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Deutsche Wettbewerbszentrale verklagt Tesla
Tesla vor Gericht: Der amerikanische E-Auto-Pionier sieht sich vor dem Landgericht München seit Dienstag mit einer Unterlassungsklage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs konfrontiert. Die Kontrolleure stören sich daran, dass Tesla den Eindruck erweckt, seine Autos könnten in Deutschland komplett autonom fahren. Zum Prozessauftakt ließen die Richter bereits durchblicken: Es sieht schlecht aus für Tesla.
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Auf seiner Website wirbt Tesla, die "Autopilot"-Funktion mache "automatisches Lenken, Beschleunigen und Bremsen" möglich und biete "volles Potenzial für autonomes Fahren". Die Wettbewerbszentrale kritisiert, bei dem Autopiloten handele es sich lediglich um Fahrassistenzsysteme, an ein autonomes Fahren sei noch gar nicht zu denken. Zudem sind einige Funktionen in Deutschland nicht zugelassen.
Obwohl Tesla in dem Werbetext auch einschränkt, die Funktionen bräuchten derzeit noch eine "aktive Überwachung durch den Fahrer", würden so falsche Vorstellungen geweckt, der Text sei irreführend. Deshalb will der Verband Tesla gerichtlich verbieten lassen, weiter den Begriff „Autopilot“ zu verwenden.
In Europa können die Fahrassistenzsysteme etwa der Modelle X und S weniger als in den USA. So muss der Fahrer im Autopilot-Modus alle 15 Sekunden Druck auf das Lenkrad ausüben. In Nordamerika ist eine deutlich längere Zeitspanne erlaubt. Auch wurde der automatische Fahrspurwechsel eingeschränkt und die Geschwindigkeitsgrenze des Lenkrads heruntergesetzt.
Der Grund: In Europa gelten strengere Vorschriften. "Hier müssen die Hersteller beweisen, dass alles klappt. In den USA ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist", erläutert Stefan Bratzel, Direktor des Center of Automotive Management (CAM) der Fachhochschule Bergisch Gladbach.
In den USA dürfen Autos in manchen Städten wie San Francisco sogar bereits innerorts teilautonom fahren. In Deutschlands gibt es derartige Modellversuche nicht. Allerdings sind Tesla-Fahrzeuge mit eingeschaltetem Autopiloten auch immer wieder in schwere, teils sogar tödliche Unfälle verwickelt.
Teslas Werbung sei „eine gravierende Benachteiligung der Fahrzeughersteller, die sich an die Werberegelungen halten", sagte der Rechtsanwalt und Wettbewerbszentrale-Geschäftsführer Andreas Ottofülling. Vor Gericht stehen die Chancen der Wettbewerbshüter gut. "Die Maßstäbe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind eher streng", erklärte die Vorsitzende Richterin Isolde Hannamann. Tendenz der Kammer sei, dass man eine Irreführung durch Tesla sieht.
Die Wettbewerbszentrale hat Tesla immer wieder erfolgreich attackiert, insbesondere wegen falscher Versprechungen bei Preisen. Mitglieder der größten Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft sind auch die Tesla-Rivalen Volkswagen, Audi, Daimler und BMW.
Die Autobauer suchten Mittel, „um zu zeigen, dass Tesla nicht viel weiter ist beim autonomen Fahren", so Experte Bratzel. Der „Autopilot“ spielt auch bei Teslas jüngsten Ambitionen auf dem europäischen Versicherungsmarkt offenbar eine zentrale Rolle.
Im Xetra-Handel notiert die Tesla-Aktie derzeit 1,02 Prozent im Plus bei 875,70 Euro (Stand: 17.06.2020, 13:35). Auf Monatssicht liegt die Aktie 17,8 Prozent im Plus, im Jahresvergleich hat sie 353 Prozent gewonnen.
Tesla Inc.: