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Grüngold bietet drei Nachrangdarlehen an
Die Grüngold AG aus Weilheim in Bayern will in Biogasanlagen investieren. Um den Eigenkapitalanteil für den Kauf der Geschäftsanteile der Betreibergesellschaft der Biogasanlage Pliening teilweise zu finanzieren, hat sie drei Nachrangdarlehen begeben.
Das prognostizierte Volumen der Nachrangdarlehen beträgt laut Investitionsmemorandum zusammen 900.000 Euro. Die Nachrangdarlehen unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich der Verzinsung – 5,25 bis 5,9 Prozent pro Jahr – und der Laufzeit – 3 bis 8 Jahre.
Dabei ist der Zinssatz umso höher, je länger die Laufzeit ist.
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Die Mindestzeichnungssumme für Anleger beträgt 10.000 Euro. Jedes der drei Angebote ist auf jeweils 20 Anteile beschränkt. Damit besteht laut Informationsmemorandum keine BaFin-Prospektpflicht. Das Informationsmemorandum umfasst 28 Seiten und enthält nur wenige Informationen zur Emittentin. Beispielsweise sind keine Jahres- und/oder Zwischenabschlüsse der Emittentin enthalten.
Zudem wird im Informationsmemorandum nicht näher darauf eingegangen, dass die Emittentin bereits 2017 Nachrangdarlehen mit einem BaFin-Prospekt begeben hat. Mit dem Kapital wollte sie laut Prospekt mittelbar die Biogasanlage Pessin erwerben. Dem BaFin-Prospekt ist zu entnehmen, dass die Emittentin Grüngold AG im September 2016 gegründet wurde.
Zu den im Informationsmemorandum aufgeführten Risiken zählen unter anderem, dass die BaFin eine Prospektpflicht bejahen und zu wenig Kapital eingeworben werden könnte. Ansprüche der Anleger auf Rückzahlung oder Zinszahlung sind laut Nachrangdarlehensvertrags solange und soweit ausgeschlossen, wie die Rückzahlung oder Zinszahlung einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Emittentin herbeiführen würde.
Zudem gilt gemäß den Nachrangdarlehensbedingungen: Wird über das Vermögen der Emittentin das Insolvenzverfahren eröffnet, sind sämtliche Ansprüche der Anleger auf Verzinsung sowie auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals nachrangig zu den Verbindlichkeiten der Emittentin gegenüber anderen Dritten zu behandeln. Bei der Gewährung von Nachrangdarlehen besteht ein Totalverlustrisiko.