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Green City bietet Anleihe „Green City Windpark 2021” an – wie hoch ist das Risiko?
Die Green City Windpark 2021 GmbH & Co. KG plant, mit Anleihekapital mittelbar den Bau von zwei Windkraftanlagen im Saarland zu finanzieren. Die Anleihe bietet einen Zins von bis zu 4 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von rund acht Jahren. Eine Zeichnung ist ab 1.000 Euro möglich. Welche Risiken bestehen beim Windpark Merzig?
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Wozu dient das Anleihekapital?
Das Emissionsvolumen der Anleihe beträgt 4,7 Millionen Euro. Die Emittentin der Anleihe, die Green City Windpark 2021 GmbH & Co. KG, plant 500 Euro zum Erwerb der Kommanditanteile der Projektgesellschaft Windpark Merzig GmbH & Co. KG WP Merzig zu verwenden. 4,3 Millionen Euro des einzuwerbenden Anleihekapitals sollen der Projektgesellschaft laut Wertpapier-Informationsblatt (WIB, Stand: 12. Juli 2021) als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt werden.
Die Geschäftstätigkeit der Emittentin soll sich demnach über die vorgeschaltete Projektgesellschaft ausschließlich auf den Erwerb, die Errichtung und den Betrieb zweier Windkraftanlagen am Windpark Merzig-Wadern beschränken. Dabei handelt es sich um zwei Windkraftanlagen von Vestas mit einer Leistung jeweils 4,2 Megawatt (MW). Die Inbetriebnahme findet laut Prognose voraussichtlich im 4. Quartal 2021 statt.
Laufzeit und Zins
Die Laufzeit der unbesicherten Schuldverschreibung beginnt am 1.8.2021 und endet am 30.9.2029. Der Zinssatz beträgt vom 1.8.2021 bis 30.9.2024 pro Jahr 3 Prozent, vom 1.10.2024 bis 30.9.2027 dann 3,5 Prozent pro Jahr und vom 1.10.2027 bis einschließlich 30.09.2029 schließlich 4 Prozent pro Jahr. Das Wertpapier soll nicht an einer Börse oder an einem organisierten Markt handelbar sein.
Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist für die Anlegerinnen und Anleger während der Laufzeit ausgeschlossen. Die Emittentin ist jeweils mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zur vorzeitigen (ordentlichen) Kündigung berechtigt, erstmals zum 31.12.2022. Außerdem steht der Emittentin ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Vertrag zum Erwerb von sämtlichen Kommanditanteilen an der Projektgesellschaft durch die Emittentin nicht abgeschlossen oder nach Abschluss wieder rückabgewickelt wird.
Verflechtungen im Green City-Konzern
Die Kommanditanteile der Projektgesellschaft werden laut WIB derzeit zu 100 Prozent von der Green City Windentwicklungs GmbH gehalten, deren Anteile zu jeweils 50 Prozent die Anbieterin der Anleihe, die Green City AG, sowie die indesto GC Wind GmbH halten.
Wegen der (teilweise gegebenen) Personenidentität der Leitungsorgane, der Konzernzugehörigkeit der Emittentin und der vertraglichen Beziehungen der Emittentin zu mit ihr verbundenen Unternehmen bestehen bei der Emittentin Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und personeller Hinsicht, aus denen sich Interessenskonflikte ergeben können. Die Konzernmutter Green City AG ist Alleingesellschafterin der Emittentin. Zwischen der Emittentin bzw. der Projektgesellschaft einerseits und der Green City AG bzw. Konzerngesellschaften andererseits wurden laut WIB bereits oder werden Projektentwicklungs-, Generalunternehmer- und Betriebsführungsverträge geschlossen.
Die Kaufpreise bzw. die Höhe der Investitionen in die Anteile an der Projektgesellschaft werden laut WIB im Rahmen einer konzerninternen Bewertung ermittelt. Es bestehe daher das Risiko, dass der ermittelte Kaufpreis sich im Verhältnis zu dem tatsächlichen Marktpreis als zu hoch erweist und die Emittentin zu Konditionen über dem Marktwert investiert.
Projektrisiken der Windkraftanlagen Merzig
Die Projektgesellschaft hat zum Erwerb bzw. zur Errichtung der beiden Windkraftanlagen einen Darlehensvertrag bei einem deutschen Kreditinstitut abgeschlossen. Sollte die Inbetriebnahme der Windkraftanlagen erst im Jahre 2022 erfolgen oder der Kapitaldienst gegenüber der Bank nicht wie vereinbart geleistet werden können, hat die Bank laut WIB das Recht, das Bankdarlehen zu kündigen. In Folge könnten laut WIB die Kosten für eine neue Finanzierung ansteigen oder die der Bank übereigneten Sicherheiten verwertet werden.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des WIB stehen noch Genehmigungen hinsichtlich der Drainage aus. Es besteht laut WIB das Risiko, dass diese zum Betrieb der Windkraftanlagen erforderlichen Genehmigungen nicht erlangt werden können. Das Recht zum Betrieb der Windkraftanlagen ist derzeit laut WIB noch nicht auf allen hierfür benötigten Grundstücken dinglich abgesichert. Es bestehe daher das Risiko, dass die Windkraftanlagen nicht in Betrieb genommen werden können.
Der Betrieb der Windkraftanlagen unterliegt laut WIB genehmigungsrechtlichen Betriebsbeschränkungen dahingehend, dass die Windkraftanlagen aus artenschutzrechtlichen Gründen von Anfang März bis Ende Oktober tagsüber zwischen Sonnenauf- und untergang abzuschalten sind. Während des Betriebs der Windkraftanlagen besteht das Risiko, dass technisch Probleme auftreten oder die Wind- und Stromerträge unter der Prognose liegen.
Für die Anlegerinnen und Anleger der Emittentin besteht das Risiko, dass sie ihr eingesetztes Kapital verlieren.
indesto GC Wind GmbH und Green City AG
Die Kommanditanteile der Projektgesellschaft werden laut WIB derzeit zu 100 Prozent von der Green City Windentwicklungs GmbH gehalten, deren Anteile zu jeweils 50 Prozent die Green City AG sowie die indesto GC Wind GmbH halten.
Über eine Anleihe die indesto GC Wind GmbH hat ECOreporter hier berichtet.
Ein Interview mit dem Finanzvorstand der Green City AG können Sie hier lesen: Green City-Anleihen: Müssen sich Anleger Sorgen machen?