Der Bau des Solarparks Oberthal muss zügig vorangehen. / Symbolfoto: Pixabay

  Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test

Im Check: Solarpark Oberthal – Anleihe mit 7 % Zins und 1,5 Jahren Laufzeit

Die Fox On Energy 5 GmbH & Co. KG will den Bau des Solarparks Oberthal im Saarland finanzieren. Das Solarprojekt mit einer geplanten Leistung von rund 6,9 Megawattpeak (MWp) verfügt nach Angaben des Unternehmens über alle erforderlichen Genehmigungen, um gebaut zu werden.

Zur Finanzierung des Vorhabens bietet Fox on Energy 5 über die Plattform Invesdor aktuell eine Anleihe an, die ab 250 Euro gezeichnet werden kann. Im Folgenden erfahren Sie unter anderem, warum das Anleiheangebot und das Solarprojekt unter Zeitdruck stehen und welche Rolle das Wetter spielen könnte.

Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.

Mehrstufige Beteiligungsstruktur

Bei dem Angebot handelt es sich um ein elektronisches Wertpapier nach deutschem Recht in Form einer Inhaberschuldverschreibung (Anleihe). Emittentin (Projektträgerin) ist die Fox On Energy 5 GmbH & Co. KG aus Hamburg, vertreten durch die Komplementärin Fox On Energy Verwaltungs GmbH aus Hamburg. Die im Dezember 2023 gegründete Emittentin ist laut Projektprofil (auf der Invesdor-Internetseite, Abruf: 7.10.2025) alleinige Gesellschafterin der ON Energy Solarprojekt Elf GmbH & Co. KG, der Betreibergesellschaft des Solarparks Oberthal.

100 Prozent der Anteile an der Emittentin werden von der Fox On Energy GmbH aus Hamburg gehalten. Diese befindet sich laut Projektprofil selbst mehrheitlich im Besitz der Green Fox Energy GmbH, einem Entwickler von Projekten im Bereich Erneuerbare Energien. Die Green Fox Energy GmbH wiederum gehört zu 75 Prozent der Fox Cleantech GmbH, einer strategischen Holding für Investitionen in saubere Energien, die zu 100 Prozent im Besitz der Fox Group GmbH ist. Die Fox Group GmbH wird laut Prospekt vollständig vom Unternehmer Jörn Reinecke kontrolliert.

Die Fox On Energy GmbH hat sich laut Anlagebasisinformationsblatt (KIIS, key investment information sheet, vom 30.9.2025) im Rahmen eines Garantievertrages verpflichtet, für das etwaige Ausbleiben von aus der Anlage resultierenden Forderungen auf Zins- und/oder Rückzahlung in Höhe von 15 Prozent der Gesamtsumme der im Rahmen des Schwarmfinanzierungsprojekts gesammelten Zeichnungsbeträge, somit maximal in Höhe von 442.500 Euro, einzustehen.

Wozu dient das Anleihekapital?

Das Crowdinvesting-Projekt soll laut KIIS der Finanzierung des Baus und der Inbetriebnahme des Solarparkprojekts Oberthal dienen. Geplant ist, das Anleihekapital als Gesellschafterdarlehen an die Betreibergesellschaft weiterzureichen und 80 Prozent der Investitionskosten zu finanzieren.

Der Mindestzielbetrag der Schwarmfinanzierung beträgt 2,7 Millionen Euro. Die Höchstangebotssumme liegt bei 2,95 Millionen Euro. Bislang sind rund 1,27 Millionen Euro platziert (Stand: 8.10.2025, 15:20 Uhr). Die Frist für die Erreichung des Zielbetrags läuft laut KIIS am 22.10.2025 ab. Wird der festgelegte Zielbetrag nicht spätestens zum Zieldatum erreicht, kann die Zeichnungsfrist mit Zustimmung des Schwarmfinanzierungsdienstleisters verlängert werden. Sollte der Mindestzielbetrag nicht erreicht werden, werden laut KIIS die Zeichnungsbeträge unverzüglich an die Anleger zurückgezahlt.

Der Grund für die relativ hohe Mindestschwelle von 2,7 Millionen Euro ist laut Projektprofil, dass für die Inbetriebnahme des Projekts der vollständige Kauf und die Installation von Solarmodulen, Wechselrichtern und der dazugehörigen Infrastruktur erforderlich sind. Wenn der Mindestbetrag nicht aufgebracht werde, könne das Projekt nicht fortgesetzt werden, da alle wichtigen Komponenten im Voraus bestellt werden müssen, um einen rechtzeitigen Bau und Netzanschluss zu gewährleisten. 

