Thomas Katzenmayer, Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Bank. / Foto: Unternehmen

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Evangelische Bank: "Vereinbarkeit der drei Säulen der Nachhaltigkeit ist noch keine Selbstverständlichkeit“

Die Bundesregierung hat vor einigen Tagen einen Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte veröffentlicht. Nach Einschätzung von Thomas Katzenmayer, Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Bank aus Kassel, ist derzeit noch unklar, ob die Ziele des Aktionsplans erreicht werden.

In einem Statement sagt Katzenmeyer:

"Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte unternahm die Bundesregierung einen wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft. Der am 10. Juli 2019 veröffentlichte Zwischenbericht lässt noch keine Rückschlüsse zu, ob die Bundesregierung ihr Ziel, dass mindestens 50 Prozent der Unternehmen die fünf Kernelemente des NAP umgesetzt haben, erreichen wird.

Die Diskussion über eine freiwillige oder gesetzliche Verpflichtung lässt allerdings erahnen, dass die Vereinbarkeit der drei Säulen der Nachhaltigkeit, Ökonomie, Ökologie und Soziales, in Unternehmen noch nicht zur Selbstverständlichkeit in der deutschen Wirtschaft geworden ist. Dies muss sich ändern. 

Bei der Evangelischen Bank ist Nachhaltigkeit ein integraler Bestandteil des Geschäftsmodells. Wir sind überzeugt, dass unsere stark nachhaltige und in besonderem Maße werteorientierte Ausrichtung maßgeblich zum Unternehmenserfolg beiträgt. Ökonomie, Ökologie und Soziales stehen bei der Evangelischen Bank im Einklang. Die Evangelische Bank hat Nachhaltigkeit bereits vollumfänglich in das Managementsystem integriert. 

In Bezug auf die Achtung der Menschenrechte hat sich die Evangelische Bank der Einhaltung der zehn Prinzipien des UN Global Compact verpflichtet und hat zum Beispiel im Jahr 2017 einen Dienstleisterkodex eingeführt. Dieser unterstreicht ausdrücklich die Anerkennung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Darüber hinaus werden alle Lieferanten und Dienstleister der Evangelischen Bank angehalten, Mindeststandards zur Achtung und zum Schutz der Menschen- sowie Arbeitsrechte einzuhalten. Dazu gehören Aspekte wie keine Kinderarbeit, das Recht auf Vereinigungsfreiheit, faire und gleiche Behandlung sowie angemessene Löhne und Sozialleistungen."

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