Helge Wulsdorf ist Leiter Nachhaltige Geldanlagen bei der Bank für Kirche und Caritas. / Foto: BKC

  Finanzdienstleister

Helge Wulsdorf in den Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung berufen

Dr. Helge Wulsdorf, Leiter Nachhaltige Geldanlagen bei der Bank für Kirche und Caritas (BKC), ist in den Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung berufen worden. Aufgabe des Gremiums unter Federführung der Bundesministerien für Finanzen und für Umwelt ist die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für nachhaltige Finanzen.

Der Sozialethiker Wulsdorf leitet seit 2003 den Bereich Nachhaltige Geldanlagen der Bank für Kirche und Caritas (BKC) in Paderborn. Darüber hinaus ist er unter anderem Mitglied der Prüfungskommission des Fernlehrgangs ECOanlageberater (mehr dazu können Sie hier lesen).

"Die Berufung in den Beirat der Bundesregierung ist für mich gleichermaßen eine Ehre wie auch Ansporn, aktiv dazu beizutragen, allgemein anerkannte ethisch-nachhaltige Anlagekriterien auf der Basis einer christlichen Wertorientierung im deutschen Finanzsystem zu verankern“, sagt Helge Wulsdorf. "Durch meine Tätigkeit bei der BKC weiß ich, wie schwierig es ist, im Spannungsfeld von "ethisch gewollt“ und "finanziell vertretbar“ einen glaubwürdigen Weg zu finden. Ich freue mich darauf, meine langjährigen praktischen Erfahrungen und meine Expertise in diesem Bereich jetzt auch auf der politischen Entscheidungsebene einzubringen.“

Wulsdorf hat federführend an der Orientierungshilfe der Deutschen Bischofskonferenz "Ethisch-nachhaltig investieren“ mitgearbeitet, die den Rahmen für Nachhaltigkeit in den Investments der katholischen Kirche definiert. Aktuell befasst er sich mit der Frage, welche Auswirkungen die Maßnahmenpakete des EU-Aktionsplans zur "Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ auf das kirchliche Vermögen haben.

"Mit Blick auf die geplante Taxonomie ist es wichtig, dass die ethisch-nachhaltigen Anlagekriterien der Kirche mit der EU-Nachhaltigkeitstaxonomie kompatibel sind“, so Wulsdorf. "Neben den derzeit vorrangig verhandelten Klima- und Umweltkriterien müssen auch solche zum Tragen kommen, die den Schutz der menschlichen Person und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft generationengerecht zum Inhalt haben.“

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