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EU beschließt Lieferkettengesetz
Die Staaten der Europäischen Union haben ein EU-weites Lieferkettengesetz verabschiedet. Es geht teilweise über das bereits bestehende deutsche Lieferkettengesetz hinaus, gilt aber nach Intervention der deutschen Bundesregierung für weniger Unternehmen als ursprünglich geplant.
Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet große Firmen dazu, auf die Einhaltung der Menschenrechte bei ihren Zulieferern zu achten. Bei schwerwiegenden Verstößen können die Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten verklagt werden, auch zivilrechtlich.
Während das deutsche Lieferkettengesetz vor allem auf Arbeitsschutz abzielt, schließt das EU-Gesetz Umweltaspekte stärker ein und verlangt von Unternehmen Pläne zur Einhaltung der Pariser Klimaziele. Zudem haften Betriebe nicht nur für Vergehen ihrer direkten Lieferanten, sondern für Gesetzesverstöße innerhalb der gesamten Lieferkette.
Höhere Kosten, bessere Finanzierungsbedingungen
Das EU-Lieferkettengesetz gilt in einer ersten Stufe ab 2027 für Firmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. 2028 sinkt die Schwelle auf 3.000 Beschäftigte und 900 Millionen Euro Umsatz, 2029 im letzten Schritt auf 1.000 Mitarbeiter und 450 Millionen Euro Umsatz. Unter das deutsche Lieferkettengesetz fallen bereits seit Anfang 2024 Betriebe mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
Der ursprüngliche EU-Entwurf hatte eine finale Grenze von 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Jahresumsatz vorgesehen. Dieser Punkt war auf Drängen vor allem der FDP gestrichen worden.
Viele vom deutschen Lieferkettengesetz betroffene Unternehmen geben an, dass ihre Verwaltungskosten durch die Prüfungspflichten spürbar gestiegen seien. Marktbeobachter gehen allerdings davon aus, dass Firmen, die die Vorgaben strikt einhalten, bessere Finanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt haben, etwa über nachhaltige Anleihen.