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EU verschärft Nachhaltigkeits-Berichtspflicht
Die EU will ab 2024 deutlich mehr Unternehmen zu einer ESG-Berichterstattung verpflichten. Die Anforderungen an die Berichte sollen zudem sehr viel detaillierter werden als bisher. Das sieht die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor, welche die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Non-financial Reporting Directive, NFRD) ablösen wird.
ESG steht für die Leistung eines Unternehmens in den Bereichen Umweltschutz (E wie Environment), Soziales (S wie Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (G wie Governance). Was eine gute ESG-Leistung ausmacht, ist bisher nicht verbindlich definiert.
Berichterstattung bislang "lückenhaft, unzuverlässig und leicht zu missbrauchen“
Alle Unternehmen ab einer Größe von 500 Mitarbeitenden und auch kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen (sogenannte börsennotierte KMU) müssen ab dem übernächsten Jahr einen standardisierten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Wie dieser auszusehen hat, soll durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) festgelegt werden. Entscheidend soll der Nutzen der Berichte für Investoren sein, unter anderem durch die Vergleichbarkeit der Berichte unterschiedlicher Unternehmen.
"Heutzutage sind die Informationen über die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Umwelt, die Menschenrechte und die Arbeitsethik lückenhaft, unzuverlässig und leicht zu missbrauchen", zitiert die Finanzplattform "Das Investment" den parlamentarischen Verhandlungsführer Pascal Durand aus der Fraktion Renew Europe. "Einige Unternehmen berichten nicht. Andere berichten über das, was sie wollen. Investoren, Verbraucher und Aktionäre sind ratlos. Von nun an wird eine saubere Menschenrechtsbilanz genauso wichtig sein wie eine saubere Bilanz."
Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung haben, sollen zur Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts über ihre ESG-Auswirkungen verpflichtet werden. Nach Schätzungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden von der künftigen Neuauflage der CSR-Richtlinie deutschlandweit rund 15.000 Unternehmen und europaweit rund 50.000 Unternehmen erfasst.
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