Zahlreiche Unternehmen der Deutsche Lichtmiete-Gruppe befinden sich zum zweiten Mal binnen weniger Monate in vorläufigen Insolvenzverfahren. / Foto: Deutsche Lichtmiete

  Anleihen / AIF

Staatsanwaltschaft: Deutsche Lichtmiete-Gläubiger sollen Forderungen anmelden

Seit Dezember laufen strafrechtliche Ermittlungen gegen die Deutsche Lichtmiete wegen Betrugsverdacht. Jetzt fordert die Staatsanwaltschaft Oldenburg Gläubiger der insolventen Oldenburger Unternehmensgruppe auf, ihre Forderungen anzumelden.

In einer im Bundesanzeiger veröffentlichten Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es: „In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen Verantwortliche der Deutsche Lichtmiete-Unternehmensgruppe sind durch das Amtsgericht Oldenburg Vermögensarreste gegen mehrere Gesellschaften der Unternehmensgruppe (…) erlassen und durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg vollzogen worden. Den Vermögensarresten liegt der Verdacht zugrunde, dass die Beschuldigten in den Prospekten zu (…) Anleiheemissionen bewusst irreführende Angaben gemacht haben oder haben machen lassen, um auf diese Weise Investorengelder einzuwerben und den wirtschaftlichen Fortbestand der Deutsche Lichtmiete-Unternehmensgruppe sowie ihr eigenes Einkommen aus der Tätigkeit dort zu sichern, während eine Erfüllung der Rückzahlungsverpflichtungen aufgrund der Ertragslage der Unternehmensgruppe nicht zu erwarten war. (…) Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Eine rechtskräftige Einziehungsentscheidung ist noch nicht ergangen. Es gilt die Unschuldsvermutung.“

Die Staatsanwaltschaft fordert die Gläubiger der vier Lichtmiete-Anleihen und der Partizipationsscheine der in der Schweiz ansässigen Lichtmiete Holding AG auf, ihre Forderungen bei der Staatsanwaltschaft anzumelden. Ein entsprechendes Formular findet sich auf der Website staatsanwaltschaft-oldenburg.niedersachsen.de.

Die Anmeldung bei der Staatsanwaltschaft ersetzt nicht die Anmeldung von Forderungen in Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete-Unternehmen.

Mehr zu den Lichtmiete-Insolvenzen können Sie hier lesen.

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