Wie grün Fonds und ETFs tatsächlich sind, ist bislang anhand von EU-Regelwerken nur schwer zu beurteilen. / Foto: Pixabay

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EU-Offenlegungsverordnung: War’s das mit Artikel 8 und 9?

Die EU-Offenlegungsverordnung ist für Fonds- und ETF-Anbieter eine der Grundlagen zur Kennzeichnung nachhaltiger Finanzprodukte. Das komplexe Regelwerk soll überarbeitet werden. Möglicherweise entfällt die bisherige Einstufung von Fonds und ETFs als „hellgrün“ (nach Artikel 8 der Verordnung) und „dunkelgrün“ (nach Artikel 9).

Eigentlich soll die Offenlegungsverordnung mit ihren Transparenzanforderungen an Finanzanbieter Anlegerinnen und Anlegern dabei helfen, die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten besser einzuschätzen. In der Praxis kann das Regelwerk dies aber kaum leisten, weil es sehr kompliziert und für Laien kaum verständlich ist. Das hat mittlerweile auch die EU-Kommission erkannt und will die 2021 in Kraft getretene Offenlegungsverordnung deshalb überarbeiten.

Wie realistisch ist die Einführung eines Nachhaltigkeitsindikators?

Bereits 2023 hatte die Kommission Finanzunternehmen, Wissenschaftler und Aufsichtsbehörden unter anderem dazu befragt, ob die Unterteilung nach Artikel 8 und 9 weiter präzisiert oder abgeschafft werden sollte. Offenbar plädierten die meisten Befragten dafür, die Kategorisierung nach Artikel 8 und 9 zu streichen. „Alle wichtigen Akteure sprechen sich für einen Wechsel zu einem inhaltlich begründeten Kategorisierungssystem aus“, sagt Magdalena Kuper, Nachhaltigkeitschefin beim deutschen Fondsverband BVI. Auch die europäischen Aufsichtsbehörden halten es für sinnvoll, von einem Transparenzsystem auf ein Klassifizierungssystem umzustellen, also mehr auf tatsächliche Nachhaltigkeit zu schauen.

Die Behörden favorisieren in einem Änderungsvorschlag eine Unterteilung von Finanzprodukten in die Kategorien „Sustainability“ und „Transition“. Unter „Sustainability“ fallen demnach Produkte, die nachweislich nachhaltig investieren. In die Kategorie „Transition“ sollen Produkte einsortiert werden, die die grüne Transformation der Wirtschaft voranbringen. Wie nachhaltig ein Fonds oder ETF ist, könnte ein „Sustainability Indicator“ anzeigen, der den ökologischen und sozialen Grad der Nachhaltigkeit misst. Die entsprechenden Bewertungen sollen sich an der EU-Taxonomie-Verordnung orientieren. Das Problem daran: In dieser ebenfalls sehr komplexen Verordnung gibt es bislang noch gar keine sozialen Kriterien, und auch die ökologischen Kriterien sind teilweise nicht klar definiert.

Für ECOreporter haben Kennzeichnungen nach der Offenlegungsverordnung nur eine begrenzte Aussagekraft, was die tatsächliche Nachhaltigkeit von Finanzprodukten angeht. Deshalb berücksichtigt die Redaktion die Artikel-8/9-Angaben bei ihren Tests von Fonds und ETFs nicht. Auch bei den Vorschlägen zur Überarbeitung der Offenlegungsverordnung ist ECOreporter skeptisch: Die neuen Regeln würden auf der EU-Taxonomie-Verordnung basieren, bei der sich die EU-Staaten trotz jahrelanger Verhandlungen bislang nicht einmal auf alle ökologischen Nachhaltigkeitskriterien einigen konnten. Dass es in absehbarer Zeit klare Definitionen zu sozialen und zu Governance-Kriterien geben wird, darf bezweifelt werden.

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