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ecoligo kauft von RWE Solaranlage in Thailand
Thailand ist nach Vietnam das zweite Land in Südostasien, in dem ecoligo in Solarprojekte investiert. Um den Kauf des thailändischen Projektes zu finanzieren, hat ecoligo ein Crowdinvesting gestartet. Ab 100 Euro können Anlegerinnen und Anleger das Nachrangdarlehen mit einem Zins von 6,0 Prozent pro Jahr und einer geplanten Laufzeit von rund 6,5 Jahren zeichnen.
Mit dem Nachrangdarlehenskapital soll eine Dachsolaranlage mit einer Gesamtleistung von 773 Kilowattpeak (kWp) refinanziert werden, die seit Juni 2019 auf einer Fabrikhalle von Xcellent in Betrieb ist.
Xcellent ist ein metallverarbeitender Betrieb in der Region Bangkok. Auf einer Fläche von mehr als 65.000 Quadratmetern beschäftigt Xcellent nach Angaben von ecoligo mehr als 500 Mitarbeiter.
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Die Emittentin der Nachrangdarlehen, die ecoligo Projects Five UG (haftungsbeschränkt), soll das eingeworbene Kapital an den Projektinhaber mit Sitz in Thailand in Form eines weiteren Darlehens zu gleichen Konditionen weiterleiten. Projektinhaber ist die in Thailand ansässige SEA Rooftop Solar Co., Ltd., die das Solarprojekt betreibt.
Firmenanteile noch nicht übertragen
Der Projektinhaber und die Emittentin sind zum Zeitpunkt des Crowdinvesting-Starts (30. Oktober 2020) nach Angaben von ecoligo noch nicht gesellschaftsrechtlich verbunden. Die ecoligo GmbH hat den Angaben nach am 20. Oktober 2020 den Vertrag zum Kauf aller Firmenanteile des Projektinhabers mit den bisherigen Gesellschaftern des Projektinhabers, Tochtergesellschaften der Essener RWE AG, unterzeichnet. Damit sollen alle Firmenanteile des Projektinhabers SEA Rooftop Solar Co., Ltd. an die ecoligo GmbH übertragen werden. Die Eintragung der neuen Gesellschafter in Thailand steht noch aus und soll parallel zu dem Crowdinvesting erfolgen. Die Emittentin kann die Nachrangdarlehen der Anlegerinnen und Anleger monatlich kündigen.
Stromabnahmevertrag geschlossen
Der Projektinhaber ist laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 27.10.2020) auf die Entwicklung und den Betrieb von Erneuerbare-Energien- und Energieeffizienz-Projekten spezialisiert. Der Projektinhaber hat laut VIB für das zu finanzierende Solarprojekt einen Stromabnahme-Vertrag mit einer Laufzeit von 13 Jahren mit dem Endkunden Xcellent Manufacturing (Thailand) Co., Ltd. in der Währung Thai Baht (THB) abgeschlossen. Die Laufzeit des Stromabnahmevertrags endet im Juni 2032. Der Stromabnahmevertrag sieht die Möglichkeit vor, dass der Endkunde Xcellent die Solaranlage ab dem sechsten vollen Jahr nach Inbetriebnahme jederzeit eigentumsrechtlich zu einem fest definierten Preis übernehmen kann.
In der Wirtschaftlichkeitsberechnung geht ecoligo davon aus, dass der Endkunde im Jahr 2026 seine Erwerbsoption zieht und die Solaranlage zum vertraglich fixierten Preis von 19.535.040 THB (umgerechnet derzeit rund 540.000 Euro) übernimmt. Die Investitionen in Solaranlage und Projektentwicklung betragen in 2020 laut Wirtschaftlichkeitsberechnung 773.000 Euro.
Laut VIB besteht unter anderem das Risiko, dass das Projekt bestimmte Leistungswerte nicht erreicht, die der Projektinhaber seinem Endkunden in Form einer „Performance-Garantie“ zusichert, und damit geringere Einnahmen verbucht als geplant. Weiterhin besteht ein Risiko, dass der Projektinhaber am Ende der Nachrangdarlehens-Laufzeit die dann fällige Rest-Tilgungskomponente in Höhe von 50 Prozent des Nachrangdarlehensbetrages nicht vollständig an die Emittentin leisten kann, falls dem Projektinhaber zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen.
Weitere Darlehen und Projekte geplant
Die Emittentin ist für die fristgerechte und vollständige Leistung von Zins und Tilgung an die Anlegerinnen und Anleger darauf angewiesen, dass der in Thailand ansässige Projektinhaber seinen ihr gegenüber bestehenden Verpflichtungen fristgerecht und vollständig nachkommt. Dies betrifft auch Verpflichtungen aus weiteren, zukünftig zur Finanzierung anderer Projekte geplanten Darlehensverträgen. Hierdurch besteht für die Darlehensgeber (also die Anlegerinnen und Anleger) das Risiko, dass andere Projekte, in die sie selbst nicht investiert haben, sich nachteilig auf ihr eigenes Investment auswirken. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein anderes Projekt des Projektinhabers, in das der Darlehensgeber nicht investiert hat, wirtschaftlich fehlschlägt.
Dies könnte zur Folge haben, dass der Projektinhaber seine fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Emittentin nicht bedienen kann. In der Folge kann die Emittentin zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Eine Insolvenz der Emittentin kann zum Verlust des Nachrangdarlehensbetrages der Anlegerinnen und Anleger sowie der Zinsen führen.