte im Rahmen des initiierten Investorenprozesses zu beteiligen. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist für Anfang Mai 2022 geplant. (…)
Ob die Anleger insolvenzbeständig Volleigentum an den LED-Industrieprodukten erworben haben, ist fraglich. Sollten sie Eigentümer sein, bestünde ein Aussonderungsrecht (§ 47 InsO) an den LED-Industrieprodukten. Die Anleger müssten sich dann selbst in den Besitz der jeweiligen LED-Industrieprodukte bringen, deren genaue Belegenheitsorte bislang nicht im Einzelnen ermittelt werden konnten, und diese selbst verwerten. Der inzwischen eingeleitete strukturierte Investorenprozess ist im Interesse aller Beteiligten. Durch diesen wird die bestmögliche Verwertung der Vermögensgegenstände der verschiedenen Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete-Gruppe ermöglicht.
Ziel ist es, bereits im Mai 2022 einen Kaufvertrag mit einem Investor zu schließen. Die derzeit vorläufige Insolvenzverwaltung der Emittentin bietet den Anlegern an, sich an der Verwertung der LED-Industrieprodukte im Rahmen des Investorenprozesses, bei der voraussichtlich deutlich bessere Ergebnisse erzielt werden als bei der Einzelverwertung durch die Anleger, zu beteiligen. Dazu erhalten die Anleger der Emittentin die Möglichkeit, den Insolvenzverwalter zur Verwertung der LED-Industrieprodukte, an denen ihnen ggf. Eigentumsrechte zustehen, vertraglich zu ermächtigen. Anleger der Emittentin werden kurzfristig angeschrieben und gebeten, das Angebot zum Abschluss des Verwertungsvertrages mit dem Insolvenzverwalter postalisch bis zum 29.04.2022 zurückzusenden.“
Betroffen sind Anlegerinnen und Anleger, die in den Jahren 2016 bis 2018 im Rahmen des LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programms in folgende Finanzprodukte investiert haben:
- concept light High Bay II
- concept light High Bay III
- concept light High Bay IV
- concept light High Bay IV
- concept light LED-Panel 60x60
- concept light Industrie-Lichtband 150
- concept light Industrie-Lichtband 150
- LED Hallenstrahler concept light (II)
- LED Hallenstrahler concept light (III)
- LED Hallenstrahler concept light (IV)
- LED Hallenstrahler concept light (V)
- LED Hallenstrahler concept light (I)
- LED Hallenstrahler concept light (II)
- LED Lichtband concept light (II)
- LED Lichtband 2.0 concept light
- LED Hallenstrahler concept light (III) HP
- LED Hallenstrahler concept light (IV) HP
- LED Hallenstrahler 2.0 concept light
Mehr zu den Hintergründen der Lichtmiete-Insolvenzen können Sie unter anderem hier lesen.