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„A Roof for Africa“: Mit der Crowd raus aus den Slums in Südafrika
Die A Roof for Africa GmbH möchte über die Plattform GLS Crowd Mittel für den bezuschussten sozialen Wohnungsbau in Südafrika einsammeln. Mehr Menschen soll so der Umzug aus den Slums der Townships in eine Wohnung mit fließendem Wasser, Strom und Anschluss an die Kanalisation ermöglicht werden. Die Crowd-Investment-Kampagne startet am heutigen Mittwoch um 10.30 Uhr.
Gegründet wurde das Unternehmen von dem deutschen Unternehmer Sven-Roger von Schilling, der auch als Geschäftsführer fungiert, dem südafrikanischen Architekten Steyn Fourie sowie dem südafrikanischen Bürgerrechtler und ehemaligen Generalstaatsanwalt Bulelani Ngcuka. Für das Projekt arbeitet A Roof for Africa unter anderem mit dem südafrikanischen Immobilienentwickler The Housing Hub zusammen, der die Bauprojekte realisieren soll.
Erhebliche Risiken
Anlegerinnen und Anleger können ab 250 Euro Nachrangdarlehen zeichnen, die mit 7,5 Prozent pro Jahr verzinst werden sollen. Die Laufzeit beträgt vier Jahre. Das Darlehen soll ab 30.9.2021 in vier gleichen Jahresraten zurückgezahlt (getilgt) werden. Damit das Projekt starten kann, müssen mindestens 400.000 Euro eingenommen werden, das Funding-Limit liegt bei 1,2 Millionen Euro.
Die A Roof for Africa GmbH zahlt an die GLS Crowd eine Vermittlungspauschale von 5,35 Prozent des Darlehensbetrags. Zudem werden jährlich 1 Prozent der Crowd-Investment-Summe als Projektmanagement-Gebühr fällig. Für Anlegerinnen und Anleger fallen keine Gebühren an. Eine Gewinn- oder Exitbeteiligung für die Anlegerinnen und Anleger gibt es nicht.
Die Zins- und Darlehensrückzahlungen will A Roof for Africa aus den Mieteinnahmen der fertigen Wohnungen bedienen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass wirtschaftliche Probleme und damit verbundene Mietausfälle die Rückzahlung gefährden können. Zudem ist das Projekt mit einem Währungsrisiko durch schwankende Wechselkurse belastet, Südafrika hat in der Vergangenheit zudem mehrere Währungskrisen erlebt, die zu einer Zahlungsunfähigkeit der Partner führen können.
Anlegerinnen und Anleger müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Vermögensanlage mit erheblichen Risiken verbunden ist und es zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals kommen kann. Der Erwerb eines Nachrangdarlehens bedeutet zudem: Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens werden die Ansprüche der Anlegerinnen und Anleger erst nach denen aller anderen Gläubiger bedient.
Wichtige Ratschläge finden Crowd-Investorinnen und -Investoren hier.