Die Green Claims Directive der EU dürfte endgültig Geschichte sein. / Foto: Pixabay

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EU-Kommission will Anti-Greenwashing-Richtlinie Green Claims Directive zurückziehen

Die EU-Kommission will ihren Vorschlag für die sogenannte Green Claims Directive zurückziehen. Das geht aus dem am 4. November veröffentlichten Arbeitsprogramm der Kommission für 2027 hervor. Der Gesetzesvorschlag sollte Unternehmen europaweit strengere Vorgaben dafür machen, wie sie mit Umwelt- und Klimaschutzversprechen für ihre Produkte und Dienstleistungen werben dürfen. Die formelle Rücknahme des Vorschlags soll innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen.

Die Kommission begründet ihren Schritt mit dem bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens. Der Vorschlag liege seit mehr als drei Jahren bei den europäischen Gesetzgebungsorganen. Bereits im Juni 2024 sei es dem Rat der EU-Mitgliedstaaten nicht gelungen, ein Verhandlungsmandat zu beschließen. Auch weitere Bemühungen unter den nachfolgenden Ratspräsidentschaften hätten 2025 keinen Durchbruch gebracht. Eine ausreichende Unterstützung im Rat sei innerhalb eines absehbaren Zeitraums nicht zu erwarten.

Die Green Claims Directive war im März 2023 von der EU-Kommission vorgeschlagen worden. Ihr Ziel war es, irreführende Umweltwerbung einzudämmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässlichere Informationen über die ökologischen Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Unternehmen sollten ausdrückliche Umweltaussagen künftig wissenschaftlich fundiert belegen müssen. Vorgesehen waren unter anderem einheitliche Anforderungen an die Bewertung solcher Aussagen und eine Überprüfung durch unabhängige, akkreditierte Stellen, bevor die Unternehmen damit werben dürfen. Auch für Umweltzeichen und Nachhaltigkeitslabels sollte es strengere Vorgaben geben.

Widerstand aus der Politik

Das Vorhaben stieß allerdings auf politischen Widerstand. Insbesondere die zusätzlichen Nachweis- und Prüfpflichten wurden als mögliche Belastung für Unternehmen kritisiert. Nach der Zustimmung des Europaparlaments zu seiner Verhandlungsposition im März 2024 und einer Einigung der Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position im Juni desselben Jahres begannen 2025 die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Ein für Juni 2025 geplanter weiterer Verhandlungstermin wurde jedoch abgesagt. Die Kommission hatte bereits damals einen Rückzug des Vorschlags in Aussicht gestellt, diesen zunächst aber nicht vollzogen.

Mit dem angekündigten Rückzug entfällt ein weiteres geplantes europäisches Regelwerk gegen Greenwashing. Das bedeutet allerdings nicht, dass Unternehmen künftig weitgehend freie Hand bei Nachhaltigkeits- und Umweltwerbung hätten. Unabhängig von der Green Claims Directive gibt es bereits die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition). Sie soll Verbraucher vor irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen schützen und ist seit dem 27. September 2026 anzuwenden.

Die EmpCo verschärft unter anderem die Regeln für allgemeine Umweltaussagen, für klimabezogene Werbeversprechen und für Nachhaltigkeitssiegel. So dürfen Unternehmen beispielsweise nicht mehr pauschal mit Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ werben, wenn sie die entsprechenden Aussagen nicht ausreichend belegen können. Auch für die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln gelten zusätzliche Anforderungen.

Die beiden Richtlinien verfolgen damit ähnliche Ziele, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte. Während die EmpCo vor allem irreführende Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern verhindern soll, hätte die Green Claims Directive detailliertere Vorgaben für die wissenschaftliche Begründung und unabhängige Überprüfung von Umweltaussagen geschaffen. Mit ihrem Rückzug verzichtet die EU-Kommission auf diesen weitergehenden Regelungsansatz.

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