Atomkraftwerk. / Foto: Pixabay

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EU-Taxonomie für grüne Geldanlagen: FNG begrüßt Einigung

Der Streit über die Taxonomie für nachhaltige Finanzprodukte in der EU ist vorerst beigelegt. Die Unterhändler der EU-Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments haben sich in der Nacht zum Dienstag in Straßburg auf einen Kompromiss geeinigt. Der Branchenverband Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) begrüßt die Einigung, fordert aber eine rasche Ergänzung der Taxonomie.

Die Meinungen zur Definition grüner oder nachhaltiger Stromproduktion gehen bei den EU-Mitgliedsländern stark auseinander. Die Franzosen wollen auch Kernkraft aufgrund des niedrigen CO2-Ausstoßes als grün ansehen. Den ersten Kompromissvorschlag hat Frankreich neben anderen Ländern letzte Woche deshalb abgelehnt. Nach dem nun angenommenen Kompromissvorschlag ist es Auslegungssache, ob Atomkraft als grüne Wirtschaftsaktivität gewertet werden kann oder nicht. Auf der anderen Seite ist Kohle als nicht-grüne Aktivität eindeutig ausgeschlossen.

Das FNG begrüßt die Einigung und hofft, dass es damit möglich wird, noch unter der finnischen EU-Ratspräsidentschaft die Taxonomie-Verordnung zu verabschieden. Außerdem drängt das FNG auf eine rasche Erarbeitung und einen Zeitplan für die Ergänzung der Taxonomie um die soziale Wirkung von Investments.

Mit der sogenannten Taxonomie will die EU einen Grundstein dafür legen, dass Investoren die Klima- und Umweltfreundlichkeit ihrer Investments einschätzen können. Die Taxonomie soll verpflichtend für grüne und nachhaltige Finanzprodukte gelten. Alle anderen Finanzprodukte müssen offen angeben, dass sie keine Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Darüber hinaus ist laut FNG eine verpflichtende Anwendung der Taxonomie für alle Finanzprodukte anzustreben, um "Transparenz und Breitenwirksamkeit für den ganzen Markt" zu schaffen.

Neben der Taxonomie sind hierfür auch die letzte Woche veröffentlichte Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten sowie die noch ausstehende Ergänzung der MiFID-II-Richtlinie um Nachhaltigkeit von entscheidender Bedeutung. Durch die Offenlegungspflichten werden alle Vermögensverwalter und Finanzberater zukünftig über ihre Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken berichten müssen. Damit solle eine langjährige Forderung des FNG nach der Integration von Nachhaltigkeit in die Treuhandpflichten erfüllt werden.

Die Ergänzung der MiFID-II-Richtlinie sieht vor, dass Kunden in der Anlageberatung nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen gefragt werden müssen. Studien belegen, dass ein Großteil der Kunden sein Geld lieber nachhaltig investieren möchte, dies aber beispielsweise an mangelnden Informationen im Beratungsgespräch scheitert. Durch die verpflichtende Abfrage besteht laut FNG ein deutlich größeres Potenzial für eine erhöhte Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten.

Hierzu FNG-Geschäftsführerin Angela McClellan, die auch Mitglied im Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung ist: "Im Zuge der zunehmenden Verbreitung nachhaltiger Investments ist die Qualitätssicherung sozial-ökologischer Anlageprodukte von großer Bedeutung. Die zügige Umsetzung einer allumfassenden Taxonomie für umweltfreundliche, soziale und governance-konforme Wirtschaftsaktivitäten ist hierfür eine wichtige Grundlage. In der Zwischenzeit ist es in der Anlageberatung wichtig, einen anspruchsvollen Mindeststandard für ein nachhaltiges Anlageprodukt zu setzen, um die Glaubwürdigkeit und Qualität solcher Produkte gegenüber den Kunden zu sichern.“

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