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Anleihen / AIF, Crowd-Investment
ecoligo: Crowd-Investment für schwimmende Solaranlage – sind 6,5 % Zins angemessen?
ecoligo plant, bei einer Rosenfarm in Kenia eine schwimmende Solaranlage errichten zu lassen. Die Umsetzung des Projektes können Anleger ab 100 Euro über die Online-Plattform ecoligo.investments finanzieren. Welche Risiken bestehen für Anleger des Nachrangdarlehens?
Und warum sind Anleger des Kenia-Solarprojekts mittelbar auch davon abhängig, dass Schokolade aus Ghana genascht wird, Touristen wieder nach Costa Rica dürfen und die Nachfrage nach Verpackungen aus Vietnam nicht zurückgeht? ECOreporter hat das Angebot bewertet. Und welche Vor- und Nachteile haben schwimmende Solaranlagen?
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ecoligo hat nach eigenen Angaben Ende Mai Verträge für gleich fünf Solarprojekte mit einer Gesamtkapazität von über 5 Megawattpeak (MWp) unterzeichnet. Darunter ist erstmals ein Projekt in Chile, wo ein Hotel mit Solarstrom versorgt werden soll. Von den vier weiteren Projekten befinden sich drei in Vietnam und eines in Costa Rica. Die kürzlich unterzeichneten Projekte will ecoligo in den kommenden Wochen für Investoren öffnen.
Ab heute (10.6.2020) soll über ecoligo.investments zunächst Anlegerkapital für eine schwimmende Solaranlage in Kenia eingeworben werden. Die geplante Anlage hat eine Gesamtleistung von 69 Kilowattpeak (kWp). Das Emissionsvolumen des Crowdinvestings beträgt 126.000 Euro. Der Zinssatz für die Nachrangdarlehen beträgt 6,0 bis 6,5 Prozent pro Jahr bei einer geplanten Laufzeit von ca. fünf Jahren.
Erträge aus Leasingvertrag
Die Emittentin ecoligo Projects One UG (haftungsbeschränkt) soll die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen der Anleger laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) an den Projektinhaber, die in Kenia ansässige ecoligo Ltd., weiterleiten. Der Projektinhaber soll das Solarprojekt nach der Errichtung betreiben. Erträge soll er laut VIB aus einem Leasingvertrag mit dem Solarstrom-Endkunden Rift Valley Roses Kenya Ltd. erwirtschaften.
Solarstrom-Endkunde kann Solaranlage kaufen
Die Höhe der Leasingraten kann sich laut VIB verringern, falls bestimmte Leistungswerte der Solaranlage nicht erreicht werden. Weiterhin besteht ein Risiko, dass der Projektinhaber am Ende der fünfjährigen Nachrangdarlehens-Laufzeit die dann fällige Rest-Tilgungskomponente von 50 Prozent des Nachrangdarlehensbetrages nicht in voller Höhe an die Emittentin leisten kann. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Endkunde die Kaufoption für die Solaranlage nicht ausübt und der Projektinhaber keine Anschlussfinanzierung erreicht.
ecoligo hat bereits mehrere Vermögensanlagen angeboten
Die Emittentin ecoligo Projects One UG (haftungsbeschränkt) hat laut VIB in den letzten zwölf Monaten Vermögensanlagen von rund 2,3 Millionen Euro angeboten, davon rund 1,7 Millionen Euro verkauft und 0 Euro vollständig getilgt. Diese Anlegergelder hat sie mittelbar z.B. in geplante und bestehende Solaranlagen bei Universitäten (Costa Rica und Ghana), Blumenfarmen und Rosenzüchtern in Kenia, einer Schokoladenfabrik in Ghana und in Klimaanlagen eines Hotelbetriebs in Costa Rica investiert bzw. plant, sie dort zu investieren. Derzeit läuft auch ein Crowdinvesting der Emittentin für eine geplante Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von 994 kWp auf einem Fabrikgebäude im Vietnam. Hinsichtlich der Solar-Gesamtleistung und des Emissionsvolumens von 831.000 Euro ist es das mit Abstand bislang größte Crowdinvesting-Projekt von ecoligo.
Blumenfarmen und Hotelbetriebe in Corona-Zeiten
Es besteht das Risiko, dass solche anderen Projekte, die die Anleger des aktuellen Kenia-Solarprojektes nicht selbst finanziert haben, zu Zahlungsausfällen bei den Anlegern führen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein anderes Projekt der ecoligo GmbH oder einer der lokal ansässigen Tochtergesellschaften wirtschaftlich fehlschlägt und in der Folge fällige Verbindlichkeiten gegenüber der Emittentin nicht bedient werden können. Dies kann insbesondere dann eintreten, wenn Solarstrom-Endkunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen (können), weil z.B. infolge der Corona-Krise die kenianischen Unternehmen weniger Blumen ins Ausland verkaufen oder der Hotelbetrieb in Costa Rica weniger Gäste hat. Beispielsweise hat Costa Rica laut Auswärtigem Amt die Einreisesperre für Touristen ein weiteres Mal – nun bis zum 30. Juni 2020 – verlängert.
Fazit:
Das Crowd-Investment für die geplante Solaranlage bei einer Rosenfarm in Kenia ist für die Anleger mit erheblichen Risiken verbunden. Beispielsweise besteht das Risiko, dass sich die Zahlungsfähigkeit des Solarstrom-Endkunden in Kenia als auch die der Endkunden in Vietnam, Kenia, Ghana und Costa Rica, von denen die Anleger auch mittelbar abhängen, verschlechtern. Die Umsetzung der Solarprojekte in Ghana (Schokoladenfabrik), Vietnam (Verpackungsfabrik) und Kenia (schwimmende Solaranlage bei Rosenfarm) haben laut jeweiligem VIB bis Ende Mai noch nicht begonnen. Angesichts der hohen Risiken für die Anleger ist der Zinssatz des Nachrangdarlehens von 6,0 bis 6,5 Prozent pro Jahr gering.
Hohes Potenzial für schwimmende Solaranlagen?Die geplante Solaranlage mit einer Nennleistung von 0,069 MWp für den Solarstrom-Endkunden Rift Valley Roses Kenya Ltd. ist laut ecoligo die erste schwimmende Solaranlage In Kenia. In anderen Ländern sind aber schon schwimmende Solaranlagen in Betrieb, die teilweise mehr als 100 MW Nennleistung aufweisen. Wer ist Marktführer, und welche Vor- und Nachteile haben schwimmende Solaranlagen? Mehr dazu können Sie hier lesen.