Die Fox On Energy GmbH, Mutter der Emittentin, hat sich laut KIIS verpflichtet, als Eigenkapital- und Gesellschafterdarlehensgeber mindestens 0,75 Millionen Euro in das Solarparkprojekt zu investieren. Falls die Anleihe nicht vollständig platziert wird, würde die Fox On Energy GmbH laut KIIS weitere bis zu 0,25 Millionen Euro bereitstellen.

Laufzeit und Zins

Die 18-monatige Laufzeit der Teilschuldverschreibungen beginnt am 1.11.2025. Der Zinssatz beträgt 7 Prozent pro Jahr. Die Emittentin kann die Teilschuldverschreibungen vorzeitig kündigen. Im Falle einer Kündigung innerhalb der ersten zwölf Monate der Laufzeit hat der Projektträger laut KIIS eine Entschädigung in Höhe der folgenden Summe zu zahlen: die Zinsen auf den gesamten vorzeitig zurückgezahlten Nennbetrag der Teilschuldverschreibungen über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Invesdor Collect erhält ein Drittel der Entschädigungszahlung, die Anleger zwei Drittel. Im Falle einer Kündigung nach Ablauf von zwölf Monaten der Laufzeit ist keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. 

Nach der Inbetriebnahme des Solarparkprojekts sollen laut KIIS die Zins- und Rückzahlungsansprüche aus den Teilschuldverschreibungen entweder mit den Erlösen aus dem Verkauf oder der Refinanzierung des Solarparkprojekts oder mit Projekt-Cashflows bedient werden.

Die Bauarbeiten für den Solarpark sollen im November 2025 beginnen. Die kommerzielle Inbetriebnahme ist für Juni 2026 geplant. Die EEG-konforme Inbetriebnahme soll bereits Anfang Februar 2026 erfolgen.

Hohe Risiken

Die wichtigsten Risiken für das Solarparkprojekt sind laut KIIS das Errichtungsrisiko, das Refinanzierungsrisiko und das Risiko der Umsatzprognose. Der Solarpark ist noch nicht errichtet, sodass es beispielsweise Verzögerungen beim Bau geben kann und das Risiko von Baukostenüberschreitungen besteht.

Die vertragliche Vereinbarung mit der EPC-Partei (Engineering, Procurement and Construction) wurde laut KIIS bereits unterschrieben. Laut KIIS wird in den Planungen des Projektträgers davon ausgegangen, dass die mit der Errichtung verbundenen Risiken durch vertragliche Vereinbarungen mit erfahrenen, für die Planung, Beschaffung und den Bau zuständigen Unternehmen (EPC) gemindert werden können. Die vom Projektträger getroffenen Annahmen könnten sich laut KIIS als unzutreffend erweisen.

Das Solarprojekt hat laut KIIS/Projektprofil im Februar 2024 einen Zuschlag bei der Solarausschreibung der Bundesnetzagentur erhalten. Laut KIIS ist die rechtzeitige EEG-Inbetriebnahme bis zum 6.2.2026 entscheidend, um die EEG-Förderung zu sichern. Jegliche Verzögerungen über diesen Zeitpunkt hinaus könnten laut KIIS den Cashflow gefährden und den Wert des Solarparkprojekts mindern. Dies könnte bedeuten, dass die Zinszahlungen und/oder die Rückzahlung der Anleihe ganz oder teilweise ausfallen.

ECOreporter-Fazit

Der Zeitplan für das Solarparkprojekt Oberthal ist ehrgeizig. Projektverzögerungen könnten die rechtzeitige Fertigstellung und damit die EEG-Vergütung gefährden. Beispielsweise könnte ein früh einsetzender und niederschlagsreicher Winter den Bau des Solarparks deutlich erschweren. Kann der Zeitplan für die EEG-Förderung nicht eingehalten werden, soll ein Stromabnahmevertrag (PPA) abgeschlossen werden. Es besteht aber das Risiko, dass ohne EEG-Vergütung der Solarpark weniger wirtschaftlich ist, sich das Kaufinteresse von Investoren verringert und die Refinanzierung erschwert wird. Für die Anleihegläubigerinnen und Anleihegläubiger besteht das Risiko, dass sie die Zinszahlungen und/oder die Rückzahlung ihres Kapitals nur teilweise oder gar nicht erhalten.

Verwandte Artikel

08.10.25
 >
19.09.25
 >
19.08.25
 >
30.09.26
 >
17.07.25
 >
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x